Kinderkontakt / -betreuung und Unterhalt

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IGM Exkurs: Ändern von Scheidungsurteilen und Unterhaltsverträgen. Was wirkt?

Die meisten Anträge an die Gerichte haben zum Ziel, die Unterhaltszahlung an geänderte Situationen anpassen. Das Versäumen einer Abänderungsklage kann nicht mit einer rückwirkenden Forderung behoben werden, weswegen keine Zeit zu verlieren ist. Normalerweise soll eine neue Regelung auf das Datum der Klageeinreichung wirken (ex tunc). Aufgrund dessen wäre nach Gutheissung des Antrags eine Rückzahlung des zuviel bezahlten Unterhaltes für die Prozessdauer geschuldet. Man hat sich ja in dieser oft mehrmonatigen Zeit an die Bestimmungen des alten Urteils gehalten. Hat die vormals Berechtigte aber das Geld bereits verputzt, heisst es trocken "Pech gehabt", die Änderung würde erst per Zeitpunkt des Urteils in Rechtskraft erwachsen (ex nunc). Das ist wohl nicht ganz das Gleiche, und hier werden der Unterhaltszahler sowie das Prinzip von Treu und Glauben regelmässig "beschissen". Gutgläubigkeit wird bestraft.

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IGM Exkurs: Teilung der beruflichen Vorsorge bei Scheidung

Die Teilung des Pensionskassevermögens bei der Scheidung bietet wenig Verhandlungsfreiheiten, vielmehr besteht ein zwingender gesetzlicher Anspruch. Der Schwierigkeitsgrad der Berechnung reicht von einfach bis unmöglich.

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Neuer PK-Vorsorgeausgleich bei Scheidungen ab 2017

Der Bundesrat setzt die neuen Gesetzesbestimmungen und die entsprechenden Verordnungsänderungen per 1. Januar 2017 in Kraft.

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Zahlen bis zur Pensionierung

BGE 5A_43/2015 | Wer seinem geschiedenen Partner Unterhalt bezahlen muss, steht grundsätzlich bis zur Pensionierung in der Pflicht. Dies auch dann, wenn der andere bereits früher in Rente geht.

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Bundesgericht: Keine Reduzierung bei böswilliger Verminderung des Einkommens

Zusammenfassung des Urteils vom 2. Mai 2017 | 5A_297/2016: Vermindert ein Unterhaltsschuldner sein Einkommen auf böswillige Art, ist eine Reduktion der Unterhaltsbeiträge an seinen (früheren) Ehegatten selbst dann ausgeschlossen, wenn der Verdienstausfall nicht rückgängig gemacht werden kann. Das Bundesgericht passt seine Praxis an und heisst die Beschwerde einer Frau gut, deren Gatte seine Arbeitsstelle zur Schädigung der Betroffenen aufgegeben hatte.

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Wie berechnet sich ein Ehegattenunterhalt?

Wieviel muss ich zahlen? Die meist gestellte Frage an den IGM Berater.

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IGM Kritik: Wenn Unrecht zum Unterhaltsrecht wird

Die IGM Schweiz kritisiert das Unterhaltsrecht bei Scheidungen. Die einseitige Entlassung der nichterwerbstätigen Frau aus der ehelichen Pflicht und gleichzeitige Zusprechung von Alimenten schädigt Ehen, fördert Scheidungen und initiiert Unrecht. So überrascht der Blick in die Praxis nicht: Lass die Sau raus, wirf den Ehepartner aus der Wohnung, entfremde ihm seine Kinder, sprich schlecht über ihn und verlange unverändert seine Leistung. Es mutiert die wechselseitige zur einseitigen Verpflichtung, und die verlorene Leistung belastet den Pflichtigen noch zusätzlich. Zu befürchten gibt es nichts aus Sicht der Frau. Schuld bleibt im Dunkeln – und Fragen zur Kausalität, zum Schaden und zur Verantwortlichkeit sind unerwünscht. Der Zweck des Gesetzes, die Gerechtigkeit zu begünstigen, ist verloren gegangen. Solches Recht wollen wir nicht.

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IGM Exkurs: Fragen für getrennt Lebende im Falle von Urteilsunfähigkeit oder Tod

Juristisch gesehen verfügt ein Bürger über seine uneingeschränkte Handlungsfähigkeit, wenn er das 18. Altersjahr erreicht und wenn Urteilsfähigkeit vorliegt. Verliert er seine Urteilsfähigkeit, trifft der Ehepartner alleine Entscheidungen. Was gilt bei Trennung im Falle einer verlorenen Urteilsfähigkeit (Krankheit, Unfall, Altersdemenz usw.) oder sogar beim Tod? Anschliessend zeigt Ihnen die IGM drei gesetzliche Möglichkeiten, um die zukünftige Ex-Ehefrau in der Notlage auf Distanz zu halten.

