Missstände

Elternzeit in der Schweiz – einen Elefanten essen

Wie isst man einen Elefanten? – Na klar doch: Man beginnt ganz einfach mit dem ersten Bissen. Genauso ist es auch mit der Elternzeit; mindestens, wenn es darum geht, sie in der Schweiz einzuführen. Die Einführung des Vaterschaftsurlaubs entsprach dem ersten Bissen.

Der Ist-Zustand in der Schweiz

Schauen wir die Lage in der Schweiz an. Die heutige Regelung umfasst einen Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen, während derer eine erwerbstätige Mutter 80% ihres Lohns, maximal CHF 196 pro Tag, als Entschädigung erhält. Seit kurzem gibt es auch für erwerbstätige Väter einen Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen, mit denselben Entschädigungsregeln wie bei den Müttern, d.h. also 80% oder maximal CH 196 pro Tag. Als "erwerbstätig" werden in diesem Zusammenhang auch solche Mütter und Väter betrachtet, die aufgrund einer vorangegangenen Erwerbstätigkeit eine Sozialrente beziehen (= AHV, IV usw.).

Neben dem augenfälligen Unterschied bei den Bezugsdauern, die weiterhin sehr einseitig zuungunsten der Väter geregelt sind, gibt es noch einen zweiten Unterschied: Mütter müssen ihren Mutterschaftsurlaub "en bloc" und nach der Geburt beziehen. Bei Vätern kann der Vaterschaftsurlaub sowohl blockweise als auch in Einzeltagen geschehen, dies aber innert sechs Monaten nach der Geburt. Es ist unglaublich, wie schwer sich der Gesetzgeber auch im 21. Jahrhundert immer noch tut, für beide Geschlechter dieselben Gesetze einzuführen.

 

Was sind die Ursachen, dass die Schweiz Väter nur so widerwillig unterstützt?

Offenbar sind bei einer grossen Zahl von älteren, männlichen Schweizern (= denjenigen, die vorwiegend an die Urne gehen) entsprechende kulturelle Prägungen vorhanden:

  • Kinderbetreuung sei eine Sache der Mütter.
  • Der Beruf sei wichtiger als die Kinderbetreuung.
  • Kinderbetreuung mache keine Freude, sondern sie sei nervig.
  • Als die älteren, männlichen Schweizer selber jung waren und Kinder hatten, sei es ja auch ohne Vaterschaftsurlaub gegangen.

 

Auch bei den Altfeministinnen sind oft kulturelle Widerstände vorhanden: Entgegen ihren Beteuerungen, sich für Gleichstellung einzusetzen, stehen sie oft für eine Besserstellung der Frauen ein und sind gegen Verbesserungen zugunsten der Väter. Bei den Vertreterinnen des Matriarchats ist dies sowieso der Fall. Diese sind der Meinung, dass Väter alles falsch machen und dass jeder Vater ein potenzieller Triebverbrecher sei oder mindestens ein Gewaltpotenzial aufweise.

 

Aufgrund dieser kulturellen Prägungen werden in einem zweiten Schritt (= nachdem die Meinung schon gemacht ist) von diesen Gegnern gleichberechtigter Elternschaft auch noch auf rationaler Ebene passend erscheinende Argumente gegen einen vermehrten Vaterschaftsurlaub oder eine Elternzeit gesucht, um in die politische Diskussion einsteigen zu können:

  • Die Elternzeit sei zu teuer.
  • Die Firmen hätten Probleme, Väter temporär zu ersetzen.
  • Vaterschaftsurlaub oder Elternzeit sei schlecht für die Karriere.
  • Es sei keine Aufgabe des Staates, Eltern ein Erziehungsmodell vorzuschreiben.

 

Betrachten wir diese Argumente mal genauer und schauen wir deshalb am einfachsten, wie es sich in Ländern verhält, die heute bereits eine Elternzeit eingeführt haben.

