Die Ehe ist tot – es lebe das Konkubinat! Wenn die Liebe endet – die Folgen bleiben...
Verheiratete Männer: Weitreichende Pflichten
Beim gesetzlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung wird alles, was während der Ehe erarbeitet wird, geteilt – unabhängig davon, wer wie viel verdient hat. Auch wenn der Mann Alleinverdiener war und die Partnerin Haushalt und Kinder betreut hat, erhält sie grundsätzlich die Hälfte des während der Ehe aufgebauten Vermögens. Die Pensionskasse wird unabhängig vom Güterstand fast immer 50:50 geteilt, ausser in Spezialfällen.
Nachehelicher Unterhalt kann bei lebensprägenden Ehen zu langjährigen Zahlungsverpflichtungen führen, teilweise bis zur Pensionierung oder darüber hinaus. Die Gerichte orientieren sich am während der Ehe gelebten Lebensstandard und prüfen, inwieweit der berechtigte Ehegatte wieder selbst für den Unterhalt aufkommen kann. Für den besserverdienenden Mann kann dies bedeuten, dass er mit seinem Einkommen zwei Haushalte finanzieren muss.
Geschiedene Väter zahlen zudem Kinderunterhalt und Betreuungsunterhalt für die Mutter, wenn diese wegen der Kinderbetreuung nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätig ist und sie davor auch nicht erwerbstätig war. Dieser Betreuungsunterhalt dauert mindestens bis zum Schuleintritt des jüngsten Kindes (Stichwort: Schulstufenmodell), oft aber wesentlich länger.
Bei Scheidungen mit Kindern erhält meist der betreuende Elternteil – überwiegend die Mutter – das Wohnrecht an der ehelichen Wohnung oder am Haus. Der Mann muss ausziehen, eine neue Wohnung finanzieren und trägt häufig weiterhin Kosten für die Familienimmobilie.
Egal, ob Kinder vorhanden sind oder nicht, müssen geschiedene Männer häufig zusätzlich auch noch einen nachehelichen Ehegattenunterhalt an die Ex-Frau zahlen (früher oft «Frauenalimente» genannt). Dieser dauert oft bis zur Pensionierung des geschiedenen Mannes oder manchmal sogar darüber hinaus.
Die Ehe kann steuerliche Vor- und Nachteile haben. Konkubinatspaare werden wie zwei alleinstehende Personen besteuert; jedes Einkommen und Vermögen wird separat erfasst. Das ist für viele Doppelverdiener steuerlich günstiger (Stichwort: Heiratsstrafe), aber bei Erbschafts- und Schenkungssteuern meist deutlich schlechter, weil Konkubinatspartner steuerlich wie Fremde behandelt werden.
Doppelverdiener-Ehepaare erhalten eine geringere AHV-Rente als Konkubinatspaare. (Beim klassischen Rollenmodell mit einem Verdiener erhalten Ehepaare für denselben AHV-pflichtigen Lohn mehr als Konkubinatspaare, wegen der Multiplikation mit 1.5 . Die 50% der Frau, die dazukommen, sind sozusagen «gratis».)
Männer im Konkubinat: Mehr Autonomie
Im Konkubinat gilt Vermögenstrennung: Was auf den Namen einer Person läuft, gehört dieser – auch nach der Trennung. Für Männer bedeutet das, dass das während der Beziehung Ersparte grundsätzlich beim Eigentümer bleibt; es gibt keine hälftige Teilung und keine Aufteilung der Pensionskasse.
Ein zentraler Unterschied ist die fehlende Unterhaltspflicht gegenüber der Ex-Partnerin. Der Vater zahlt zwar auch Kinderalimente und Betreuungsunterhalt, sofern Kinder vorhanden sind. Er muss aber selbstverständlich keinen nachehelichen Ehegattenunterhalt an die Ex-Partnerin leisten, was die finanzielle Belastung deutlich reduziert. Ausserdem muss er auch keinen Prozesskostenbeitrag für den Trennungs- und Scheidungsprozess bezahlen (Stichwort: eheliche Beistandspflicht).
Die Spielregeln für die Regelung der Kinderbetreuung von vormals im Konkubinat lebenden Eltern sind praktisch gleich wie bei einer Scheidung. Salopp formuliert: Durch die Amtsstellen wird der Wille der Mutter als «Kindswohl» bezeichnet und meistens befolgt, solange keine triftigen Gründe dagegen sprechen.
Gemeinsame Kinder als Schlüsselfaktor
Ohne Kinder zeigt sich der Unterschied zwischen Ehe und Konkubinat so: Nach der Beziehung hat der getrennte Konkubinatsmann keine Pflichten gegenüber der Ex-Partnerin, während der geschiedene Mann sich auch ohne Kinder mit deren Ansprüchen beschäftigen muss (Unterhalt, Vermögensteilung, Teilung der Pensionskasse).
Mit Kindern sieht es folgendermassen aus: Während einer intakten Beziehung erleben viele Paare in der Schweiz Ehe und Konkubinat im Alltag als ähnlich; spürbar unterschiedlich sind vor allem die Steuern. Rechtlich bestehen jedoch wichtige Differenzen, insbesondere bei Unterhalt, Erbrecht, Vorsorge sowie bei der Regelung von Kindern (zum Beispiel Elternvereinbarungen der KESB für unverheiratete Eltern).
