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Strasbourg verurteilt Schweiz in Vaterschafts-Sache, 2023
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR verurteilte die Schweiz. Schon wieder in einem Fall, in dem ein Kindsvater geltend gemacht hatte, seine Grundrechte seien missachtet worden. Das Strasbourger Verdikt ist aber nicht nur eine schallende Ohrfeige für die Bundesrichter Nicolas von Werdt (SVP), Christian Hermann (SVP) und Felix Schöbi (BDP), deren Urteilsspruch als Verletzung der EMRK gewertet wird. Die Strasbourger Kritik geht deutlich tiefer und ist eigentlich eine deutliche Absage an die häufig schnoddrige und arrogante Art und Weise, wie das Bundesgericht Beschwerden abschmettert, die ihm nicht genehm sind. Allein, Wirkung wird der Entscheid aus Strasbourg wohl kaum haben.
IGM Exkurs: Ändern von Scheidungsurteilen und Unterhaltsverträgen. Was wirkt?
Die meisten Anträge an die Gerichte haben zum Ziel, die Unterhaltszahlung an geänderte Situationen anpassen. Das Versäumen einer Abänderungsklage kann nicht mit einer rückwirkenden Forderung behoben werden, weswegen keine Zeit zu verlieren ist. Normalerweise soll eine neue Regelung auf das Datum der Klageeinreichung wirken (ex tunc). Aufgrund dessen wäre nach Gutheissung des Antrags eine Rückzahlung des zuviel bezahlten Unterhaltes für die Prozessdauer geschuldet. Man hat sich ja in dieser oft mehrmonatigen Zeit an die Bestimmungen des alten Urteils gehalten. Hat die vormals Berechtigte aber das Geld bereits verputzt, heisst es trocken "Pech gehabt", die Änderung würde erst per Zeitpunkt des Urteils in Rechtskraft erwachsen (ex nunc). Das ist wohl nicht ganz das Gleiche, und hier werden der Unterhaltszahler sowie das Prinzip von Treu und Glauben regelmässig "beschissen". Gutgläubigkeit wird bestraft.