 

Das Beispiel Schweden

In Schweden wurde die Elternzeit bereits vor knapp einem halben Jahrhundert, nämlich 1974, eingeführt. Dabei hatte sie einen sehr harzigen Start. Im ersten Jahr beanspruchten nur 500 Väter ihre Elterntage, das waren 0.5% der Väter! (Der Rest der Elternzeit wurde von den Müttern bezogen.) In den Folgejahren stieg der Anteil der Väter zwar stetig, aber dennoch langsam. Deshalb wurde 1994 der "Papa-Monat" eingeführt. Der Elternteil mit dem grösseren Anteil an Elternzeit (= im Klartext also die Mutter) darf 1 Monat der Elternzeit nicht beziehen, was sofort eine Verbesserung brachte. In den Jahren 2002 und 2016 wurden noch ein zweiter und ein dritter "Papa-Monat" eingeführt. Diese Reformen hatten zur Folge, dass heute Männer 30% des schwedischen Kindergeldes beziehen. Ein Fünftel der schwedischen Eltern bezieht heute das Elternzeit-Geld in einer hälftigen Aufteilung.

Schwedens Elternurlaub wird durch Arbeitgeberbeiträge finanziert. (Natürlich gehen in der Realität aber auch Arbeitgeberbeiträge vom Lohnkuchen der Arbeitnehmer ab; das geht ökonomisch gar nicht anders.) Der rechtliche Anspruch auf die Elternzeit ist unabhängig von Form und Länge der Anstellung. Einzige Bedingung ist es, den Arbeitgeber spätestens zwei Monate im Voraus zu informieren. Während des Elternurlaubs sind die Beschäftigten vor Kündigung geschützt.

Pro Kind können 480 Urlaubstage bezogen werden (= die Urlaubstage beider Eltern zusammengezählt); davon werden 390 Tage mit rund 80 Prozent des früheren Lohnes vergütet (mit Obergrenze). Viele Unternehmen bieten Ergänzungsversicherungen. Für die restlichen 90 Tage gibt es den Mindestsatz von 180 schwedischen Kronen (16 Franken). Wichtig (und anders als in der Schweiz): Das System ist sehr flexibel und ermöglicht viele Varianten des Urlaubbezugs, was Stellvertretungslösungen in den Firmen erleichtert.

Im OECD-Vergleich ist Schwedens Elternurlaub nicht der längste oder bestbezahlte. Dass Schwedens Erwerbstätigenquote der Frauen mit fast 80 Prozent zu den höchsten der Welt gehört, ist dem Gesamtpaket familienpolitischer Leistungen zu verdanken, welches günstige Krippenplätze ab dem ersten Lebensjahr sowie Tagesschulen mit anschliessender Freizeitbetreuung umfasst. Die Elternzeit ist im Vergleich zur heutigen Lösung in der Schweiz, die bei Müttern nach der Geburt des ersten Kindes zu Erwerbsausfällen in Höhe von Hunderttausenden oder sogar Millionen von Franken im Laufe der Jahrzehnte pro Elternpaar führt, also eine wesentlich kostengünstigere Lösung, weil sie bei den Frauen zu einer höheren Erwerbstätigenquote führt.

Zudem dürfen in Schweden Eltern mit kranken Kindern unter zwölf Jahren daheim bleiben, und zwar mit 80 Prozent Lohnersatz.

Die folgende Tabelle gibt darüber Auskunft, wie sich die weiter oben beschriebenen Argumente der Schweizerischen Elternzeit-Gegner in Schweden in der Praxis verhalten:

Übersicht: Gegner CH vs Realität SWE
Argument der Elternzeit-Gegner Realität in Schweden
Der Vaterschaftsurlaub sei zu teuer. Die Einbussen der Väter werden durch vermehrtes Einkommen der Mütter wieder wettgemacht. Die in der Schweiz anfallenden Erwerbsausfälle von Müttern, die sich im Verlaufe von Jahrzehnten zu Beträgen im Millionenbereich pro Elternpaar aufkumulieren, kommen in Schweden aufgrund der Elternzeit wesentlich weniger vor als in der Schweiz.
Die Firmen hätten Probleme, Väter temporär zu ersetzen. Stellvertretungen werden in Schweden als Chance zur Weiterbildung begriffen. Zudem muss die Elternzeit in Schweden nicht am Stück bezogen werden, was Stellvertretungsregelungen erleichtert. Schwedische Firmen weisen auch darauf hin, dass die Zeit für die Planung und Lösungsfindung vor Geburten mehrere (bis zu neun!) Monate beträgt.
Vaterschaftsurlaub sei schlecht für die Karriere. Dadurch, dass alle schwedischen Väter Elternzeit haben, stellt diese keinen "Wettbewerbsnachteil" hinsichtlich der Karriere mehr dar.
Es sei keine Aufgabe des Staates, Eltern ein Erziehungsmodell vorzuschreiben. Die Bezugsmöglichkeiten der Elternzeit sind derart flexibel, dass von einer Bevormundung hinsichtlich des Erziehungsmodells durch den Staat nicht die Rede sein kann.

