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Lastverteilung

Sobald man Kinder hat, gibt es Einiges zu tun, und mit ihnen entstehen Pflichten und Kosten. Nicht vergessen werden darf aber: Kosten und Wert sind nicht dasselbe. Mögen die Kinder noch so viel kosten, so sind sie doch UNENDLICH VIEL WERT! Ob es sich lohnt, Kinder zu haben, ist demzufolge zweifellos keine Frage. Die Frage ist nur, wie man diese Herausforderung anpackt.

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IGM Exkurs: Die Kriterien für Kinderbetreuung im Wechselmodell

Hier sind die Voraussetzungen für die Kinderbetreuung im Wechselmodell - wenn ein Vater ebenfalls seine Kinder selber betreuen will. Das Bundesgericht hat die Kriterien definiert, Urteile vom 29. September 2016 (5A_904/2015 und 5A_991/2015). Andere Begriffe für Wechselmodell sind auch alternierende Obhut oder Doppelresidenz.

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IGM Kritik: Ungenügende Massnahmen zum Schutz der familiären Beziehungen

Die Mütter erhalten von Gesetzes wegen das Obhuts- und Sorgerecht. Ein Vater hingegen das Nachsehen, er kann seinen Rechten nachspringen. Für die Anerkennung seiner Rechte installiert die KESB einen Beistand, der sich jahrelang Zeit nimmt für eine Vereinbarung zu erreichen, obwohl klar ist, das die Mutter dies nicht will. In dieser Zeit ist ein Vater bloss ein Bancomat und das Entscheidende, er kann keine Beziehung zu seinem Kind aufbauen, was ihm später noch belastet wird, wenn er sein Kind betreuen möchte. Die KESB stellen keine wirkungsvollen Instrumente zur Verfügung. Diesen Missstand hat der Europäische Gerichtshof in Italien auch festgestellt. Es beurteilt diesen Mangel wie folgt.

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Günstigerer Steuertarif demjenigen mit tieferem Lohn

Das Bundesgericht hat einen Entscheid gefällt (Urteil 2C_534/535/2014 ), der für zahlreiche Scheidungspaare und Eltern Konsequenzen haben könnte: Fortan soll der Elternteil mit dem tieferen Lohn den günstigeren Steuertarif erhalten. Genauer gesagt geht es um Paare mit gemeinsamem Sorgerecht mit Wechselmodell, die abwechselnd und zu gleichen Teilen für den Nachwuchs sorgen und zu dessen Unterhalt beitragen – also eine zunehmende Zahl. Bei solchen Familien stellt sich die Frage, welcher der Ex-Partner nach der Scheidung fortan mit dem harten Steuertarif für Alleinstehende vorliebnehmen muss und welcher weiterhin den günstigeren Elterntarif erhält, wie er bei verheirateten Eltern zur Anwendung kommt. Dass beide den Elterntarif erhalten, ist ausgeschlossen.

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Kinderbetreuung der Zukunft heute – das Wechselmodell

Das Wechselmodell ist ein Modell für die Kinderbetreuung durch Eltern, die nicht gemeinsam im selben Haushalt leben. Es wird in der Schweiz oft als „alternierende Obhut“ bezeichnet.

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Mein Kinderbetreuungsplan auf Basis Wechselmodell

Mit dem "Betreuungsplaner" können Sie Ihren individuellen Betreuungsplan für Ihr Kind kostenlos erstellen, jemandem zustellen und eine Elternvereinbarung erstellen (PDF). Die Übersicht über die Kinderbetreuung ist auf einen Blick ersichtlich. Die Website beinhaltet auch viele interessante Informationen über das Wechselmodell.

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Forschungsergebnisse zum "Wechselmodell"

Ein Videobeitrag | Prof. Dr. jur. Hildegund Sünderhauf im Vortrag.

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Weihnachtsgeschenk aus Bundesbern

Bereits in der Herbstsession hat der Nationalrat den Kindern und Vätern in der Schweiz ein Weihnachtsgeschenk gemacht. Nun liegt der Ball beim Ständerat.

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GeCoBi Medienmitteilung 29.09.2023 Sessionsrückschau: Nationalrat sagt Ja zur alternierenden Obhut für Kinder

In der Herbstsession hat der Nationalrat einen wegweisenden Entscheid für die Rechte von Kindern getrenntlebender Eltern gefällt. Entgegen der Empfehlung des Bundesrates hat er die Motion vom Tessiner Mitte-Nationalrat Marco Romano angenommen, der die alternierende Obhut als Regelfall einführen möchte. Der Dachverband für Gemeinsame Elternschaft GeCoBi (zusammen mit IGM Schweiz) begrüsst diesen Entscheid.

