Männer, Väter und Familie
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Schädliches Eherecht
Im Jahr 2018 heirateten gemäss BFS in der Schweiz 40‘716 Paare, und 16‘542 Paare mit 12'212 unmündigen Kindern liessen sich scheiden. Dies entspricht einer verheerenden „Erfolgs“quote von über 40% Scheidungen. Trennungen und Scheidungen sind für Männer oft mit existenziellen und lange andauernden Traumata verbunden: Nicht selten wird man als Mann wirtschaftlich versklavt und psychisch zugrunde gerichtet. Auch für viele Kinder entstehen schwerste Belastungen und allergrösstes Leid, wenn ihnen ein Elternteil - meistens der Vater - grundlos weggenommen und entfremdet wird.
Warum tun sich die Schweizer so schwer, Vaterschaftsurlaub oder Elternzeit einzuführen?
Auch wenn sich nicht alle Länder gleichermassen daran halten, die EU hat ihr Mitglieder schon längst verpflichtet, einen Elternurlaub von mindestens vier Monaten pro Elternteil einzuführen. Dabei sollen Väter mindestens einen Monat beziehen, um vermehrt familiäre Pflichten zu übernehmen. Derweil versuchen in der Schweiz gewisse Politiker/innen – nota bene aus finanziellen Gründen (!) -, den im Jahr 2019 endlich beschlossenen, gesetzlichen Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen mit einem Referendum zu verhindern. Da stellt sich nicht ganz unberechtigt die Frage, ob wir es noch erleben, dass die Schweiz ernsthaft über eine Elternzeit zu diskutieren beginnt, die Mütter und Väter unter sich aufteilen können?
Elternzeit in der Schweiz – einen Elefanten essen
Wie isst man einen Elefanten? – Na klar doch: Man beginnt ganz einfach mit dem ersten Bissen. Genauso ist es auch mit der Elternzeit; mindestens, wenn es darum geht, sie in der Schweiz einzuführen. Die Einführung des Vaterschaftsurlaubs entsprach dem ersten Bissen.
Im Männerhaus - TV SRF1
"Der Reporter" vom 10.11.2019 erzählt vom Kampf mit Rollenbildern und gegen Stereotypen, wenn der Mann das Opfer ist. Drei Betroffene geben anonym Einblick in die Misere, in der sie sich befinden. Alle haben Schutz und Unterstützung im Väter- und Männerhaus in Bern gesucht.
Revision des Abstammungsrechts
In einer Medienmitteilung am 17.12.2021 hat der Bundesrat informiert, dass er Diskussionsbedarf beim Abstammungsrecht sieht. Der nun vorliegende Bericht der Expertengruppe und derjenige des Bundesrates waren lange erwartet worden.
Im falschen Film – Nachehelicher Unterhalt als selbstverständliche Leistung des Mannes
Seit Frühling 2022 raschelt es heftig im Blätterwald der Schweizer Medien nach einem Bundesgerichtsurteil zum nachehelichen Unterhalt. Artikel wie "Die Ehe – Auslaufmodell für Romantiker", "Richterspruch heizt Geschlechterdebatte neu an" und viele weitere, ähnliche erschienen seither in den Zeitungen, die meisten mit empörtem Unterton. – Was ist geschehen? IGM Schweiz findet: Praktisch nichts, ausser einer massiven Wahrnehmungstrübung der Vertreter des Matriarchats im Bereich der Familie. Man fühlt sich einmal mehr, wie wenn man im falschen Film wäre, wenn man ihnen zuhört.
Männerdiskriminierung 2.0
War das in diesem Jahr nun der zweite Streich oder bereits der dritte? – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (EGMR) hat die Schweiz diesen Oktober zum dritten Mal im Jahr 2022 verurteilt, nachdem er sie bereits im Februar in zwei gleichartigen Fällen mit Schweizer Vätern, davon einem IGM-Mitglied, verurteilt hatte. Die Menschenrechtsverletzung der Schweiz besteht im neuen Fall aus einer Diskriminierung von Männern aufgrund ihres Geschlechts. Fazit also: Drei EGMR-Verurteilungen der Schweiz für zwei Arten von Männer-Benachteiligungen im Jahr 2022.
Kantone und Gleichstellungsbüros fördern Eltern-Kind-Entfremdung anstatt sie zu bekämpfen!
Ein neuer Leitfaden schockt die Väterorganisationen: Die Kantone sehen Kontaktabbrüche zwischen Kindern und einem Elternteil (oft Vätern) einzig als Symptom von häuslicher Gewalt. Um die Kinder zu schützen, fordern sie nun Gerichte und Sozialarbeiter auf, die Besuchsrechte stark einzuschränken und sogar zu verbieten. Spezialisierte Kinder- und Jugend-Psychiater reagieren mit Unverständnis, denn das Phänomen Eltern-Kind-Entfremdung ist ernst zu nehmen und hat meistens nichts mit Gewalt zu tun.
(Leider k-)ein Märchen
Es war einmal eine Zeit in einem Land, das mitten in Europa liegt und als eines der entwickeltsten Länder der Welt galt. In diesem "hochentwickelten Land" wurden Kindsmisshandlungen durch gewalttätige Eltern von den zuständigen Behörden gedeckt, ja gar gefördert.
