Missstände

Die Merkmale eines Entfremdungssyndroms (PAS)

Eltern-Kind-Entfremdung, auch elterliches Entfremdungssyndrom (engl. PAS, Parental Alienation Syndrome), beschreibt ein von Richard A. Gardner 1985 formuliertes Konzept, dass ein Kind dauerhaft und zu Unrecht einen Elternteil herabsetzt und beleidigt, meist in der Folge einer Scheidung und/oder eines Streits um das Sorge- oder Umgangsrecht.

Ein Entfremdungssyndrom ist durch mehrere Merkmale definiert und stets Resultat eines emotionalen Missbrauchs eines Kindes mit dem Ziel, den Kontakt zum anderen Elternteil auf Dauer abzubrechen. Dabei liegen alle fünf von Rogers

(1992) definierten Typen des emotionalen Kindesmissbrauchs vor: Zurückweisung, Terrorisieren, Ignorieren, Isolieren und Bestechen des Kindes. In Abgrenzung zu den häufigeren Loyalitätskonflikten, die Kinder (nicht nur) in Trennungsprozessen haben, tritt ein Entfremdungssyndrom zudem erst dann auf, wenn Scheidungsstreitigkeiten in Sorgerechts- oder Umgangsstreitigkeiten übergehen.


Verhaltensmuster und Persönlichkeitsstruktur entfremdender Eltern (nach W. Andritzky):

  • Unrealistische Erwartungen an den Partner und narzisstische Wut.
  • Kind als Partnerersatz.
  • Sich-ausgesaugt-fühlen und Burnout-gefährdet sein.
  • Kommunikationsverweigerung.
  • Übersteigerte Kommunikationsreglementierung.
  • Männerausgrenzende Symbiose von Mutter und Kind.
  • Kind fungiert als Beziehungsvermittler (Kinderpsychologe, Kinderarzt, Sozialarbeiter, Beistand etc.).
  • Sozialarbeiter, Richter, Gutachter, Berater, Therapeuten, LehrerInnen, ÄrztInnen etc. werden so lange gewechselt, bis solche gefunden sind, welche bereit sind, die agressive Haltung des entfremdenden Elternteils kritiklos zu teilen.
  • Umzug an über mehrere hundert Kilometer entfernte Wohnorte.
  • Gibt vor Gericht an, dass dauernde Streitigkeiten das gemeinsame Sorgerecht unmöglich machen.
  • Das Kind soll in Parteien denken, der andere Elternteil wird schlecht gemacht vor dem Kind.
  • Gehirnwäsche, bis das Kind den anderen Elternteil verweigert.
  • Zerstörung der Erinnerungen an den anderen Elternteil.
  • Dem Kind wird erzählt, der andere Elternteil bezahle zu wenig Geld.
  • Der andere Elternteil wolle das Kind verlassen.
  • Kleine Mängel des anderen Elternteils werden masslos übertrieben.
  • Der Lebensraum des anderen wird zum Straflager.
  • Es werden ärztliche Atteste verlangt, die beweisen sollen, dass Verhaltensauffälligkeiten nach den Besuchen beim anderen Elternteil auftauchen.
  • Die kreativen Möglichkeiten, den anderen Elternteil schlecht zu machen, werden unerschöpflich.
  • Der andere Elternteil wird als erziehungsunfähig eingestuft.
  • Fortwährende Selbstinszenierung als Opfer.
  • Entfremdendes Verhalten als Ausdruck einer Borderline-Persönlichkeitsstörung: Überhöhtes Selbstbild, Überreaktion bei Kritik, Schuldzuweisungen an den anderen Elternteil, Unfähigkeit eine Regelmässigkeit zu ertragen, Ärger als Hauptemotion, chronische Depression, Persönlichkeit als Fassade, Beziehungsunfähigkeit, ständiger Partnerwechsel, häufiger Wohnortwechsel, Liebesdefizit in der Kindheit, Minderwertigkeitsgefühle, Panik, wenn jemand zu spät kommt, rascher Wechsel von anfänglicher Idealisierung des Partners zu Abwertung, selbstschädigende Impulsivität, wie Drogenmissbrauch, Verschwendung von Geld, gefährliche Fahrweise etc. Suizidale Tendenz, dauernde Suche nach Beschäftigungen und Bestätigung, Wutausbrüche, chamäleonhafte Anpassungsfähigkeit, das Kind wird als Suchtmittel missbraucht, der entfremdende Elternteil weiss immer besser, was gut ist für das Kind etc.
  • Missbrauchsvorwurf (Missbrauch mit dem Missbrauch).
  • Das Kind wird als Instrument der Rache gebraucht.
  • Autonomiebestrebungen des Kinder werden unterbunden.
  • Erfährt der entfremdende Elternteil keine Grenzsetzung von Institutionen und Gerichten, erlebt er dies als Belohnung. Seine entfremdenden Strategien werden verstärkt.


Quelle: Psychotherapie 7. Jg. 2002,
Bd. 7, Heft 2 | © CIP-Medien, München

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