- Neuste
Steuerliche Benachteiligungen von Vätern
Bei der immer häufigeren, alternierenden Obhut führt das heutige Steuerrecht zu nicht mehr tolerierbaren Benachteiligungen der Väter. Das Steuerrecht verstärkt in der Praxis in drei Punkten die Ungleichbehandlung von Vätern und Müttern nach Trennungen und Scheidungen in krasser Weise: Indem erstens das Einkommen der zu Unterhaltszahlungen verpflichteten Väter nach dem Tarif für Alleinstehende versteuert wird, während die unterhaltsberechtigten Mütter in den Genuss des deutlich günstigeren Familientarifs kommen und letztere zweitens zusätzlich den Kinderabzug sowie weitere Steuervorteile geltend machen können. Ebenso stossend ist schliesslich drittens, dass Unterhaltszahlungen an Volljährige (Volljährigenunterhalt) steuerlich nicht mehr abzugsberechtigt sind. Väter müssen also, obwohl sie nicht mehr über dieses Geld verfügen, die Unterhaltsbeiträge an volljährige Kinder versteuern, und zwar nicht selten in einer hohen Progression.
Eidgenössische Volksinitiative
Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative).
Individualbesteuerung: Stellungnahme der IGM Schweiz zur Vernehmlassung des Bundes
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Dezember 2022 die Vernehmlassung zur Individualbesteuerung eröffnet. Alle Personen sollen eine eigene Steuererklärung ausfüllen, auch wenn sie verheiratet sind. Die Vorlage dient als indirekter Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative, welche der Bundesrat ablehnt. Die IGM wurde vom Bund eingeladen, eine Stellungnahme zuhanden der Eidgenössischen Steuerverwaltung abzugeben. Am 14. März 2023 wurde die Stellungnahme der IGM beim Bund eingereicht.
Günstigerer Steuertarif demjenigen mit tieferem Lohn
Das Bundesgericht hat einen Entscheid gefällt (Urteil 2C_534/535/2014 ), der für zahlreiche Scheidungspaare und Eltern Konsequenzen haben könnte: Fortan soll der Elternteil mit dem tieferen Lohn den günstigeren Steuertarif erhalten. Genauer gesagt geht es um Paare mit gemeinsamem Sorgerecht mit Wechselmodell, die abwechselnd und zu gleichen Teilen für den Nachwuchs sorgen und zu dessen Unterhalt beitragen – also eine zunehmende Zahl. Bei solchen Familien stellt sich die Frage, welcher der Ex-Partner nach der Scheidung fortan mit dem harten Steuertarif für Alleinstehende vorliebnehmen muss und welcher weiterhin den günstigeren Elterntarif erhält, wie er bei verheirateten Eltern zur Anwendung kommt. Dass beide den Elterntarif erhalten, ist ausgeschlossen.