 

Die Argumente der Elternzeit-Gegner sind also allesamt unzutreffend.

 

Was würde das Beispiel Schweden für die Schweiz bedeuten?

Betrachten wir zuerst die Kosten. Die EKFF (Eidgenössische Kommission für Familienfragen) machte im Jahr 2021 eine Schätzung für das folgende Modell:

  • weiterhin 14 Wochen Mutterschaftsurlaub
  • weiterhin 2 Wochen Vaterschaftsurlaub
  • neu 22 Wochen Elternzeit, von denen 6 Wochen für die Väter reserviert sind und die übrigen 16 Wochen frei unter den Eltern aufgeteilt werden können

 

Die EKFF kam dabei auf zusätzliche Kosten von CHF 1.3 Mia pro Jahr. Sie ging dabei von jährlich 88’500 geborenen Kindern und einem Erwerbsersatz von 80% aus. Ein durchschnittlicher Bezugstag der Mutter schlägt mit CHF 127 zu Buche, beim Vater sind es CHF 161.

Können diese Beträge der Bezugstage stimmen? Prüfen wir das mal bei den Vätern nach. CHF 161 entspricht 80%, also sind 100% ein Viertel mehr, d.h. ca. CHF 200. Das ergibt also bei ca. 30 Bezugstagen pro Monat ca. CHF 6’000 oder bei 365 Bezugstagen pro Jahr ca. CHF 73’000. Als durchschnittlicher Bruttolohn pro Jahr gilt in der Schweiz ein Lohn von ca. CHF 80’000, also etwas mehr. ==> Man kann also davon ausgehen, dass die Elternzeit in der Schweiz wahrscheinlich tatsächlich mit Ausschüttungen von ca. CHF 1.3 bis 1.5 Mia pro Jahr machbar wäre. Hinzu kämen dann noch die Verwaltungskosten in den SVA der Kantone und bei den Arbeitgebern.

Ist das teuer? Beim ersten Blick: Ja, aber es erscheint sicherlich machbar. Die Finanzierung müsste über Lohnprozente und/oder Steuern erfolgen. Anders geht es nicht. Und ob allfällige Lohnprozente als Arbeitnehmer- oder als Arbeitgeberanteil bezeichnet würden, würde an der Sache (= an den Kosten) auch nichts ändern. Der Lohnkuchen ist immer derselbe, egal unter welchen Etiketten er geschnitten wird.

 

Was aber wichtig ist bei der heutigen Lösung ohne Elternzeit?

Am Betreuungsbedarf der Kinder ändert sich nichts, Elternzeit hin oder her. Wenn heute in der Schweiz Mütter ihre Erwerbstätigkeit zugunsten der Kinderbetreuung aufgeben, ist es nämlich das, was so richtig teuer ist ... Ein ganzes Einkommen des Elternpaars fällt dann weg!

... und nach dem Erwerbsunterbruch, wenn die Kinder aus dem Haus und selbständig sind, wird es gleich noch ein zweites Mal so richtig teuer (auf Jahre oder Jahrzehnte hinaus): Wenn die Mutter nämlich den Wiedereinstieg ins Erwerbsleben versucht und dabei scheitert oder zu einem viel kleineren Lohn arbeiten muss, weil sie beruflich den Anschluss verpasst hat... 

Fazit betreffend der Kosten:

Die Aufgabe der Erwerbstätigkeit von Müttern gemäss der heutigen Lösung verursacht in den Jahren der Kinderbetreuung für jedes einzelne Elternpaar Kosten in Höhe von Hunderttausenden oder Millionen von Franken und in den Jahren danach gleich nochmals (!). Um ein Gefühl für die immensen Kosten der heutigen Schweizer Lösung zu geben: Setzt eine Mutter mit dem Schweizerischen Durchschnittslohn von ca. CHF 80’000 p.a. beispielsweise ihre Erwerbstätigkeit für 20 Jahre aus, so kostet dies das betroffene Elternpaar CHF 1.6 Mio! ==> Die heutige Lösung in der Schweiz ist also teurer als die Elternzeit. Ihre Kosten fallen aber in Form von Erwerbsausfällen an und werden deshalb nicht ausgewiesen (mindestens solange es keine Scheidung gibt und der Betreuungsunterhalt und die Frauenalimente nicht durchs Gericht ausgerechnet werden...).

