Kinderkontakt / -betreuung und Unterhalt
- Neuste
Gesetzesvorschlag zur alternierenden Obhut
Es sind Verbesserungen punkto alternierender Obhut im Schweizer Gesetz vorgesehen. – Die Vernehmlassung zum Gesetzesvorschlag des Bundesamts für Justiz aus der parlamentarischen Initiative 21.449 «Bei gemeinsamer elterlicher Sorge die alternierende Obhut fördern» von NR Sidney Kamerzin (die Mitte) ist mittlerweile abgeschlossen.
Die Ehe ist tot – es lebe das Konkubinat! Wenn die Liebe endet – die Folgen bleiben...
In der Schweiz wird fast jede zweite Ehe geschieden; die Scheidungsrate lag 2022 bei rund 39.6 Prozent. Für Männer stellt sich somit die Frage, welche rechtlichen und finanziellen Konsequenzen ihre frühere Entscheidung zur Ehe heute hat. Der Text zeigt die Unterschiede zwischen Ehe und Konkubinat aus der Sicht von Männern, die eine Trennung durchlaufen oder hinter sich haben.
Vereitelung des persönlichen Verkehrs bestrafen
Die Motion 19.3597 von Nationalrat Nantermod zielt darauf ab, das Verwehren des Besuchsrechts eines nicht obhutsberechtigten Elternteils unter Strafe zu stellen.
Strasbourg verurteilt Schweiz in Vaterschafts-Sache, 2023
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR verurteilte die Schweiz. Schon wieder in einem Fall, in dem ein Kindsvater geltend gemacht hatte, seine Grundrechte seien missachtet worden. Das Strasbourger Verdikt ist aber nicht nur eine schallende Ohrfeige für die Bundesrichter Nicolas von Werdt (SVP), Christian Hermann (SVP) und Felix Schöbi (BDP), deren Urteilsspruch als Verletzung der EMRK gewertet wird. Die Strasbourger Kritik geht deutlich tiefer und ist eigentlich eine deutliche Absage an die häufig schnoddrige und arrogante Art und Weise, wie das Bundesgericht Beschwerden abschmettert, die ihm nicht genehm sind. Allein, Wirkung wird der Entscheid aus Strasbourg wohl kaum haben.
IGM Kritik: Ungenügende Massnahmen zum Schutz der familiären Beziehungen
Die Mütter erhalten von Gesetzes wegen das Obhuts- und Sorgerecht. Ein Vater hingegen das Nachsehen, er kann seinen Rechten nachspringen. Für die Anerkennung seiner Rechte installiert die KESB einen Beistand, der sich jahrelang Zeit nimmt für eine Vereinbarung zu erreichen, obwohl klar ist, das die Mutter dies nicht will. In dieser Zeit ist ein Vater bloss ein Bancomat und das Entscheidende, er kann keine Beziehung zu seinem Kind aufbauen, was ihm später noch belastet wird, wenn er sein Kind betreuen möchte. Die KESB stellen keine wirkungsvollen Instrumente zur Verfügung. Diesen Missstand hat der Europäische Gerichtshof in Italien auch festgestellt. Es beurteilt diesen Mangel wie folgt.
Bundesgericht: Zur Anwendung eines begleiteten Besuchsrechtes
Das Urteil BGer 5A_728/2015 vom 25. August 2016 erörtert die Voraussetzungen, die zu einer Anordnung eines begleitenden Besuchsrechtes führen können und wie lange eine solche Einschränkung dauern kann. Betroffen sind immer wieder falsch beschuldigte Väter, denen man Druck und Schmerzen zufügen will. Konsequenzen für Falschbeschuldiger gibt es trotz Strafrecht nie.
Medienmitteilung 13.07.2017: Höherer Steuerabzug für Kinderbetreuungskosten – Bundesrat trifft zwei Fliegen auf einen Schlag
Im Rahmen der Fachkräfteinitiative des Bundesrates (FKI) geht es darum, negative Erwerbsanreize im Steuersystem zu beseitigen. Die IGM unterstützt die vom Bundesrat vorgeschlagene Stossrichtung. Damit schafft er nicht nur wichtige Anreize für die Integration von Müttern in den Arbeitsmarkt sondern zeigt die Notwendigkeit der alternierenden Obhut als zeitgemässe Form der Kindsbetreuung auf.
Medienmitteilung 20.12.2017: Mit der alternierenden Obhut als Regelfall nach Trennung braucht es die geplante Inkassohilfeverordnung nicht
Im internationalen Vergleich legt die Schweiz die höchsten und die am längsten dauernden Unterhaltsverpflichtungen fest. Die von den Gerichten zum Teil immer noch verordnete, nicht zeitgemässe 10/16 Regel (unzumutbare Erwerbstätigkeit der Mütter bis zum zehnten Altersjahr des jüngsten Kindes) steht im Widerspruch zu den analogen Regelungen der Sozialhilfe, die den Sozialhilfebeziehenden eine Aufnahme der Erwerbstätigkeit nach Vollendung des dritten, neuerdings sogar des ersten Lebensjahres der Kinder vorschreiben. Alleinige Kinderbetreuung und Fernbleiben von der Erwerbstätigkeit, meistens der Frauen, wird so vom Staat gefördert und widerspricht einer modernen und gleichberechtigten Gesellschaft.