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IGM Kritik: Gerichtlicher "Eheschutz" bedeutet Bruch und Zerstörung

Ehen nach einer gerichtlichen „Eheschutz-Behandlung“ durch die Art. 176 ff. ZGB sind tot. Der IGM sind nur wenige Fälle bekannt, wo wieder funktionstüchtige Gemeinschaften gediehen wären. Die ursprüngliche Idee, durch Abstand Besinnung und Neuorientierung zu erreichen, funktioniert nicht und wird ins Gegenteil verkehrt. Eheschutz ist "Scheidung Stufe 1", und Ehefrauen wissen das am besten. Sie sind es mehrheitlich, die diese Anträge initiieren und statt einer Scheidung eine Trennung beantragen. Erstens deshalb, weil schuldhaftes Verhalten keine Haftung begründet und ohne Konsequenzen bleibt. Sie haben nichts zu befürchten oder zu verlieren. Zweitens deshalb, weil die Entfernung des Ehemannes aus der Familie ohne Verlust seines Beistandes zu ihrer vollständigen Entlastung führt (Ungültigkeit der bestehenden Rollenteilung, resp. Umteilung zur einseitigen Doppelbelastung). Drittens deshalb, weil unter dem Deckmantel von Recht und Ordnung dieser Missstand 2 Jahre erstreckt wird. Dass darauf der Ausgewiesene mit einer Doppelbelastung weiterlebt, interessiert niemanden. Die wahren Motive sind geprägt von Egoismus und Abzockerverhalten und nicht von Wiederherstellung der ehelichen Beistandspflichten, insbesondere nicht zugunsten des erwerbstätigen Ehepartners.

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Die wichtigsten Unterschiede zwischen Trennung und Scheidung

Die Merkmale im Überblick.

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GeCoBi Medienmitteilung 29.09.2023 Sessionsrückschau: Nationalrat sagt Ja zur alternierenden Obhut für Kinder

In der Herbstsession hat der Nationalrat einen wegweisenden Entscheid für die Rechte von Kindern getrenntlebender Eltern gefällt. Entgegen der Empfehlung des Bundesrates hat er die Motion vom Tessiner Mitte-Nationalrat Marco Romano angenommen, der die alternierende Obhut als Regelfall einführen möchte. Der Dachverband für Gemeinsame Elternschaft GeCoBi (zusammen mit IGM Schweiz) begrüsst diesen Entscheid.

GeCoBi Medienmitteilung 29.09.2023 Sessionsrückschau: Nationalrat sagt Ja zur alternierenden Obhut für Kinder

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Medienmitteilung 3.2.2023: Die IGM Schweiz verlangt dringend erforderliche Anpassungen beim Abstammungsrecht

Die IGM Schweiz fordert rasch erforderliche gesetzliche Reformen beim Abstammungsrecht.

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Medienmitteilung, 12.02.2021: IGM unterstützt Mitglieder erfolgreich bei den jüngsten Bundesgerichts-urteilen zur alternierenden Obhut

Medienmitteilung, 12.02.2021: IGM unterstützt Mitglieder erfolgreich bei den jüngsten Bundesgerichtsurteilen zur alternierenden Obhut. Fast ungehört von der Öffentlichkeit hat sich in der Schweiz beim Familienrecht in den vergangenen Monaten einiges faktisch verändert: Nach der jüngsten Veröffentlichung bestätigen nun bereits drei Urteile des Bundesgerichtes* die alternierende Obhut bei Vorliegen eines entsprechenden Antrags als erste Wahl bei Familien mit minderjährigen Kindern, die von Trennung und Scheidung betroffen sind. Seit Jahren setzt sich die IGM Schweiz für die alternierende Obhut ein. Die alternierende Obhut kommt dem Kindswohl am nächsten und liefert eine gerechte Lastenverteilung bei von Trennung und Scheidung betroffenen Eltern.

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Medienmitteilung 13.07.2017: Höherer Steuerabzug für Kinderbetreuungskosten – Bundesrat trifft zwei Fliegen auf einen Schlag

Im Rahmen der Fachkräfteinitiative des Bundesrates (FKI) geht es darum, negative Erwerbsanreize im Steuersystem zu beseitigen. Die IGM unterstützt die vom Bundesrat vorgeschlagene Stossrichtung. Damit schafft er nicht nur wichtige Anreize für die Integration von Müttern in den Arbeitsmarkt sondern zeigt die Notwendigkeit der alternierenden Obhut als zeitgemässe Form der Kindsbetreuung auf.

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Medienmitteilung 20.12.2017: Mit der alternierenden Obhut als Regelfall nach Trennung braucht es die geplante Inkassohilfeverordnung nicht

Im internationalen Vergleich legt die Schweiz die höchsten und die am längsten dauernden Unterhaltsverpflichtungen fest. Die von den Gerichten zum Teil immer noch verordnete, nicht zeitgemässe 10/16 Regel (unzumutbare Erwerbstätigkeit der Mütter bis zum zehnten Altersjahr des jüngsten Kindes) steht im Widerspruch zu den analogen Regelungen der Sozialhilfe, die den Sozialhilfebeziehenden eine Aufnahme der Erwerbstätigkeit nach Vollendung des dritten, neuerdings sogar des ersten Lebensjahres der Kinder vorschreiben. Alleinige Kinderbetreuung und Fernbleiben von der Erwerbstätigkeit, meistens der Frauen, wird so vom Staat gefördert und widerspricht einer modernen und gleichberechtigten Gesellschaft.