Zudem wird durch die Elternzeit auch der Fachkräftemangel gemildert, da weniger Frauen aus dem Erwerbsleben ausscheiden.

 

Kommen wir zum zweiten Punkt:

Wie sollen Firmen, vor allem KMUs, die Elternzeit-Bezüger während der Elternzeit ersetzen?

Hier spielt es eine grosse Rolle, wie flexibel die Bezugsregeln der Elternzeit sind und welche ergänzenden Kinderbetreuungsangebote den Eltern zur Verfügung stehen. Stellvertretungen können bei Einzeltag-weisen Bezügen der Elternzeit wahrscheinlich leichter organisiert werden als wenn die Elternzeit blockweise bezogen wird. Und die Kinderbetreuung kann bei Einzeltag-weisen Bezügen wahrscheinlich am einfachsten gewährleistet werden, wenn genügend ergänzende, externe Kinderbetreuungsangebote vorhanden sind.

Und Einzelfirmen? Auch das geht. Beispielsweise hat der Autor dieser Zeilen Jahrzehnte lang als "Einmann-GmbH" in der IT gearbeitet und von 2004 bis 2010 (bis zu seiner "Entsorgung" als Vater) jeden Montag seine Kinder betreut. In diesen ca. sechs Jahren sind innerhalb der Arbeitswochen also ca. 300 Tage Kinderbetreuung von ihm als Einpersonen-Firma ohne Stellvertretung geleistet worden. – Es geht also fast immer, wenn man nur will. (Und, als Vater in der Schweiz: Wenn man überhaupt darf.)

 

Fazit:

Was den Aspekt der Stellvertretungen am Arbeitsplatz anbelangt, müssen die heute beim Vaterschafts- und beim Mutterschaftsurlaub geltenden Regelungen bei einer Elternzeit stark flexibilisiert werden, sodass die Elternzeit besser auf der Zeitachse "verteilt" werden kann, dies um den folgenden Preis:

  • Ergänzende Kinderbetreuungsangebote müssen gefördert werden, privatwirtschaftlich und innerfamiliär genauso wie staatlich.
  • Ein Kündigungsschutz wie beim heutigen Mutterschaftsurlaub ist bei einem "super stretched" Bezug der Elternzeit über mehrere Jahre nicht mehr praktikabel. Das ist halt leider so.
  • Zudem sollte die Individualbesteuerung eingeführt werden, damit die steuerlichen Rahmenbedingungen nicht mehr gegen Doppelverdiener-Paare wirken.

 

Wir haben also gesehen, dass die rational vorgebrachten Argumente der Elternzeit-Gegner unzutreffend sind. Weiter oben in diesem Artikel wurde aber auch noch erwähnt, dass diese Argumente von den Elternzeit-Gegnern nur als zweiter Schritt, nämlich eigentlich vor allem aufgrund ihrer kulturellen Disposition, vorgebracht werden.

Ganz plakativ gesagt: Sie wollen halt einfach "aus dem Bauch heraus" nicht und suchen sich danach die gerade passenden Argumente, von denen sie stur nicht abrücken. Das ist ein Problem (ein kulturelles).

 

Abstimmung 2022 im Kanton Zürich

Im Mai 2022 fand im Kanton Zürich eine Abstimmung über die Einführung einer Elternzeit von 18 Wochen statt. Einen Monat früher verlautete von der SVA Zürich die folgende Falschmeldung, die von den Zürcher Tageszeitungen weiter verbreitet wurde (hier das Beispiel der NZZ vom 7. April 2022):

 

Vaterschaftsurlaub wenig nachgefragt

(sho). Seit Anfang 2021 können frischgebackene Väter innert sechs Monaten nach der Geburt ihres Kindes Urlaub beziehen. Das entschied das Schweizer Stimmvolk im September 2020. Im ersten Jahr liegen die eingegangenen Anmeldungen nun aber deutlich unter den Erwartungen, wie die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA) in ihrem Jahresbericht schreibt. Zwar verzeichnete die SVA im Sommer eine Häufung. Über das ganze Jahr 2021 gingen von insgesamt 11'100 Anträgen für Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub lediglich knapp 2'800, also etwa ein Viertel, von Vätern ein.

