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Männerdiskriminierung 2.0

War das in diesem Jahr nun der zweite Streich oder bereits der dritte? – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (EGMR) hat die Schweiz diesen Oktober zum dritten Mal im Jahr 2022 verurteilt, nachdem er sie bereits im Februar in zwei gleichartigen Fällen mit Schweizer Vätern, davon einem IGM-Mitglied, verurteilt hatte. Die Menschenrechtsverletzung der Schweiz besteht im neuen Fall aus einer Diskriminierung von Männern aufgrund ihres Geschlechts. Fazit also: Drei EGMR-Verurteilungen der Schweiz für zwei Arten von Männer-Benachteiligungen im Jahr 2022.

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Teilrevision des AHV-Gesetzes - Hinterlassenenrenten

Nach einem Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gegen die Schweiz musste der Bundesrat die Regelungen betreffend Witwen- und Witwer-Renten überarbeiten.

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Medienmitteilung 8.2.2022: Väterrechte verletzt – Verurteilung der Schweiz am EGMR in zwei Fällen am selben Tag

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg verurteilte die Schweiz am 8. Februar 2022 in zwei Fällen, die Schweizer Väter betreffen, wegen der Verletzung von Menschenrechten durch die Schweiz. Beide Fälle sind identisch: Es geht um den Wegzug von Müttern mitsamt Kindern ins Ausland. Das ist kein Zufall. In der Schweiz existiert eine systematische Diskriminierung von Vätern aufgrund ihres Geschlechts. Die IGM Schweiz betreut einen der beiden Fälle und verfügt diesbezüglich über sämtliche Hintergrundinformationen.

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