Zusätzliche Beratung für IGM-Mitglieder

Erweiterte IGM-Beratung ab dem zweiten Jahr Mitgliedschaft.

Die Mitgliedschaft bei der IGM beinhaltet ab dem zweiten Mitgliedschaftsjahr das Recht auf eine kostenlose Beratung im Umfang von jährlich bis zu einer halben Stunde. Komplexe Rechtsprobleme und Sachverhalte sprengen den Rahmen dieser Dienstleistung. In einer halben Stunde kann aber sicherlich mindestens eine Auslegeordnung der Problemstellung gemacht werden. Ergänzt werden diese Dienstleistungen weiterhin von der Möglichkeit, unsere Treffs zu besuchen.

Für IGM-Mitglieder mit einem Beratungspass erfolgt diese Beratung üblicherweise durch den zugeteilten Berater.

Wie erwähnt, steht die kostenlose Beratung Mitgliedern ab dem zweiten Mitgliedschaftsjahr zur Verfügung. Mit jedem neuen Mitgliedschaftsjahr verfällt allfällige ungenutzte Beratungszeit des Vorjahrs. Ungenutzte Beratungszeit wird also nicht über die Jahre aufkumuliert. Durch die Einzahlung des Mitgliederbeitrags entsteht jährlich ein neuer Anspruch auf eine halbe Stunde kostenlose Beratung.

 

Wie funktioniert das für Sie?

Überlegen Sie sich eine möglichst präzise Formulierung für Ihre Fragen und halten Sie bei einer telefonischen Beratung allfällige wichtige Dokumente bereit.

Falls Sie keinen Beratungspass und somit auch noch keinen persönlichen Berater haben, melden Sie sich per E-Mail bei: zentrale@igm.ch

Durch die im Mitgliederbeitrag enthaltene Beratung wird den IGM-Mitgliedern ein besserer Schutz geboten. In den heutigen Zeiten ist dies dringend nötig.