Als Erklärung erwähnt die SVA-Erfahrungen des eigenen telefonischen Kundendienstes. Demnach hätten sich zwar oft Väter nach ihrem Anspruch erkundigt, sich aber ebenso darüber besorgt gezeigt, dass ihr Arbeitgeber es nicht gern sehe, wenn Mitarbeiter Vaterschaftsurlaub beantragen würden. Aufgrund dieser Häufung solcher Aussagen sei davon auszugehen, dass längst nicht alle Väter den ihnen zustehenden Anspruch geltend gemacht hätten, schreibt die SVA.

 

In den Zürcher Tageszeitungen wurde aufgrund dieser Falschmeldung der SVA Zürich also suggeriert, dass etwa drei Viertel der Väter den Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen nicht beziehen, weil sie negative berufliche Folgen bei ihren Arbeitgebern befürchten. Die Falschmeldung wurde von den Gegnern der Elternzeit dankbar aufgenommen, und prompt wurde die Vorlage vom Zürcher Stimmvolk mit 64.8% Nein-Stimmen massiv abgelehnt.

Was ist nun tatsächlich Sache? Am 25. August 2022, also drei Monate nach der Abstimmung im Kanton Zürich, war in der NZZ das Folgende zu lesen:

 

Mehr als erwartet: Fast 70 Prozent der Väter beziehen Vaterschaftsurlaub

(haa.) Bei fast 70 Prozent der Geburten werden Vaterschaftsgelder entrichtet. Das zeigt eine erste Auswertung, die das Bundesamt für Sozialversicherungen aktuell publiziert hat. Das Bundesamt korrigiert damit Medienberichte vom Frühling, die besagten, nicht einmal die Hälfte der Väter beziehe den Urlaub, der ihnen seit Anfang 2021 zusteht. Die statistische Methode, die zu dieser Zahl geführt habe, sei «nicht haltbar», schreibt das Bundesamt. Dies hauptsächlich, weil zwischen der Geburt und der Auszahlung der Entschädigungsgelder mehrere Monate verstreichen können.

 

Offenbar hatte die SVA Zürich im April 2022 also nicht gewusst, dass zwischen der Geburt und der Auszahlung der Entschädigungsgelder mehrere Monate verstreichen können! Kann ja mal passieren .....

 

Leider muss man den politischen Realitäten ins Auge sehen: In der Schweiz ist es noch ein weiter Weg zur Elternzeit. Mit der heutigen Stimmbürger-Generation ist die Elternzeit leider nicht durchsetzbar. Sie wollen einfach nicht. Einen Lichtblick bietet hier die junge Generation, die voraussichtlich in wenigen Jahrzehnten an der Urne dominieren wird, siehe die folgende Sotomo-Meinungs-Umfrage vom November 2021 in der Schweiz (Abbildung: Vergleich zwischen den Altersgruppen: siehe den hellblauen Balken der obersten Frage mit 69%):

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Es zeichnet sich also ab, dass längerfristig ca. zwei Drittel der Stimmberechtigten in der Schweiz zugunsten der Elternzeit eingestellt sein werden. Auch wenn man die üblichen ca. 10% subtrahiert, die beim Urnengang im Unterschied zur Meinungsumfrage dann doch wieder Nein stimmen, ergäbe das also immer noch eine solide Mehrheit zugunsten der Elternzeit.

 

Ausblick

Man muss also langfristig die Hoffnung doch nicht aufgeben. Wie so oft bei diesen Familien-Themen gilt auch hier wieder: Ständig dranbleiben. Tun wir das, und seien wir uns darüber im Klaren, dass wir es bei der Elternzeit mit einem Langzeitprojekt zu tun haben. Es wird dauern, bis wir diesen Elefanten «Elternzeit» gegessen haben....

 

Standpunkt der IGM zur Elternzeit

Die IGM Schweiz befürwortet die Einführung einer möglichst flexibel beziehbaren Elternzeit in der Schweiz, die eine hälftige Aufteilung der Kinderbetreuung unter beiden Eltern ermöglicht (jedoch ohne Verpflichtung zu diesem Erziehungsmodell).

 

Eine solche Elternzeit liegt im Interesse aller Beteiligten:

  • im Interesse der Kinder, die so mehr von beiden Eltern haben
  • im Interesse der Eltern, egal ob zusammen oder getrennt lebend, aus wirtschaftlichen Gründen
  • im Interesse der gesamten Gesellschaft

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