Hochkarätige Experten und Betroffene diskutierten die gravierenden Folgen von Eltern-Kind-Entfremdung und forderten tiefgreifende Reformen im Trennungs- und Scheidungsrecht. Im Mittelpunkt standen das Kindeswohl, rasche Verfahren sowie konsequente Vollstreckung von Urteilen. Das Publikum brachte sich aktiv ein, was die Dringlichkeit des Themas unterstrich.
Die Veranstaltung versammelte prominente Gäste aus Politik, Justiz, Wissenschaft und Praxis, die gemeinsam die systemischen Herausforderungen und Lösungsansätze im Umgang mit hochstrittigen Trennungs- und Scheidungsfällen beleuchteten.
Begrüssung und Einführung: Fokus auf Kindeswohl und gesellschaftliche Verantwortung
Fredy Holderegger, Vorstandsmitglied von Mannschafft, eröffnete die Diskussion mit einem eindringlichen Appell: Eltern-Kind-Entfremdung sei keine Randerscheinung, sondern betreffe eine signifikante Zahl von Kindern und Familien in der Schweiz. Gerade langwierige Gerichtsverfahren trügen erheblich dazu bei, dass bereits früh Bindungsabbrüche entstehen – mit schwerwiegenden Folgen für die psychische und emotionale Entwicklung der Kinder.
Expertise am Podium: Zwischen juristischer Realität und sozialer Dringlichkeit
Moderiert von Oliver Hunziker, Präsident der GeCoBi, diskutierten:
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Thomas Marthaler, Alt-Kantonsrat Zürich (SP)
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Monika-Helena Ammann, MLaw, Coach und Mediatorin
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Dr. jur. Samuel Zogg, Bezirks- und Ersatzoberrichter Kanton Zürich
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sowie ein betroffener Vater, der eindrücklich persönliche Erfahrungen schilderte.
Monika-Helena Ammann betonte die Bedeutung der frühkindlichen Bindung: Studien zeigten klar, dass Kinder in den ersten sechs Lebensjahren stabile Beziehungen zu beiden Elternteilen benötigen, um gesunde soziale Bindungsfähigkeiten zu entwickeln. Eine Vernachlässigung dieser Phase führe zu lebenslangen Störungen, deren gesellschaftliche Folgekosten die kurzfristigen Investitionen in Prävention und familiengerichtliche Begleitung bei Weitem überstiegen.
Erfahrungsbericht eines Betroffenen: Gerichte als Teil des Problems
Ein betroffener Elternteil schilderte die ernüchternde Realität: „Nicht wegen, sondern trotz der Gerichte habe ich noch Kontakt zu meinen Kindern.“
Er zeigte auf, wie sich bestehende Anreizsysteme auf destruktives Verhalten auswirken. Falsche Anschuldigungen – etwa zu Gewalt oder Missbrauch – würden oftmals eingesetzt, um Zeit zu gewinnen und die Entfremdung des anderen Elternteils voranzutreiben. Obwohl Gerichte grundsätzlich zur Objektivität verpflichtet seien, führe die Angst um das Kindeswohl zu Sofortmassnahmen, die oft Unschuldige vorverurteilten. In vielen Fällen bleibe die Vollstreckung von Urteilen über Jahre aus, was das Vertrauen in das Rechtssystem nachhaltig beschädige.
Behördliches Versagen und der Ruf nach konsequenteren Massnahmen
Ein zentrales Thema war das Fehlen von Konsequenzen für Elternteile, die sich nicht an gerichtliche Anordnungen halten. Weiterbildungsmöglichkeiten für Behörden bestehen zwar, doch blieben Fragen offen, ob und in welchem Umfang diese auch auf die Problematik der Eltern-Kind-Entfremdung eingehen.
Dr. jur. Samuel Zogg bestätigte, dass die Gerichte nach Fällung eines Urteils oft nicht rückgemeldet bekommen, ob und wie dieses umgesetzt wird. Dies führe zu ineffizientem Ressourceneinsatz und frustrierten Beteiligten.
Publikumsreaktionen: Unfaire Besteuerung und Systemkritik
Das engagierte Publikum stellte zahlreiche Fragen, unter anderem zur oft als unfair empfundenen steuerlichen Behandlung getrennt lebender Elternteile. Die Diskussionsbeiträge verdeutlichten: Viele Betroffene fühlen sich von Behörden und Justiz im Stich gelassen. Einigkeit herrschte darin, dass das derzeitige System in hochstrittigen Fällen grundlegend reformiert werden muss.
Skizzierte Lösungsansätze: Reformbedarf auf allen Ebenen
Am Ende der Diskussion kristallisierten sich folgende Massnahmen als prioritär heraus:
LÖSUNGSANSATZ |
BESCHREIBUNG |
Schnellere Verfahren |
Gerichtliche Entscheide und deren Vollstreckung müssen innert Wochen, nicht Jahren erfolgen. |
Begleitete Kontakte |
Bei Vorwürfen wie Gewalt oder Missbrauch sollen begleitete Besuchsrechte etabliert werden, um Kontaktabbrüche zu verhindern. |
Spezifische Weiterbildung |
Behördenmitarbeitende benötigen verpflichtende Schulungen zur EKE-Thematik. |
Konsequente Sanktionen |
Elternteile, die Vereinbarungen nicht einhalten, sollen spürbare Konsequenzen – finanziell oder betreuungsrechtlich – erfahren. |
Öffentlichkeitsarbeit |
Breite Sensibilisierung der Gesellschaft für die Problematik der Eltern-Kind-Entfremdung. |
Gesetzesreformen |
Anpassung bestehender Gesetze, um den Schutz der Kinder und die Durchsetzung der Rechte beider Elternteile zu verbessern. |
Stärkere Betroffenenvertretung |
Mehr Engagement und Vernetzung der betroffenen Eltern zur Durchsetzung ihrer Anliegen. |
Fazit: Aufbruchsstimmung trotz Herausforderungen
Eltern-Kind-Entfremdung zerstört nicht nur Familien, sondern auch Zukunftschancen. Wir müssen das Rechtssystem so gestalten, dass Kinder auch nach einer Trennung beide Elternteile behalten können – verlässlich, respektvoll und zum Wohle der nächsten Generation.
Die Veranstaltung im Lavaterhaus zeigte eindrücklich: Eltern-Kind-Entfremdung ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das dringenden Handlungsbedarf aufzeigt. Der Verein Mannschafft hat mit der Podiumsdiskussion einen wichtigen Impuls gesetzt. Es bleibt zu hoffen, dass Politik, Justiz und Gesellschaft gemeinsam die notwendigen Reformen auf den Weg bringen – im besten Interesse der Kinder.