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Medienmitteilung, 12.02.2021: IGM unterstützt Mitglieder erfolgreich bei den jüngsten Bundesgerichts-urteilen zur alternierenden Obhut

Medienmitteilung, 12.02.2021: IGM unterstützt Mitglieder erfolgreich bei den jüngsten Bundesgerichtsurteilen zur alternierenden Obhut. Fast ungehört von der Öffentlichkeit hat sich in der Schweiz beim Familienrecht in den vergangenen Monaten einiges faktisch verändert: Nach der jüngsten Veröffentlichung bestätigen nun bereits drei Urteile des Bundesgerichtes* die alternierende Obhut bei Vorliegen eines entsprechenden Antrags als erste Wahl bei Familien mit minderjährigen Kindern, die von Trennung und Scheidung betroffen sind. Seit Jahren setzt sich die IGM Schweiz für die alternierende Obhut ein. Die alternierende Obhut kommt dem Kindswohl am nächsten und liefert eine gerechte Lastenverteilung bei von Trennung und Scheidung betroffenen Eltern.

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Medienmitteilung 20.12.2017: Mit der alternierenden Obhut als Regelfall nach Trennung braucht es die geplante Inkassohilfeverordnung nicht

Im internationalen Vergleich legt die Schweiz die höchsten und die am längsten dauernden Unterhaltsverpflichtungen fest. Die von den Gerichten zum Teil immer noch verordnete, nicht zeitgemässe 10/16 Regel (unzumutbare Erwerbstätigkeit der Mütter bis zum zehnten Altersjahr des jüngsten Kindes) steht im Widerspruch zu den analogen Regelungen der Sozialhilfe, die den Sozialhilfebeziehenden eine Aufnahme der Erwerbstätigkeit nach Vollendung des dritten, neuerdings sogar des ersten Lebensjahres der Kinder vorschreiben. Alleinige Kinderbetreuung und Fernbleiben von der Erwerbstätigkeit, meistens der Frauen, wird so vom Staat gefördert und widerspricht einer modernen und gleichberechtigten Gesellschaft.

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Medienmitteilung 13.07.2017: Höherer Steuerabzug für Kinderbetreuungskosten – Bundesrat trifft zwei Fliegen auf einen Schlag

Im Rahmen der Fachkräfteinitiative des Bundesrates (FKI) geht es darum, negative Erwerbsanreize im Steuersystem zu beseitigen. Die IGM unterstützt die vom Bundesrat vorgeschlagene Stossrichtung. Damit schafft er nicht nur wichtige Anreize für die Integration von Müttern in den Arbeitsmarkt sondern zeigt die Notwendigkeit der alternierenden Obhut als zeitgemässe Form der Kindsbetreuung auf.

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Drei IGM-ler gewinnen vor Bundesgericht - Alternierende Obhut setzt sich durch!

In vier Entscheiden kommt das Bundesgericht im Jahr 2020 zum Schluss, dass die alternierende Obhut gewährt werden muss, wenn keine konkreten Gründe dagegen sprechen. Der Antrag auf alternierende Obhut – auch wenn es nur um eine geringfügige Erweiterung auf 50 % Betreuungsanteil geht – darf nur abgelehnt werden, wenn dies den Kindesinteressen offensichtlich zuwiderläuft.

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Steuerliche Benachteiligungen von Vätern

Bei der immer häufigeren, alternierenden Obhut führt das heutige Steuerrecht zu nicht mehr tolerierbaren Benachteiligungen der Väter. Das Steuerrecht verstärkt in der Praxis in drei Punkten die Ungleichbehandlung von Vätern und Müttern nach Trennungen und Scheidungen in krasser Weise: Indem erstens das Einkommen der zu Unterhaltszahlungen verpflichteten Väter nach dem Tarif für Alleinstehende versteuert wird, während die unterhaltsberechtigten Mütter in den Genuss des deutlich günstigeren Familientarifs kommen und letztere zweitens zusätzlich den Kinderabzug sowie weitere Steuervorteile geltend machen können. Ebenso stossend ist schliesslich drittens, dass Unterhaltszahlungen an Volljährige (Volljährigenunterhalt) steuerlich nicht mehr abzugsberechtigt sind. Väter müssen also, obwohl sie nicht mehr über dieses Geld verfügen, die Unterhaltsbeiträge an volljährige Kinder versteuern, und zwar nicht selten in einer hohen Progression.