Kinderkontakt / -betreuung und Unterhalt
- Neuste
Gesetzesvorschlag zur alternierenden Obhut
Es sind Verbesserungen punkto alternierender Obhut im Schweizer Gesetz vorgesehen. – Die Vernehmlassung zum Gesetzesvorschlag des Bundesamts für Justiz aus der parlamentarischen Initiative 21.449 «Bei gemeinsamer elterlicher Sorge die alternierende Obhut fördern» von NR Sidney Kamerzin (die Mitte) ist mittlerweile abgeschlossen.
Die Ehe ist tot – es lebe das Konkubinat! Wenn die Liebe endet – die Folgen bleiben...
In der Schweiz wird fast jede zweite Ehe geschieden; die Scheidungsrate lag 2022 bei rund 39.6 Prozent. Für Männer stellt sich somit die Frage, welche rechtlichen und finanziellen Konsequenzen ihre frühere Entscheidung zur Ehe heute hat. Der Text zeigt die Unterschiede zwischen Ehe und Konkubinat aus der Sicht von Männern, die eine Trennung durchlaufen oder hinter sich haben.
Vereitelung des persönlichen Verkehrs bestrafen
Die Motion 19.3597 von Nationalrat Nantermod zielt darauf ab, das Verwehren des Besuchsrechts eines nicht obhutsberechtigten Elternteils unter Strafe zu stellen.
Lastverteilung
Sobald man Kinder hat, gibt es Einiges zu tun, und mit ihnen entstehen Pflichten und Kosten. Nicht vergessen werden darf aber: Kosten und Wert sind nicht dasselbe. Mögen die Kinder noch so viel kosten, so sind sie doch UNENDLICH VIEL WERT! Ob es sich lohnt, Kinder zu haben, ist demzufolge zweifellos keine Frage. Die Frage ist nur, wie man diese Herausforderung anpackt.
Medienmitteilung 13.07.2017: Höherer Steuerabzug für Kinderbetreuungskosten – Bundesrat trifft zwei Fliegen auf einen Schlag
Im Rahmen der Fachkräfteinitiative des Bundesrates (FKI) geht es darum, negative Erwerbsanreize im Steuersystem zu beseitigen. Die IGM unterstützt die vom Bundesrat vorgeschlagene Stossrichtung. Damit schafft er nicht nur wichtige Anreize für die Integration von Müttern in den Arbeitsmarkt sondern zeigt die Notwendigkeit der alternierenden Obhut als zeitgemässe Form der Kindsbetreuung auf.
Medienmitteilung 20.12.2017: Mit der alternierenden Obhut als Regelfall nach Trennung braucht es die geplante Inkassohilfeverordnung nicht
Im internationalen Vergleich legt die Schweiz die höchsten und die am längsten dauernden Unterhaltsverpflichtungen fest. Die von den Gerichten zum Teil immer noch verordnete, nicht zeitgemässe 10/16 Regel (unzumutbare Erwerbstätigkeit der Mütter bis zum zehnten Altersjahr des jüngsten Kindes) steht im Widerspruch zu den analogen Regelungen der Sozialhilfe, die den Sozialhilfebeziehenden eine Aufnahme der Erwerbstätigkeit nach Vollendung des dritten, neuerdings sogar des ersten Lebensjahres der Kinder vorschreiben. Alleinige Kinderbetreuung und Fernbleiben von der Erwerbstätigkeit, meistens der Frauen, wird so vom Staat gefördert und widerspricht einer modernen und gleichberechtigten Gesellschaft.