Dänemark geht voran: Neues Gesetz gegen Eltern-Kind-Entfremdung seit 1. Januar 2025

Ein Vorbild für die Schweiz?

Während in der Schweiz das Phänomen der Eltern-Kind-Entfremdung von kantonalen Behörden zunehmend negiert oder ausschliesslich im Kontext häuslicher Gewalt diskutiert wird, hat Dänemark am 1. Januar 2025 einen anderen Weg eingeschlagen: Mit einer wegweisenden Reform wird Eltern-Kind-Entfremdung dort nun als Form familiärer und psychischer Gewalt gesetzlich verankert. Das Recht des Kindes auf beide Eltern steht im Zentrum dieser Reform, die mit klaren Verfahren, verbindlichen Fristen und konsequenten Sanktionen aufwartet.

Ein konsequenter Reformprozess seit 2007

Dänemark hat sich seit bald zwei Jahrzehnten kontinuierlich für die Rechte von Kindern und beiden Elternteilen stark gemacht. Die Entwicklung zeigt eindrücklich, wie systematischer politischer Wille zu substanziellen Verbesserungen führen kann:

Bereits zwischen 2007 und 2012 wurden die gemeinsame Obhut zur Norm erhoben, gemeinsame Elternschaft und Kinderrechte gesetzlich verankert und die Transportkosten zwischen Eltern geteilt. 2015 folgte ein "Anti-Mobbing"-Paket: Wenn ein Elternteil dem anderen die vereinbarten Besuchszeiten mit dem Kind verweigert, wird der Kontakt nach spätestens zwei Wochen automatisch wiederhergestellt. Elternteile, die wiederholt sabotieren, dürfen mit dem Kind nicht mehr ohne Weiteres ins Ausland verreisen. Zudem wurden Eilverfahren eingeführt, damit solche Fälle schnell behandelt werden können.

Ein wichtiger Meilenstein war 2019 die Einführung eines Ampelsystems beim Familiengericht: Grün bedeutet, dass Eltern kooperieren, Gelb signalisiert Bedarf an Mediation oder Gesprächen, und Rot steht für Gewalt, Entfremdung oder Belästigung. Gleichzeitig wurde der Ausbau von Mediation und Elternkursen vorangetrieben, in jedem Verfahren ein Kinderbeistand eingesetzt und – besonders bedeutsam – psychische Gewalt einschliesslich Eltern-Kind-Entfremdung ins Strafrecht aufgenommen.

2022 erhielten beide Eltern vollen Informationszugang zu Schule und Spital, und das Kindergeld wird seither 50:50 zwischen den Eltern aufgeteilt, selbst bei intakter Beziehung. Ein Jahr später folgte die Einführung einer geschlechtergerechten Elternzeit: Beide Eltern haben jeweils Anspruch auf drei feste und drei flexible Monate bezahlte Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes, um sich um das Baby zu kümmern.

Die Reform 2025: Klare Strukturen und Konsequenzen

Die jüngste Reform vom 1. Januar 2025 baut auf dieser soliden Grundlage auf. Jasper Lohse von Danish Fathers stellte die Reform kürzlich bei der Konferenz der Parental Alienation Study Group in Toronto vor. Wie das österreichische Väterportal "Wir Väter" berichtet, muss nun "in jedem Fall geprüft werden, ob Entfremdung vorliegt. Dafür gibt es professionelle Richtlinien mit neutraler Terminologie ('Kontaktwiderstand/-störung'), um Schuldzuweisungen zu vermeiden."

Das Gesetz sieht klare Fristen vor: Eine erste Überprüfung muss binnen vier Wochen erfolgen, bei schweren Vorwürfen ist eine umfassende Abklärung binnen vier Monaten vorgeschrieben. Die Konsequenzen bei Verstössen reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsentzug in schweren Fällen. Auch die Übertragung von Sorgerecht oder Wohnsitz ist möglich.

Begleitend zur Reform startete eine staatlich finanzierte, landesweite Unterstützung für betroffene Eltern. Angeboten werden kostenfreie Gruppen mit therapeutischer Begleitung, die acht Wochen lang jeweils drei Stunden pro Woche dauern – wahlweise in Präsenz oder online.

