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Neues Unterhaltsrecht in Kraft ab Januar 2017

Der Bundesrat hat am 04.11.2015 entschieden, die Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) zum neuen Unterhaltsrecht auf den 01.01.2017 in Kraft zu setzen (Gleichstellung von Kindern unverheirateter und geschiedener Eltern). Die Bestimmungen betreffend Massnahmen zur “Sicherung” (!) von Vorsorgeguthaben bei Vernachlässigung der Unterhaltspflichten, sowie die Verordnung über die Inkassohilfe werden zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft gesetzt.