Männer, Väter und Familie

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IGM Kritik: Ungenügende Massnahmen zum Schutz der familiären Beziehungen

Die Mütter erhalten von Gesetzes wegen das Obhuts- und Sorgerecht. Ein Vater hingegen das Nachsehen, er kann seinen Rechten nachspringen. Für die Anerkennung seiner Rechte installiert die KESB einen Beistand, der sich jahrelang Zeit nimmt für eine Vereinbarung zu erreichen, obwohl klar ist, das die Mutter dies nicht will. In dieser Zeit ist ein Vater bloss ein Bancomat und das Entscheidende, er kann keine Beziehung zu seinem Kind aufbauen, was ihm später noch belastet wird, wenn er sein Kind betreuen möchte. Die KESB stellen keine wirkungsvollen Instrumente zur Verfügung. Diesen Missstand hat der Europäische Gerichtshof in Italien auch festgestellt. Es beurteilt diesen Mangel wie folgt.

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Günstigerer Steuertarif demjenigen mit tieferem Lohn

Das Bundesgericht hat einen Entscheid gefällt (Urteil 2C_534/535/2014 ), der für zahlreiche Scheidungspaare und Eltern Konsequenzen haben könnte: Fortan soll der Elternteil mit dem tieferen Lohn den günstigeren Steuertarif erhalten. Genauer gesagt geht es um Paare mit gemeinsamem Sorgerecht mit Wechselmodell, die abwechselnd und zu gleichen Teilen für den Nachwuchs sorgen und zu dessen Unterhalt beitragen – also eine zunehmende Zahl. Bei solchen Familien stellt sich die Frage, welcher der Ex-Partner nach der Scheidung fortan mit dem harten Steuertarif für Alleinstehende vorliebnehmen muss und welcher weiterhin den günstigeren Elterntarif erhält, wie er bei verheirateten Eltern zur Anwendung kommt. Dass beide den Elterntarif erhalten, ist ausgeschlossen.

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IGM Kritik: Verweigerte und erzwungene Vaterschaft – unglaubliches ZGB!

Das Schweizer Verwandschaftsrecht spielt mit Vätern, schützt womöglich Betrügerinnen, und – IGM-Mitglieder wundert das nicht – schon geht auch wieder der Kindswohlbegriff als Heiligenschein über dem ganzen Szenario auf. Um das Spannungsfeld zu erkennen, beschreibt die IGM Ihnen die folgenden zwei komplementären Fälle zu dieser Thematik.

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Bundesgericht: Zur Anwendung eines begleiteten Besuchsrechtes

Das Urteil BGer 5A_728/2015 vom 25. August 2016 erörtert die Voraussetzungen, die zu einer Anordnung eines begleitenden Besuchsrechtes führen können und wie lange eine solche Einschränkung dauern kann. Betroffen sind immer wieder falsch beschuldigte Väter, denen man Druck und Schmerzen zufügen will. Konsequenzen für Falschbeschuldiger gibt es trotz Strafrecht nie.

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IGM Exkurs: Wie entsteht das Kindesverhältnis zum Vater und Vorsicht vor väterfeindlichen Verträgen

Was bei einer Mutter durch den Geburtsvorgang einfach zur Entstehung des Kindesverhältnisses führt, erweist sich beim Vater als komplexer. Auf vier Wegen kann ein Kindesverhältnis zum Vater entstehen. Es sind dies erstens eine gesetzliche Vermutung durch die Ehe mit der Mutter, zweitens eine Anerkennung durch den Vater, drittens die Begründung durch ein Urteil oder viertens – weniger ein IGM-Thema – die Adoption. Steht das Verhältnis zum Vater fest, geht es vor allem bei nicht-ehelichen Kindern um weitere Dispositionen. Es sind dies Namensgebung, Wohnsitzwahl, Betreuungsplan oder Umgangsregelung, Unterhaltsfragen und Sorgerecht. Eine Beratung durch die KESB, wie in Art. 298a Abs 3 ZGB beschrieben, empfiehlt die IGM nicht. Väterinteressen werden dort traditionell nicht gebührend gewürdigt. Jahrelang hat man mit Vertretungsbeistandsschaften und Anwälten Unterhaltsverträge ohne Umgangsregelungen gegen gutgläubige Väter durchgesetzt und viel Leid in Kauf genommen. Die IGM empfiehlt der nicht verheirateten Elternschaft, den Vertrag über obengenannte Regelungen an das Zivilstandesamt zu leiten, und mehr nicht.