Identitätspolitik? – Abschaffen!
Heutzutage ist wichtiger, WER etwas sagt und nicht mehr, WAS gesagt wird. Wollen wir uns wirklich von der Sachpolitik verabschieden? Sicherlich nicht.
"Es gibt nichts Schlimmeres für Kinder, als wenn ein Elternteil den anderen ständig schlecht macht oder gar aus seinem Leben verbannt!"
Statement zur Eltern-Kind-Entfremdung von Chris von Rohr - Rocklegende, Autor & Kultfigur aus Solothurn.
IGM Kritik: Ungenügende Massnahmen zum Schutz der familiären Beziehungen
Die Mütter erhalten von Gesetzes wegen das Obhuts- und Sorgerecht. Ein Vater hingegen das Nachsehen, er kann seinen Rechten nachspringen. Für die Anerkennung seiner Rechte installiert die KESB einen Beistand, der sich jahrelang Zeit nimmt für eine Vereinbarung zu erreichen, obwohl klar ist, das die Mutter dies nicht will. In dieser Zeit ist ein Vater bloss ein Bancomat und das Entscheidende, er kann keine Beziehung zu seinem Kind aufbauen, was ihm später noch belastet wird, wenn er sein Kind betreuen möchte. Die KESB stellen keine wirkungsvollen Instrumente zur Verfügung. Diesen Missstand hat der Europäische Gerichtshof in Italien auch festgestellt. Es beurteilt diesen Mangel wie folgt.
Günstigerer Steuertarif demjenigen mit tieferem Lohn
Das Bundesgericht hat einen Entscheid gefällt (Urteil 2C_534/535/2014 ), der für zahlreiche Scheidungspaare und Eltern Konsequenzen haben könnte: Fortan soll der Elternteil mit dem tieferen Lohn den günstigeren Steuertarif erhalten. Genauer gesagt geht es um Paare mit gemeinsamem Sorgerecht mit Wechselmodell, die abwechselnd und zu gleichen Teilen für den Nachwuchs sorgen und zu dessen Unterhalt beitragen – also eine zunehmende Zahl. Bei solchen Familien stellt sich die Frage, welcher der Ex-Partner nach der Scheidung fortan mit dem harten Steuertarif für Alleinstehende vorliebnehmen muss und welcher weiterhin den günstigeren Elterntarif erhält, wie er bei verheirateten Eltern zur Anwendung kommt. Dass beide den Elterntarif erhalten, ist ausgeschlossen.
IGM Kritik: Verweigerte und erzwungene Vaterschaft – unglaubliches ZGB!
Das Schweizer Verwandschaftsrecht spielt mit Vätern, schützt womöglich Betrügerinnen, und – IGM-Mitglieder wundert das nicht – schon geht auch wieder der Kindswohlbegriff als Heiligenschein über dem ganzen Szenario auf. Um das Spannungsfeld zu erkennen, beschreibt die IGM Ihnen die folgenden zwei komplementären Fälle zu dieser Thematik.
Bundesgericht: Zur Anwendung eines begleiteten Besuchsrechtes
Das Urteil BGer 5A_728/2015 vom 25. August 2016 erörtert die Voraussetzungen, die zu einer Anordnung eines begleitenden Besuchsrechtes führen können und wie lange eine solche Einschränkung dauern kann. Betroffen sind immer wieder falsch beschuldigte Väter, denen man Druck und Schmerzen zufügen will. Konsequenzen für Falschbeschuldiger gibt es trotz Strafrecht nie.
IGM Exkurs: Wie entsteht das Kindesverhältnis zum Vater und Vorsicht vor väterfeindlichen Verträgen
Was bei einer Mutter durch den Geburtsvorgang einfach zur Entstehung des Kindesverhältnisses führt, erweist sich beim Vater als komplexer. Auf vier Wegen kann ein Kindesverhältnis zum Vater entstehen. Es sind dies erstens eine gesetzliche Vermutung durch die Ehe mit der Mutter, zweitens eine Anerkennung durch den Vater, drittens die Begründung durch ein Urteil oder viertens – weniger ein IGM-Thema – die Adoption. Steht das Verhältnis zum Vater fest, geht es vor allem bei nicht-ehelichen Kindern um weitere Dispositionen. Es sind dies Namensgebung, Wohnsitzwahl, Betreuungsplan oder Umgangsregelung, Unterhaltsfragen und Sorgerecht. Eine Beratung durch die KESB, wie in Art. 298a Abs 3 ZGB beschrieben, empfiehlt die IGM nicht. Väterinteressen werden dort traditionell nicht gebührend gewürdigt. Jahrelang hat man mit Vertretungsbeistandsschaften und Anwälten Unterhaltsverträge ohne Umgangsregelungen gegen gutgläubige Väter durchgesetzt und viel Leid in Kauf genommen. Die IGM empfiehlt der nicht verheirateten Elternschaft, den Vertrag über obengenannte Regelungen an das Zivilstandesamt zu leiten, und mehr nicht.