Ja zur Individualbesteuerung

Das Schweizer Volk hat am 8. März 2026 mit einer klaren Mehrheit die Vorlage zur Einführung der Individualbesteuerung angenommen. Auch die IGM gehörte zu den Sammelorganisationen bei der Unterschriftensammlung.

Worum geht es?

Bisher werden Ehepaare in der Schweiz bei der Einkommens- und auch der Vermögenssteuer gemeinsam besteuert, und zwar zu einem reduzierten Steuertarif, dem sogenannten Familientarif. Demgegenüber werden Einzelpersonen zu einem wesentlich höheren Alleinstehendentarif besteuert. (Da wir in der Schweiz ein Gesetz zur direkten Bundessteuer haben sowie pro Kanton ein eigenständiges, kantonales Steuergesetz – total also über zwei Dutzend Steuergesetze! – wird der Familientarif und der Alleinstehendentarif in diversen Kantonen verschieden bezeichnet, z.B. «Tarif 1» und «Tarif 2» oder nochmals anders.)

Im Fokus der politischen Debatte stand die Einkommenssteuer (= weniger als die Vermögenssteuer). Die meisten Kantone kennen eine Steuerprogression: Je höher ein steuerbares Einkommen ist, desto höher wird dabei der im einzelnen Steuerfall angewendete Steuertarif. Diese Progression wirkt sich bei verheirateten Doppelverdiener-Paaren anders aus als bei entsprechenden unverheirateten Paaren, weil bei verheirateten Paaren beide Einkommen zusammengezählt werden und somit eine stärkere Progression erreicht wird als bei unverheirateten Paaren, deren Einkommen eben nicht zusammengezählt werden. In der politischen Diskussion existiert zu dieser Problematik der emotional aufgeladene Begriff der «Heiratsstrafe».

 

Die Heiratsstrafe

Es ist zu bemerken, dass Doppelverdiener-Ehepaare nicht immer im Vergleich zu Doppelverdiener-Konkubinatspaaren mehr Steuern bezahlen. Der Grund dafür liegt im Familientarif, der bei ihnen zur Anwendung gelangt. Als Faustregel ist der Alleinstehendentarif oft ca. 50% höher. Demzufolge ist es immer noch gut möglich, dass Konkubinatspaare mehr als Ehepaare für dasselbe Einkommen zahlen, auch wenn die Ehepaare in einer höheren Progression sind. Auch die Einkommensverteilung der beiden Doppelverdiener spielt fürs Steuertotal der beiden Einkommen eine Rolle: Je ungleicher die beiden Einkommen verteilt sind, desto eher zahlt ein Konkubinatspaar heute mehr Steuern. Von einer Heiratsstrafe kann in diesen Fällen keine Rede sein.

Die sogenannte Heiratsstrafe existiert also wesentlich weniger häufig als dies in der politischen Diskussion von den Gegnern der Vorlage behauptet wurde. Vielmehr haben Ehepaare bei Anwendung des günstigeren Familientarifs immer einen Heiratsbonus. Dieser wird nur bei unglücklichen Doppelverdiener-Konstellationen bei Ehepaaren durch die Progression ausgehebelt (oder in Kantonen mit einem einheitlichen Steuertarif).

Durch die Individualbesteuerung werden sowohl Heiratsbonus als auch Heiratsstrafe beseitigt. Diese sind nur Nebenschauplätze bei dieser Angelegenheit. Denn viel relevanter ist natürlich, was für Steuersätze / Tarife in den Kantonen nach Einführung der Individualbesteuerung bei einem einheitlichen Steuertarif zur Anwendung gelangen werden …! – Wir werden sehen.