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IGM Kritik: Wenn Unrecht zum Unterhaltsrecht wird

Die IGM Schweiz kritisiert das Unterhaltsrecht bei Scheidungen. Die einseitige Entlassung der nichterwerbstätigen Frau aus der ehelichen Pflicht und gleichzeitige Zusprechung von Alimenten schädigt Ehen, fördert Scheidungen und initiiert Unrecht. So überrascht der Blick in die Praxis nicht: Lass die Sau raus, wirf den Ehepartner aus der Wohnung, entfremde ihm seine Kinder, sprich schlecht über ihn und verlange unverändert seine Leistung. Es mutiert die wechselseitige zur einseitigen Verpflichtung, und die verlorene Leistung belastet den Pflichtigen noch zusätzlich. Zu befürchten gibt es nichts aus Sicht der Frau. Schuld bleibt im Dunkeln – und Fragen zur Kausalität, zum Schaden und zur Verantwortlichkeit sind unerwünscht. Der Zweck des Gesetzes, die Gerechtigkeit zu begünstigen, ist verloren gegangen. Solches Recht wollen wir nicht.

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IGM Kritik: Gerichtlicher "Eheschutz" bedeutet Bruch und Zerstörung

Ehen nach einer gerichtlichen „Eheschutz-Behandlung“ durch die Art. 176 ff. ZGB sind tot. Der IGM sind nur wenige Fälle bekannt, wo wieder funktionstüchtige Gemeinschaften gediehen wären. Die ursprüngliche Idee, durch Abstand Besinnung und Neuorientierung zu erreichen, funktioniert nicht und wird ins Gegenteil verkehrt. Eheschutz ist "Scheidung Stufe 1", und Ehefrauen wissen das am besten. Sie sind es mehrheitlich, die diese Anträge initiieren und statt einer Scheidung eine Trennung beantragen. Erstens deshalb, weil schuldhaftes Verhalten keine Haftung begründet und ohne Konsequenzen bleibt. Sie haben nichts zu befürchten oder zu verlieren. Zweitens deshalb, weil die Entfernung des Ehemannes aus der Familie ohne Verlust seines Beistandes zu ihrer vollständigen Entlastung führt (Ungültigkeit der bestehenden Rollenteilung, resp. Umteilung zur einseitigen Doppelbelastung). Drittens deshalb, weil unter dem Deckmantel von Recht und Ordnung dieser Missstand 2 Jahre erstreckt wird. Dass darauf der Ausgewiesene mit einer Doppelbelastung weiterlebt, interessiert niemanden. Die wahren Motive sind geprägt von Egoismus und Abzockerverhalten und nicht von Wiederherstellung der ehelichen Beistandspflichten, insbesondere nicht zugunsten des erwerbstätigen Ehepartners.

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GeCoBi Medienmitteilung 29.09.2023 Sessionsrückschau: Nationalrat sagt Ja zur alternierenden Obhut für Kinder

In der Herbstsession hat der Nationalrat einen wegweisenden Entscheid für die Rechte von Kindern getrenntlebender Eltern gefällt. Entgegen der Empfehlung des Bundesrates hat er die Motion vom Tessiner Mitte-Nationalrat Marco Romano angenommen, der die alternierende Obhut als Regelfall einführen möchte. Der Dachverband für Gemeinsame Elternschaft GeCoBi (zusammen mit IGM Schweiz) begrüsst diesen Entscheid.

GeCoBi Medienmitteilung 29.09.2023 Sessionsrückschau: Nationalrat sagt Ja zur alternierenden Obhut für Kinder

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GeCoBi Medienmitteilung: Nationalrats-Kandidaten diskutieren zum Thema «Eltern-Kind-Entfremdung» am Donnerstag, dem 21. September 2023 in Biel

Es sind genug Tränen geflossen!

