Gewalt gegen Männer in Beziehungen – Das verschwiegene Viertel

Unter Einbezug des Fachberichts „Wenn Frauen gewalttätig werden: Fakten contra Mythen“ – Ein Fallbeispiel für behördliche Tabuisierung vertieft IGM Schweiz zum Thema "Häusliche Gewalt». Wir halten fest: Der Mann ist nicht immer das Problem!

Das Narrativ der Täter und Opfer - eine gefährliche Verharmlosung

Seit Jahrzehnten hält sich in der öffentlichen Debatte, bei Behörden und in weiten Teilen der Presse ein Narrativ, das Männer a priori als Täter definiert und sie als tatsächliche oder potenzielle Opfer de facto in Abrede stellt. Dieses vorsätzliche Rezitieren von Mythen anstelle von Fakten ist absurd und dient weder der Heilung noch der Lösung des gesamtgesellschaftlichen Problems.

Die IGM Schweiz vertritt eine andere Überzeugung: Es geht um Wahrheitsfindung.
Was ist wahr an der Gewaltausübung in Beziehungen, und was ist lediglich Populismus?

Ein Blick in die Praxis zeigt die dramatischen Konsequenzen dieses Blindflugs.

Erst vor kurzem beriet ein IGM Berater einen Ratsuchenden, der aus Angst, von seiner Ehefrau vergiftet zu werden, nur noch auswärts isst. Nachts findet er keinen Schlaf, weil er nicht weiss, wann seine ihm Angetraute ihre wiederholte Ankündigung, ihn umbringen zu wollen, tatsächlich in die Tat umsetzt. Diese schwere Gewalttat  – bereits die Morddrohung ist eine Straftat – wird von den Behörden ignoriert. Umgekehrt würde der Ehemann erfahrungsgemäss umgehend zur genauen Feststellung seines Gefahrenpotentials im Kriseninterventionszentrum (KIZ) verschwinden. Für männliche Opfer ist jedoch kein Platz in Schutzhäusern vorgesehen, da diese öffentlich und subventioniert nur für Frauen verfügbar sind.

Wir brauchen die IGM Schweiz weiterhin, weil die sogenannte „Gleichstellung“ Männern bis heute Verletzlichkeit und Opfererfahrungen verwehrt.

Der Skandal von Bern: Fakten, die im Amtsschrank schlummern

Dass die einseitige Opferzuschreibung ein politisch gewolltes Framing ist, belegt der „Vierte Gewaltbericht“ der Kantonalen Fachkommission für Gleichstellungsfragen in Bern (vgl. “Wenn Frauen gewalttätig werden: Mythen contra Fakten”). Dieser Bericht hatte den expliziten Auftrag, Mythen über Gewalt von Frauen empirisch zu beleuchten.

Die streng faktenbasierte Untersuchung der leider mittlerweile verstorbenen Frau Dr. Eva Wyss brachte Tatbestände und Fakten zutage, die sich derart anders darstellen, als es vom Kanton Bern als Auftraggeber erwartet wurde, dass der Bericht flugs in einer der untersten Amts-Schubladen versenkt wurde und seither dort schlummert. Statt die Wahrheit zu verbreiten und Hilfsstrukturen aufzubauen, wurde der Bericht zur Tabuisierung nur einmalig in 1'000 deutschsprachigen Exemplaren gedruckt.

Was die Fakten belegen

Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) definiert häusliche Gewalt als alle Formen körperlicher, psychischer, sexueller oder wirtschaftlicher Gewalt zwischen Personen in einer familiären oder partnerschaftlichen Beziehung – unabhängig vom Geschlecht der Betroffenen.

Kernpunkte zur entlarvten Wahrheit:

  • Verheimlichte Realität: Gewalt durch Frauen, insbesondere gegen männliche Partner, wurde historisch und gesellschaftlich kaum thematisiert. Das klassische Rollenbild („Mann als Täter – Frau als Opfer“) führt dazu, dass männliche Opfer oft gar nicht wahrgenommen werden.
  • Wissenschaftliche Erkenntnisse: Der Bericht betont die Tatsache, dass einige wissenschaftliche Studien feststellen, dass Frauen in der Familie insgesamt genauso häufig Gewalt ausüben wie Männer. Dies wird von der IGM Schweiz in der Beratungspraxis seit Jahren genau so wahrgenommen.
  • Statistik und Dunkelfeld: Neuere, allgemeine Statistiken (präzisere gibt es leider nicht) belegen, dass Männer regelmässig Opfer häuslicher Gewalt werden. Das EBG selbst betont, dass Männer etwa 25 % der Opfer in polizeilich erfasster häuslicher Gewalt ausmachen. Diese Zahlen entsprechen aber nur den registrierten Fällen; die Dunkelziffer bei männlichen Opfern ist aufgrund gesellschaftlicher Tabus und fehlender Anerkennung besonders gross.
  • Gewalt gegen Kinder: Kinder erleben Gewaltausübung in der Familie; im Behörden Jargon „seitens der Eltern“ – aber hierbei konkret zu bis über ¾ ausgeübt von ihren Müttern.​

Klare Zielsetzungen: Was jetzt geschehen muss

Die Realität männlicher Opfer wird in Forschung, Medien und Politik regelmässig marginalisiert. Wir fordern eine Abkehr von der Politik des „Weil nicht sein kann, was nicht sein darf“ und verlangen die Umsetzung folgender, klarer Massnahmen:

  1. Sensibilisierung & Anerkennung: Gewalt gegen Männer muss gesellschaftlich gleichermassen und vorbehaltlos anerkannt werden. Eine offene, faktenbasierte Debatte ist der einzige Weg, Stereotype aufzubrechen und Betroffenen den Zugang zu Unterstützung zu erleichtern.
  2. Forschung & Statistik: Es besteht ein dringender Bedarf an differenzierten, methodisch soliden Studien in der Schweiz. Diese müssen sowohl Männer als auch Frauen in Beziehungskonflikten gleichermaßen systematisch erfassen und Kontext, Schwere, Folgen sowie Dynamiken der Gewalt berücksichtigen, um endlich ein sachliches und realitätsgerechtes Bild zu erhalten.
  3. Angebote & Hilfsstrukturen:
  4. Schutz- und Beratungsangebote für männliche Opfer müssen gleichberechtigt ausgebaut, finanziert und bekannt gemacht werden.
  5. Fachpersonen in Polizei, Justiz und Sozialdiensten müssen zwingend in geschlechtsneutraler Gewaltwahrnehmung und -hilfe geschult werden.

Erfreulicher Anfang:

Die Berner Kantonspolizei lässt zur Zeit alle Informationsbroschüren zum Thema Gewaltprävention neu, d.h. geschlechterneutral, redigieren. Die Neuauflagen sollen den Angaben zufolge ab ca. August 2026 in den Bernischen Polizeidienststellen öffentlich aufliegen.

Fazit:

Gewalt gegen Männer in Beziehungs-Kontexten ist ein reales und ernst zunehmendes Phänomen, das vorsätzlich tabuisiert wird. Die IGM Schweiz setzt sich konsequent für Gleichstellung in allen Lebensbereichen ein und fordert eine längst überfällige Selbstverständlichkeit über 25 Jahre nach Einführung des Gleichstellungsartikels (Art. 8, Abs. 2 Bundesverfassung) ein, nämlich: geschlechterneutrale Ahndung jeglicher Gewalt!