Kinderkontakt / -betreuung und Unterhalt

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Die Ehe ist tot – es lebe das Konkubinat! Wenn die Liebe endet – die Folgen bleiben...

In der Schweiz wird fast jede zweite Ehe geschieden; die Scheidungsrate lag 2022 bei rund 39.6 Prozent. Für Männer stellt sich somit die Frage, welche rechtlichen und finanziellen Konsequenzen ihre frühere Entscheidung zur Ehe heute hat. Der Text zeigt die Unterschiede zwischen Ehe und Konkubinat aus der Sicht von Männern, die eine Trennung durchlaufen oder hinter sich haben.

Die Ehe ist tot – es lebe das Konkubinat! Wenn die Liebe endet – die Folgen bleiben...

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Vollstreckung von Minderjährigenunterhalt nach Eintritt der Volljährigkeit des Kindes

5A_984/2014

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Hypothetisches Einkommen und Abänderung des Scheidungsurteils hinsichtlich Volljährigenunterhalt

5A_643/2015 | ​Art. 286 Abs. 2, Art. 277 ZGB

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Voraussetzungen für den Anspruch auf Volljährigenunterhalt

5A_664/2015 | Art. 277 ZGB

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Volljährigenunterhalt: Das bundesgerichtliche «Mantra»

Das bundesgerichtliche «Mantra» – beide Elternteile haben sich gemäss ihrer Leistungsfähigkeit am Volljährigenunterhalt zu beteiligen, und dieser umfasst zudem keine Überschussbeteiligung mehr – ist noch nicht Allgemeingut geworden.