GeCoBi Medienmitteilung: Nationalrats-Kandidaten diskutieren zum Thema «Eltern-Kind-Entfremdung» am Donnerstag, dem 21. September 2023 in Biel

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GeCoBi Medienmitteilung 30.6.2023: Filmreihe zu Eltern-Kind-Entfremdung im Inseli 2 in Luzern

Im Rahmen der Sensibilisierungs-Kampagne "Genug Tränen" organisiert GeCoBi zusammen mit IGM Schweiz und weiteren Organisationen im Juli und August 2023 eine dreiteilige Veranstaltungsreihe zum Thema der Eltern-Kind-Entfremdung.

GeCoBi Medienmitteilung 30.6.2023: Filmreihe zu Eltern-Kind-Entfremdung im Inseli 2 in Luzern

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Medienmitteilung 24. April 2023: Internationaler Tag der Eltern-Kind-Entfremdung

Seit rund 20 Jahren wird an verschiedenen Orten auf der Welt der Internationale Tag der Eltern-Kind-Entfremdung am 25. April begangen. Nicht etwa gefeiert, denn zu feiern gibt es nichts. Eltern-Kind-Entfremdung, oder parental alienation ist ein weltweites Problem, das noch immer viel zu wenig bekannt ist.

Medienmitteilung 24. April 2023: Internationaler Tag der Eltern-Kind-Entfremdung

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Medienmitteilung 3.2.2023: Die IGM Schweiz verlangt dringend erforderliche Anpassungen beim Abstammungsrecht

Die IGM Schweiz fordert rasch erforderliche gesetzliche Reformen beim Abstammungsrecht.

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Medienmitteilung 8.2.2022: Väterrechte verletzt – Verurteilung der Schweiz am EGMR in zwei Fällen am selben Tag

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg verurteilte die Schweiz am 8. Februar 2022 in zwei Fällen, die Schweizer Väter betreffen, wegen der Verletzung von Menschenrechten durch die Schweiz. Beide Fälle sind identisch: Es geht um den Wegzug von Müttern mitsamt Kindern ins Ausland. Das ist kein Zufall. In der Schweiz existiert eine systematische Diskriminierung von Vätern aufgrund ihres Geschlechts. Die IGM Schweiz betreut einen der beiden Fälle und verfügt diesbezüglich über sämtliche Hintergrundinformationen.

Medienmitteilung 8.2.2022: Väterrechte verletzt – Verurteilung der Schweiz am EGMR in zwei Fällen am selben Tag

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Medienmitteilung 13.07.2017: Höherer Steuerabzug für Kinderbetreuungskosten – Bundesrat trifft zwei Fliegen auf einen Schlag

Im Rahmen der Fachkräfteinitiative des Bundesrates (FKI) geht es darum, negative Erwerbsanreize im Steuersystem zu beseitigen. Die IGM unterstützt die vom Bundesrat vorgeschlagene Stossrichtung. Damit schafft er nicht nur wichtige Anreize für die Integration von Müttern in den Arbeitsmarkt sondern zeigt die Notwendigkeit der alternierenden Obhut als zeitgemässe Form der Kindsbetreuung auf.

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Medienmitteilung 20.12.2017: Mit der alternierenden Obhut als Regelfall nach Trennung braucht es die geplante Inkassohilfeverordnung nicht

Im internationalen Vergleich legt die Schweiz die höchsten und die am längsten dauernden Unterhaltsverpflichtungen fest. Die von den Gerichten zum Teil immer noch verordnete, nicht zeitgemässe 10/16 Regel (unzumutbare Erwerbstätigkeit der Mütter bis zum zehnten Altersjahr des jüngsten Kindes) steht im Widerspruch zu den analogen Regelungen der Sozialhilfe, die den Sozialhilfebeziehenden eine Aufnahme der Erwerbstätigkeit nach Vollendung des dritten, neuerdings sogar des ersten Lebensjahres der Kinder vorschreiben. Alleinige Kinderbetreuung und Fernbleiben von der Erwerbstätigkeit, meistens der Frauen, wird so vom Staat gefördert und widerspricht einer modernen und gleichberechtigten Gesellschaft.