Vereitelung des persönlichen Verkehrs bestrafen
Mittels Motion wollte Philippe Nantermod (FDP, VS) im Jahre 2019 erwirken, dass das Verwehren des Besuchsrechts eines nicht obhutsberechtigten Elternteils unter Strafe gestellt wird. Wenn der obhutsberechtigte Elternteil nach der Scheidung dem andern Elternteil verweigert, sein Kind zu besuchen, komme dies einer Verletzung der Kinderrechte und einer Misshandlung sowohl des Kindes als auch des nicht obhutsberechtigten Elternteils gleich, so der Motionär.
Der Bundesrat stellte sich in seiner ausführlichen Begründung ablehnend zum Begehren, wobei er auf Diskussionen im Rahmen der Revision der elterlichen Sorge zu Beginn der 2010er Jahre verwies. Im Vorentwurf dieses Revisionsprojektes sei eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches zwar vorgesehen gewesen; aufgrund der Vernehmlassungsantworten sei jedoch darauf verzichtet worden. Man habe befürchtet, dass Besuchsrechtskonflikte durch eine Strafandrohung noch verschärft würden und durch eine solche auch das Kind indirekt leide, weswegen der Bundesrat «die Schaffung neuer Straftatbestände nach wie vor nicht als adäquates Mittel» sehe.
Anders beurteilte dies der Nationalrat. In der Sondersession im Mai 2021 nahm er die Motion mit 100 zu 78 Stimmen (bei zwei Enthaltungen) an. Für Annahme sprachen sich die Fraktionen der SVP sowie der FDP.Liberalen und der GLP – letztere zwei mit je einer abweichenden Stimme – sowie eine Minderheit der Mitte-Fraktion aus.
Im Mai 2022 wurde die Motion dann aber in beiden Räten sistiert. Das Geschäft wurde 2025 aber wieder aufgenommen und am 11.12.2025 im Ständerat zur Abstimmung gebracht. Es wurde dort mit 23 zu 18 Stimmen angenommen. Dies ist ein grosser Erfolg und ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Einmal mehr hat die Linke im Rat dagegen gestimmt. Ihr Argument war immer schon dasselbe: Bei Elternkonflikten um das Besuchsrecht würde ein drohendes Strafverfahren nur zusätzliches Öl ins Feuer giessen, statt den "Konflikt zu beruhigen". Ein seltsamer Gedankengang. Denn nichts zu tun und Kontaktvereitelung zuzulassen ist ganz sicher nicht im Interesse des Kindes. Ausgerechnet die Partei, die "Sozial" im ihrem Namen trägt, verhält sich hier völlig unsozial ....
Selbst Richter fühlen sich hilflos, wenn sie sehen, dass ihre früheren Entscheidungen nicht respektiert werden und ein widerspenstiger Elternteil daher ein Gefühl der Allmacht kultivieren kann, da er sich straffrei über Gerichtsentscheidungen hinwegsetzen kann. Zudem schützt Artikel 9 Abs. 1 und Abs. 3 der UNO-Konvention über die Rechte des Kindes (KRK) das Recht eines von einem oder beiden seiner Elternteile getrenntlebenden Kindes auf regelmässige persönliche Beziehungen und Kontakte. Im Weiteren werden die Vertragsstaaten hier diesbezüglich auch zum Vollzug dieses Rechts verpflichtet.
Die Linke unterstützt also Elternteile, welche rechtskräftige Gerichtsurteile missachten, und offensichtlich ist es den Grünen, der SP und Teilen der Mitte auch gleichgültig, wenn eine UNO-Konvention, welche die Schweiz ratifiziert hat, nicht eingehalten wird. Ein Armutszeugnis.
Jetzt ist wieder das Bundesamt für Justiz (BJ) an der Reihe; es muss nun ein entsprechendes Gesetz ausarbeiten. Der Vorsteher des BJ, Bundesrat Jans von der SP, war für die Ablehnung der Motion. Man muss also nicht Prophet sein, um zu ahnen, dass das BJ diese Vorlage nicht im Schnellzugstempo ausarbeiten wird. Wir werden weiterhin ganz genau hinschauen.