Die erschreckende Datenlage

Erste Daten der begleitenden Analyse zeigen das Ausmass des Problems: In Dänemark leben 60 Prozent der Kinder bei Eltern, die sich getrennt haben. Von diesen Kindern haben 15 Prozent überhaupt keinen Kontakt mehr zu einem Elternteil. Häufig werden die Untergrabung der Elternrolle, Kommunikationsblockaden und Einschränkungen bei der Betreuung erlebt. Erschütternd: 75 Prozent der Betroffenen verlieren dadurch das Vertrauen in Behörden und Politik.

Die Schweiz: Ein ernüchternder Kontrast

Während Dänemark konsequent den Schutz des Kindesrechts auf beide Eltern vorantreibt, präsentiert sich die Situation in der Schweiz ernüchternd. Der Gesetzgeber sieht grundsätzlich keine umsetzbaren Regelungen vor, um für Kinder das Recht auf gleichmässigen Umgang mit beiden Eltern zu erwirken – ohne dass das Kind im Verfahren in einen Loyalitätskonflikt versetzt wird und dadurch Schaden nimmt.

Noch gravierender: Anfang 2023 haben die Kantone über die neu gegründete Schweizerische Konferenz gegen häusliche Gewalt (SKHG) einen Leitfaden herausgegeben, der das Phänomen der Eltern-Kind-Entfremdung faktisch negiert. In Anhang 11 des Dokuments "Kontakt nach häuslicher Gewalt?" heisst es, das Parental Alienation Syndrom solle in Gerichtsgutachten nicht erscheinen, da es dazu keine wissenschaftliche Grundlage gebe. Die IGM Schweiz hat dies damals als "niederschmetternden Satz für alle Elternteile, meistens Väter, die von einem Kind nach einer Trennung oder Scheidung entfremdet worden sind" bezeichnet.

Besonders problematisch: Der Leitfaden wurde diskret und ohne Diskussion mit den betroffenen Kreisen herausgegeben. Kinder- und Jugendpsychiater oder spezialisierte Richter wurden nicht beigezogen, ebenso wenig die Väter- und Männerorganisationen. Stattdessen wird Eltern-Kind-Entfremdung einzig im Kontext häuslicher Gewalt betrachtet, obwohl zahlreiche Studien dokumentieren, dass das Phänomen durchaus existiert und meist nichts mit Gewalt zu tun hat.

Wissenschaftliche Evidenz wird ignoriert

Die Psychologin Liselotte Staub dokumentiert in ihrem Buch "Das Wohl des Kindes bei Trennung und Scheidung" (Hogrefe, 2023) das Phänomen der Eltern-Kind-Entfremdung ausführlich. Studien schätzen, dass nach ungefähr zehn Prozent der Scheidungen in der Schweiz ein Elternteil von einem Kind ganz oder teilweise entfremdet wird. Staub erklärt: Bei starken Konflikten zwischen sich trennenden Eltern hat das Kind die Tendenz, den Elternteil auszuschliessen, von dem sich das Kind am wenigsten abhängig fühlt oder den das Kind als Opfer wahrnimmt.

(Bemerkung der IGM hierzu: Von selbst kommt das Kind natürlich nicht auf diese Idee. Die von Liselotte Staub erwähnte Tendenz entsteht erst dann, wenn das Kind so manipuliert wird, dass es meint, sich für einen der beiden Elternteile entscheiden zu müssen. Es handelt sich hierbei nicht um einen natürlichen Prozess.)

Der andere Elternteil kann den Entfremdungsprozess fördern, indem er regelmässig schlecht über den anderen Elternteil redet.

Der ehemalige Luzerner Familienrichter Bruno Roelli, der als Berater bei der Kescha arbeitet, bestätigt aus seiner Praxis: "Es ist selten, dass ein Kind von sich aus den Kontakt zu einem Elternteil abbricht. Die Kinder lieben ihre Eltern und gehen viele Risiken ein, um mit ihnen in Kontakt zu bleiben." Er berichtet sogar von Kindern, die ihren Vater ins Gefängnis besuchen gehen, weil es für sie wichtig ist, den Kontakt zu behalten.

Strukturelle Defizite im Schweizer System

In der Schweiz fehlt es an mehreren entscheidenden Elementen, die in Dänemark selbstverständlich sind:

Keine verbindlichen Fristen: Während in Dänemark innerhalb von vier Wochen eine erste Überprüfung erfolgen muss, können sich Verfahren in der Schweiz über Jahre hinziehen. Das komplexe System mit geteilter Zuständigkeit von KESB und Gerichten erweist sich in der Praxis oft als zu langsam.

