Kinderkontakt / -betreuung und Unterhalt

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Gesetzesvorschlag zur alternierenden Obhut

Es sind Verbesserungen punkto alternierender Obhut im Schweizer Gesetz vorgesehen. – Die Vernehmlassung zum Gesetzesvorschlag des Bundesamts für Justiz aus der parlamentarischen Initiative 21.449 «Bei gemeinsamer elterlicher Sorge die alternierende Obhut fördern» von NR Sidney Kamerzin (die Mitte) ist mittlerweile abgeschlossen.

Gesetzesvorschlag zur alternierenden Obhut

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Vereitelung des persönlichen Verkehrs bestrafen

Die Motion 19.3597 von Nationalrat Nantermod zielt darauf ab, das Verwehren des Besuchsrechts eines nicht obhutsberechtigten Elternteils unter Strafe zu stellen.

Vereitelung des persönlichen Verkehrs bestrafen

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Prenup-Verträge als eine nützliche Präventivmassnahme gegen Trennung und Scheidung?

Die IGM Schweiz diskutiert mögliche Instrumente, um bei Trennung und Scheidung einer hochstrittigen Situation vorzubeugen – heute: die vor allem in den USA geschätzten Prenups.

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IGM Exkurs: Fragen für getrennt Lebende im Falle von Urteilsunfähigkeit oder Tod

Juristisch gesehen verfügt ein Bürger über seine uneingeschränkte Handlungsfähigkeit, wenn er das 18. Altersjahr erreicht und wenn Urteilsfähigkeit vorliegt. Verliert er seine Urteilsfähigkeit, trifft der Ehepartner alleine Entscheidungen. Was gilt bei Trennung im Falle einer verlorenen Urteilsfähigkeit (Krankheit, Unfall, Altersdemenz usw.) oder sogar beim Tod? Anschliessend zeigt Ihnen die IGM drei gesetzliche Möglichkeiten, um die zukünftige Ex-Ehefrau in der Notlage auf Distanz zu halten.

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IGM Kritik: Gerichtlicher "Eheschutz" bedeutet Bruch und Zerstörung

Ehen nach einer gerichtlichen „Eheschutz-Behandlung“ durch die Art. 176 ff. ZGB sind tot. Der IGM sind nur wenige Fälle bekannt, wo wieder funktionstüchtige Gemeinschaften gediehen wären. Die ursprüngliche Idee, durch Abstand Besinnung und Neuorientierung zu erreichen, funktioniert nicht und wird ins Gegenteil verkehrt. Eheschutz ist "Scheidung Stufe 1", und Ehefrauen wissen das am besten. Sie sind es mehrheitlich, die diese Anträge initiieren und statt einer Scheidung eine Trennung beantragen. Erstens deshalb, weil schuldhaftes Verhalten keine Haftung begründet und ohne Konsequenzen bleibt. Sie haben nichts zu befürchten oder zu verlieren. Zweitens deshalb, weil die Entfernung des Ehemannes aus der Familie ohne Verlust seines Beistandes zu ihrer vollständigen Entlastung führt (Ungültigkeit der bestehenden Rollenteilung, resp. Umteilung zur einseitigen Doppelbelastung). Drittens deshalb, weil unter dem Deckmantel von Recht und Ordnung dieser Missstand 2 Jahre erstreckt wird. Dass darauf der Ausgewiesene mit einer Doppelbelastung weiterlebt, interessiert niemanden. Die wahren Motive sind geprägt von Egoismus und Abzockerverhalten und nicht von Wiederherstellung der ehelichen Beistandspflichten, insbesondere nicht zugunsten des erwerbstätigen Ehepartners.

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Die wichtigsten Unterschiede zwischen Trennung und Scheidung

Die Merkmale im Überblick.