Die Volksinitiative wird von den folgenden Parteien und Organisationen lanciert:
Alliance F (der Bund Schweizerischer Frauenorganisationen), GRÜNE Schweiz, GLP (Grünliberale Schweiz), Mitte Frauen Schweiz und Travail.Suisse (Dachverband der Arbeitnehmenden in der Schweiz).
Weitere Organisationen unterstützen die Initiative, darunter die SP Schweiz, die EVP Schweiz, der Schweizerische Hebammenverband und andere.
Darum geht es:
Mit der Initiative soll in der Verfassung festgeschrieben werden, dass Väter und Mütter eine gleich lange Familienzeit von je 18 Wochen zur Verfügung haben. Sie wäre nicht übertragbar, und der Zeitbezug müsste grundsätzlich nacheinander erfolgen. Maximal ein Viertel der Zeit könnte gleichzeitig bezogen werden. Finanziert werden soll die neue Elternzeit aus der Erwerbsersatzordnung (EO).
Die IGM hat sich entschlossen, diese Initiative zu unterstützen.
Warum möchten wir das? Wenn ein Vater 18 Wochen alleine das Kind betreut, fördert dies die persönliche Bindung und echte Zuneigung des Vaters zum Kind. Die Stabilität der Beziehung von Vater und Kind wird von Anfang an gefördert. Bei einer allfälligen Trennung könnten also die Gerichte und die KESB nicht mehr behaupten, es bestehe keine Bindung zwischen Vater und Kind und der Vater sei gar nicht fähig, das Kind zu betreuen.
Die Elternzeit bietet Vätern die Chance, von Geburt an eine Bindung zum Kind aufzubauen. Und sie unterstützt Mütter, wieder in den Beruf einzusteigen. Zudem profitiert die Wirtschaft von mehr weiblichen Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt. Der heutige Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub ist zu knapp und zu einseitig verteilt. Deshalb braucht es eine faire, gleich lange Familienzeit für beide Elternteile. Denn Elternschaft ist eine gemeinsame Verantwortung.
Ein neugeborenes Kind benötigt die Geborgenheit und Zuneigung seiner Eltern. Die Eltern wiederum benötigen Zeit und Energie, das Neugeborene in die Familie zu integrieren, es zu pflegen und sich in der neuen Familiensituation zu finden.
Die heutige Mutterschafts- und Vaterschaftszeit sind dazu völlig ungenügend. Neu sollen die Elternteile mehr Zeit erhalten, nämlich insgesamt 36 Wochen statt wie bisher 16 (14 für die Mutter, 2 für den Vater). Und das unabhängig vom Geschlecht: Gleichgeschlechtlichen Elternpaaren steht mit der Familienzeit-Initiative dieselbe Zeit zu. Alle europäischen Länder haben den Wert einer ausgebauten Elternzeit längst erkannt; die Schweiz ist in diesem Bereich leider das Schlusslicht.
Interessierte, welche bei diesem Projekt und bei der Unterschriftsammlung behilflich sein wollen, melden sich bitte bei der IGM Zentrale unter zentrale@igm.ch.
Die Sammelorganisationen – darunter die IGM Schweiz – haben begonnen, die nötige Anzahl von 100'000 Unterschriften zusammen zu bringen: es braucht aber weiterhin jede Unterstützung, und jede Unterschrift zählt. Zur Abgabe berechtigt bereits eine einzige Unterschrift auf dem Bogen, der Bogen muss nicht vollständig mit Unterschriften gefüllt sein.
Bitte beachte die folgenden Hinweise zum Ausfüllen der Unterschriftenliste:
- Eine Volksinitiative unterzeichnen können alle stimmberechtigten Schweizerinnen und Schweizer, die mindestens 18-jährig sind.
- Unterschreibe selbst und frage jede Person vor dem Unterschreiben, in welcher politischen Gemeinde sie angemeldet ist. Auf einer Unterschriftenliste dürfen nur Bürgerinnen und Bürger unterzeichnen, die in der gleichen politischen Gemeinde stimmberechtigt sind. Gibt es in einer Stadt mehrere Postleitzahlen, so trage die Hauptpostleitzahl ein (z.B. 3000 Bern, 8000 Zürich, 1200 Genève usw.).
- Am besten werden alle Felder von Hand ausgefüllt. Die Einträge müssen lesbar sein. Jede Person muss von Hand unterschreiben.
- Verwende einen Kugelschreiber oder einen wasserfesten Filzstift.
- Jede Unterschrift wird bei der jeweiligen politischen Gemeinde kontrolliert.
- Sammle bitte auch nach demeigenen Unterzeichnen Unterschriften bei Deiner Familie und Freunden.
- Grundsätzlich können Unterschriften für die Initiative auch zusätzlich überall im öffentlichen Raum gesammelt werden. Besonders geeignet sind Bus- und Tramhaltestellen, Fussgängerzonen und Wochenmärkte. Auf Privatgelände (Restaurants, Bahnhöfe, Einkaufszentren, Spitäler) braucht es eine Einwilligung.
Weitere Unterschriftenbögen:
- Den leeren Unterschriftsbogen, den Du hier als Anlage findest, darfst Du vervielfältigen (mehrfach drucken, fotokopieren).
- Du kannst auch weitere Unterschriftsbögen per Mail in der Zentrale bestellen: zentrale@igm.ch