Keine wirksamen Sanktionen: In der Schweiz gibt es faktisch keine Konsequenzen, wenn ein Elternteil das Besuchsrecht des anderen systematisch sabotiert. Der ehemalige Richter Roelli bestätigt: "In der Schweiz schickt man keinen Polizisten, um die Kinder aus den Armen ihrer Mutter zu entreissen."

Keine systematische Prüfung: Während in Dänemark in jedem Fall geprüft werden muss, ob Entfremdung vorliegt, wird in der Schweiz bei Gewaltvorwürfen eher auf das Besuchsrecht verzichtet, selbst wenn diese nicht bewiesen werden können.

Keine staatliche Unterstützung: Dänemark bietet betroffenen Eltern kostenfreie therapeutische Gruppenprogramme. In der Schweiz werden viele Eltern ins Existenzminimum gedrängt und müssen sich überschulden, bis ein Urteil vorliegt.

Kein geschlechtergerechter Elternurlaub: Während in Dänemark seit 2023 beide Elternteile je sechs Monate Anspruch auf Elternurlaub nach der Geburt eines Kindes haben, fehlt in der Schweiz noch immer eine entsprechende Regelung, die beiden Elternteilen von Anfang an eine gleichwertige Rolle ermöglicht.

Ausblick: Was die Schweiz von Dänemark lernen kann

Die dänische Reform zeigt eindrucksvoll, dass konsequente, kindzentrierte Gesetzgebung möglich ist. Das österreichische Väterportal "Wir Väter" kommentiert: "Gerade weil in Österreich aktuell eine umfassende Kindschaftsrechtsreform vorbereitet wird, sollte Dänemark hier als Vorbild dienen: Das Recht der Kinder auf beide Eltern, die Professionalisierung der Verfahren und die Sanktionierung von Betreuungsbehinderung müssen auch bei uns konsequent verankert werden."

Diese Forderung gilt ebenso für die Schweiz. Die IGM Schweiz setzt sich dafür ein, dass:

  1. Eltern-Kind-Entfremdung als eigenständiges Phänomen anerkannt wird, unabhängig von Gewaltvorwürfen, und dass die wissenschaftliche Evidenz nicht länger ignoriert wird.

  2. Verbindliche Fristen eingeführt werden, damit Kinder nicht über Monate oder Jahre zum Spielball elterlicher Konflikte werden.

  3. Wirksame Sanktionen bei Betreuungsbehinderung geschaffen werden, um das Recht des Kindes auf beide Eltern durchzusetzen.

  4. Systematische Prüfungen auf Entfremdung in allen familiengerichtlichen Verfahren vorgeschrieben werden, mit neutraler Terminologie und unter Einbezug von Kinder- und Jugendpsychiatern.

  5. Staatliche Unterstützungsprogramme für betroffene Eltern und Kinder etabliert werden, statt diese in die finanzielle Existenznot zu treiben.

  6. Die Mediations- und Deeskalationsangebote massiv ausgebaut werden, damit Elternkonflikte frühzeitig entschärft werden können (Stichworte: Cochemer-Modell und ZFIT in Bern).

  7. Ein geschlechtergerechter Elternurlaub eingeführt wird, der beiden Elternteilen von Anfang an eine gleichwertige Rolle ermöglicht.

 

Der kantonale Leitfaden, der Eltern-Kind-Entfremdung negiert, muss zurückgezogen und unter Einbezug aller relevanten Fachkreise sowie der Väter- und Männerorganisationen grundlegend überarbeitet werden. Es kann nicht sein, dass in der Schweiz ein Phänomen, das nach wissenschaftlichen Schätzungen zehn Prozent der Trennungskinder betrifft, aus ideologischen Gründen geleugnet wird.

Dänemark zeigt, dass ein anderer Weg möglich ist – ein Weg, der das Kindeswohl wirklich in den Mittelpunkt stellt und beiden Elternteilen ermöglicht, auch nach einer Trennung Eltern zu bleiben. Es ist höchste Zeit, dass die Schweiz diesem Beispiel folgt.