Geschiedene Väter leisten in vielen Fällen zusätzlich erheblichen nachehelichen Ehegattenunterhalt, der sich am früheren Lebensstandard orientiert (Stichwort: Sparquote) und bis zur Volljährigkeit der Kinder oder darüber hinaus dauern kann. Obwohl Gerichte heute eine stufenweise Ausweitung der Erwerbstätigkeit des betreuenden Elternteils verlangen (Stichwort: Schulstufenmodell), bleibt die Gesamtbelastung für geschiedene Väter meist höher als für Väter, die zuvor im Konkubinat gelebt haben.
Der geschiedene Vater muss sich im Unterschied zum unverheirateten Mann zudem mit den Themen Vermögensteilung und Teilung der Pensionskasse auseinandersetzen.
Psychologie und Eltern-Kind-Entfremdung
Die Ehe erfüllt oft das Bedürfnis nach Verbindlichkeit, führt im Trennungsfall aber zu besonders starken finanziellen Verpflichtungen. Viele geschiedene Väter empfinden es als ungerecht, weiterhin hohe Unterhaltsbeiträge zu bezahlen, obwohl die emotionale Grundlage der Beziehung nicht mehr vorhanden ist; insbesondere, wenn die Ehe durch die Ex-Partnerin beendet wurde.
Ein zusätzliches Risiko ist die Eltern-Kind-Entfremdung, die vor allem bei hochstrittigen Scheidungen auftreten kann. Obwohl Väter auf dem Papier klare Rechte auf Kontakt und gemeinsames Sorgerecht haben, sind die rechtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten schwach, während Kontaktblockaden von den Behörden nur zögerlich oder gar nicht sanktioniert werden.
Sanktionen bei Missachtung des Besuchsrechts sind zwar vorgesehen, werden aber aus angeblicher Rücksicht auf das Kindeswohl in der Praxis nur zurückhaltend angewendet. Väter führen deshalb häufig langwierige und teure Verfahren, während sie gleichzeitig vollen Unterhalt zahlen, obwohl der Kontakt zu den Kindern erschwert oder verhindert wird.
Scheidungen sind oft konfliktbeladener als Trennungen im Konkubinat, weil zusätzlich über Güterrecht, Unterhalt und Wohnsituation gestritten wird. Ein höheres Konfliktniveau erhöht das Risiko, dass Kinder auf manipulative Weise in Loyalitätskonflikte gebracht werden und so eine Entfremdung vom Vater geschaffen wird.
Entscheidend für den Erhalt der Vater-Kind-Beziehung ist die Kooperationsbereitschaft der Mutter. (Leider wird diese von den Behörden und Gerichten nicht als Komponente ihrer Erziehungsfähigkeit betrachtet.) Wo weniger rechtliche und finanzielle Ansprüche im Raum stehen, wie häufig nach dem Konkubinat, gelingt eine pragmatische, kooperative Elternschaft nach der Trennung tendenziell leichter.
Absicherung, Todesfall und langfristige Konsequenzen
Die oft betonte Absicherung durch die Ehe kann sich nach einer Trennung umkehren. Stirbt ein unterhaltspflichtiger geschiedener Vater, können Ex-Ehefrau und Kinder Leistungen aus Pensionskasse und AHV beanspruchen, was Vermögen zugunsten der früheren Familie bindet.
Wer im Konkubinat gelebt hat, kann im Rahmen der gesetzlichen Pflichtteile relativ frei bestimmen, wer erben soll. Die Ex-Partnerin hat keine gesetzlichen Ansprüche, wodurch eine neue Partnerin oder weitere Kinder gezielter abgesichert werden können.
Viele getrennte und geschiedene Männer geben rückblickend an, dass sie lieber im Konkubinat gelebt hätten, statt zu heiraten – insbesondere, wenn Kinder da sind. Sie sehen die emotionale Verbindlichkeit auch ohne Trauschein gewährleistet, während die rechtliche Bindung der Ehe bei Trennung erhebliche finanzielle Nachteile bringen kann.
Die Ehe kann Vorteile haben – etwa bei Steuern, Erbschaft, Schenkung und sozialer Absicherung –, diese wirken allerdings vor allem, solange die Ehe hält. Zudem kommen diese Vorteile typischerweise Frauen zugute. Für Männer, deren Ehe gescheitert ist, überwiegen dagegen meist die finanziellen Belastungen der Scheidung.
Empfehlung und Vorsorge
Männer, die mit ihrer Partnerin zusammenleben und Kinder planen oder haben, sollten die Entscheidung für oder gegen die Ehe bewusst und informiert treffen. Und sie sollten vorgängig versuchen, eine Liste ihrer eigenen Vorteile fürs Ehe-Szenario aufzustellen (Achtung: schwierig, etwas zu finden als Mann!). Welche Vorteile haben die Männer konkret durch eine Eheschliessung? Die romantische Hochzeit ersetzt keine nüchterne Betrachtung der rechtlichen und finanziellen Folgen einer möglichen Trennung.
Wer sich für die Ehe entscheidet und Hauptverdiener ist, sollte ernsthaft einen Ehevertrag mit Gütertrennung und klaren Regelungen zum nachehelichen Unterhalt in Betracht ziehen. Wobei auch da Vorsicht geboten ist: Die Erträge aus dem Vermögen werden für die Unterhaltsbeiträge beigezogen, und die Pensionskasse wird 50:50 aufgeteilt. Ein Ehevertrag mag unromantisch wirken, kann aber wenigstens beiden Partnern im Trennungsfall viel Streit, Unsicherheit und finanzielle Härten ersparen oder zumindest lindern.