Es ist belegt, dass namhafte Vertreter der Jurisprudenz und der einschlägigen Behörden, welche sich jahrein jahraus mit besagter Materie beschäftigten, zu folgender Einschätzung kamen:
Die oberste Maxime in Fällen von Kindern, welche in ihrem Alltag von Kindsmisshandlung durch einen gewalttätigen Elternteil betroffen sind, sei die Wahrung des Kindswohls. Das Kindswohl wurde gleichgesetzt mit "Stabilität" in einer von grossen Veränderungen und erheblichen Unsicherheiten betroffenen familiären Umgebung. Die vermeintliche "Stabilität" sollte durch die Garantie von Kontinuität geschaffen werden. Die Herstellung von Kontinuität bedeutete, dass es im Sinne des Kindswohls galt, diese Kinder ihrem gewalttätigen Elternteil zu überlassen – meist ohne jedwede Auflagen, geschweige denn Kindsschutzmasssnahmen aufzuerlegen.
Die Folgen dieser Politik waren verheerend: Gemäss der deduktiven Logik "Kontinuität = Stabilität = Kindswohl" verblieben die betroffenen Kinder über Jahre, oft Jahrzehnte in einem entwicklungsschädigenden und entwürdigenden Umfeld. Über die kontinuierlichen Misshandlungen wurde seitens der zuständigen Behörden demonstrativ hinweggeschaut. Sie wurden als nicht existent oder, im besten Fall, als nicht vermeidbare Begleiterscheinungen geduldet. Die von der beschriebenen Gewalt betroffenen Kinder erlitten oft Schädigungen, welche ein Leben lang nicht heilen. Die jahrelange, kontinuierliche Verletzung ihrer persönlichen Integrität brachte oftmals schwerwiegende lebenslange Konsequenzen mit sich.
Hat Sie dieses "Märchen" erschüttert? Oder erstaunt? Können Sie sich vorstellen, von welchem Land und welcher Zeit die Rede ist?
Dieses "hochentwickelte Land", von welchem wir sprechen, nennt sich "die Schweiz". Die graue, in diesem Text beschriebene Zeit dauert bis in die Gegenwart an. Sie mögen sich nun vielleicht fragen, was das Ganze soll. Wer behauptet denn so etwas? Die Erziehungsmethoden haben sich in den letzten Jahren doch verändert, körperliche Züchtigung ist inzwischen weitgehend verpönt, seit 1997 hat die Schweiz die UNO-Kinderrechtskonvention ratifiziert, und in den letzten Jahren liefen zahlreiche öffentliche Kampagnen gegen häusliche Gewalt und gegen Gewalt an Kindern... Es gibt zahlreiche Argumente, aufgrund derer dieser Text wie Humbug erscheint.
Damit Sie die in diesem Text gemachten Aussagen nachvollziehen können, möchten wir folgende Erklärung dazu abgeben: Auch wenn die Schweiz unbestrittenermassen sowohl im Kindes- wie im Opferschutz in den letzten Jahrzehnten mit erheblicher Aufwendung entsprechender Ressourcen einiges erreicht hat, so besteht weiterhin ein "blinder Fleck" in diesem Bereich, der bisher nicht mit der nötigen Konsequenz angegangen wurde:
Es handelt sich dabei um die sogenannte "Eltern-Kind-Entfremdung". Der Ausdruck "Eltern-Kind-Entfremdung" bezeichnet ein bei Kindern aufgrund des psychischen Einflusses des einen (meist obhutsberechtigten) Elternteils auftretendes Phänomen, das zur zunehmenden Ablehnung des anderen Elternteils führt. Ohne zeitnahes und konsequentes Einschreiten der Behörden führt diese über die Zeit sich zuspitzende Ablehnung in der Regel zu einem Kontaktabbruch.
Namhafte Experten sind sich einig: Die Eltern-Kind- Entfremdung ist eine Form psychischer Gewalt. So schreibt etwa die renommierte Kinder- und Jugendpsychologin, Ursula Kodjoe (Zitat): Diese „(...) gezielte Beeinflussung von Kindern gegen den anderen Elternteil (ist) eine Form psychischer Kindesmisshandlung. Der Selbstwert jedes Kindes und seine unverletzte Identität hängen davon ab, ob es auch nach der Trennung von beiden Eltern ein positives Bild behalten und seine Beziehung mit ihnen ungehindert leben kann.“ (siehe: www.kodjoe.de/elternfremdung).
Die „indirekten“ Aggressionen des misshandelnden Elternteils, welche sich durch die Vereitelung eines gesunden Kontaktes gegen den (oftmals unfreiwillig von den Kindern) getrennt lebenden Elternteil richten, sind eine massive, kontinuierliche Ausübung psychischer Gewalt gegen die eigenen Kinder. Unter dieser Gewalt leiden nebst den betroffenen Kindern auch der entfremdete Elternteil sowie oftmals eine gesamte erweiterte Familie, welcher der Kontakt zu ihren Liebsten verweigert wird.
Die Eltern-Kind-Entfremdung wird bis heute von den Schweizer Behörden im besseren Fall als "Kavaliersdelikt" betrachtet, als Kollateralschaden, der bei hochstrittigen Trennungen und Scheidungen oftmals in Kauf zu nehmen sei. Im schlechteren Fall wird die Entfremdung gar nicht erst beim Namen genannt. Anstatt auf die Misshandlung zu reagieren, werden in diesem Zusammenhang die Ausreden, Entschuldigungen und falschen Erklärungen des entfremdenden Elternteils in Bezug auf das kontinuierliche Nicht-Zustandekommen des Kontaktes von den Behörden eins zu eins übernommen, um den so entstehenden und sich über die Zeit chronifizierenden Kontaktabbruch zu rechtfertigen.
Eltern-Kind-Entfremdung ist massive, oft jahrzehntelange andauernde psychische Gewalt.
Sie zerstört die Integrität der davon Betroffenen, welche oft ein Leben lang psychischen Schaden davon tragen. Daher fordern wir die Politik, Behördenvertreter und Gerichte dazu auf, das Problem endlich und endgültig anzugehen. Elternteile, welche eine Eltern-Kind-Entfremdung betreiben, müssen gestoppt werden. Es braucht endlich adäquate Schutzmechanismen, welche die Betroffenen – Kinder wie Elternteile, welche ihre Kinder nicht mehr sehen können – vor weiteren Misshandlungen schützen. Die Rezepte dazu sind bekannt – nun braucht es sowohl den politischen wie auch den behördlichen Willen zur Umsetzung.
Es reicht!