 

Die systemischen Folgen der bisherigen Paarbesteuerung

Die bisherige Paarbesteuerung hatte zur Folge, dass die klassische Rollenteilung (Mann als Ernährer, Frau am Herd) bei Ehepaaren kulturell sozusagen «einbetoniert» wurde. Wenn der Lohn des Mannes ausreichte, war normalerweise nur der Mann erwerbstätig, und das Ehepaar konnte von einem Heiratsbonus profitieren (Familientarif). In der Praxis führte das dazu, dass die Frau nur dann einem Erwerb nachging, wenn das Einkommen des Mannes nicht ausreichte oder wenn aus anderen Gründen die Frau mit einem Nebenerwerb noch einen «Zustupf» erarbeiten wollte. Die bisherige Steuerpraxis förderte durch den Heiratsbonus also einseitig das klassische Familienmodell.

Das klassische Familienmodell ist bei fast allen problematischen Scheidungen eine wichtige Ursache der typischen IGM-Probleme:

  • hohe Unterhaltszahlungen durch den Mann

  • mangelnder Kinderkontakt für den Mann

Dasselbe gilt bei Scheidungen auch für die zwei andern «Parteien» im Familiensystem, die Kinder und die Frauen, sowie auch für die Gesellschaft:

  • Kinder haben oft zu wenig Kontakt mit ihren Vätern und leiden.

  • Frauen haben nach einer Erwerbslücke im wirtschaftlichen Leben oft den Anschluss verloren und sind abhängig vom Eingang der Unterhaltszahlungen. Dieser Verlust der wirtschaftlichen Selbstständigkeit ist für Frauen natürlich sehr unbefriedigend.

  • Die finanziellen Investitionen der Gesellschaft in die Ausbildung von Frauen verlieren nach einer Erwerbslücke oft ihren Nutzen.

  • Aufgrund der Demographie (Überalterung unserer Gesellschaft) ist in den nächsten Jahren ein weiterer Fachkräftemangel zu erwarten, der das Wirtschaftswachstum behindern wird. Frauen, die nach einer Erwerbslücke den Anschluss verloren haben, stehen bei der Lösung dieses Fachkräftemangels nicht mehr zur Verfügung. Das führt zu ungewollten volkswirtschaftlichen Kosten.

Anders formuliert: Das klassische Familienmodell ist veraltet und verursacht in der heutigen Zeit gravierende Probleme für alle: die Männer, die Frauen und die Kinder. Und davon betroffen sind aufgrund der Scheidungsrate fast die Hälfte aller Ehepaare!

Das klassische Familienmodell muss deshalb mehrheitlich durch ein zeitgemässes Familienmodell ersetzt werden, wo beide Partner paritätisch die finanziellen Pflichten und die Kinderbetreuung untereinander aufteilen. Beide Partner werden so zu Allroundern in den Bereichen Finanzen und Kinderbetreuung. Durch diese Selbstständigkeit werden die heutigen Probleme bei Scheidungen reduziert. Analoges gilt übrigens auch nach Invalidität oder Tod eines Partners: Der verbliebene Partner hat im paritätischen Rollenmodell als Allrounder die grösseren Chancen, die Herausforderungen zu bewältigen (insbesondere, wenn Kinder vorhanden sind).

 

Standpunkt der IGM

Aus all diesen Gründen (und natürlich nicht zuletzt auch wegen der Beseitigung der vielzitierten Heiratsstrafe bei Doppelverdiener-Ehepaaren) unterstützte die IGM Schweiz die Vorlage der Individualbesteuerung und wirkte in der Unterschriftensammlung der Volksinitiative als Sammelorganisation mit.

Mit der Einführung der Individualbesteuerung werden in Zukunft die bisherigen Fehlanreize zugunsten des klassischen Familienmodells abgebaut. Die Individualbesteuerung ist eine Grundlage zugunsten des paritätischen Familienmodells, das von der IGM im Interesse der Männer und der übrigen betroffenen Parteien befürwortet wird. Wir begrüssen den positiven Ausgang dieser Abstimmung deshalb sehr.

Wichtig wird nun aber sein, wie und wann die Kantone diesen Systemwechsel umsetzen werden. Wir werden genau hinschauen, dass die Besteuerung von Mann und Frau dem Gedanken der Gleichberechtigung nachkommt.

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