In der Schweiz werden heute verheiratete und gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, gemeinsam besteuert. Bei der Individualbesteuerung wird hingegen nicht mehr das zusammengerechnete Einkommen einer Veranlagungsgemeinschaft (Ehe / eingetragene Partnerschaft) besteuert sondern je das Einkommen der beiden Partner einzeln. Dabei wird mit Hilfe von Abzügen auf dem Nettoeinkommen auf die individuelle, finanzielle Leistungsfähigkeit der steuerpflichtigen Person Rücksicht genommen. Die Höhe der Steuer richtet sich bei der Individualbesteuerung einzig nach dem Einkommen des Individuums.
Seit Jahrzehnten gehört das Thema zum Inventar der politischen Diskussionen in Bundesbern. Das Kernproblem: Wenn bei Doppelverdiener-Ehepaaren die Einkommen zusammengezählt werden, greift die Steuerprogression; deshalb fahren Doppelverdiener-Ehepaare unter Umständen schlechter als Konkubinatspaare. Die Familienmodelle haben sich in den vergangenen Jahrzehnten gewandelt - weg von der traditionellen Rollenaufteilung hin zu einer erhöhten Arbeitsmarktpartizipation der Mütter. Das heutige Schweizer Steuersystem stellt jedoch ein Hindernis für ein stärkeres berufliches Engagement der Frauen dar. Die Initiative, welche die Einführung der Individualbesteuerung in der Schweiz fordert, ist die erste eigene Volksinitiative in der Geschichte der FDP-Frauen. Dieses historische Ereignis ist gleichzeitig ein liberaler Beitrag zum 50-Jahres-Jubiläum der Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Frauen.
Warum unterstützt die IGM eine Initiative der FDP-Frauen?
Das heutige Steuersystem begünstigt Ehen, in denen nur der eine Ehegatte seinem Beruf nachgeht und damit alleine für das Haushaltseinkommen sorgt. So werden Frauen vom Arbeitsmarkt abgehalten. Und wer dem Arbeitsmarkt lange fernbleibt, hat kaum mehr Karrierechancen. Die Individualbesteuerung setzt endlich die richtigen steuerlichen Erwerbsanreize. Dies wird bei einer Scheidung oder Trennung zu einem Vorteil für den Ehemann, da die Ehefrau eher wieder im Erwerbsleben Fuss gefasst hat. Eine Frauenalimente kann damit von Anfang an minimiert oder sogar ganz unnötig werden. Wenn also der Hemmschuh für eine höhere Beschäftigung der Frauen eliminiert wird, ist dies sicher auch ein Vorteil für die Männer.
Die Sammelorganisationen – darunter die IGM Schweiz – sind auf sehr gutem Weg, die nötige Anzahl von 100'000 Unterschriften zusammen zu bringen: es braucht aber weiterhin Eure Unterstützung und jede Unterschrift zählt. Wer bisher noch keine Zeit und Musse hatte, diese (>> mit den politischen Zielsetzungen der IGM einhergehenden) Initiative zu unterstützen, kann dies weiter gerne tun. Als Anlage findest Du den Unterschriftsbogen für diese "Steuergerechtigkeits-Initiative"; zur Abgabe berechtigt bereits eine einzige Unterschrift auf dem Bogen, der Bogen muss nicht vollständig mit Unterschriften gefüllt sein. Bitte beachte die folgenden Hinweise zum Ausfüllen der Unterschriftenliste:
- Eine Volksinitiative unterzeichnen können alle stimmberechtigten Schweizerinnen und Schweizer, die mindestens 18-jährig sind.
- Unterschreibe selbst und frage jede Person vor dem Unterschreiben, in welcher politischen Gemeinde sie angemeldet ist. Auf einer Unterschriftenliste dürfen nur Bürgerinnen und Bürger unterzeichnen, die in der gleichen politischen Gemeinde stimmberechtigt sind. Gibt es in einer Stadt mehrere Postleitzahlen, so trage die Hauptpostleitzahl ein (z.B. 3000 Bern, 8000 Zürich, 1200 Genève usw.).
- Am besten werden alle Felder von Hand ausgefüllt. Die Einträge müssen lesbar sein. Jede Person muss von Hand unterschreiben.
- Verwende einen Kugelschreiber oder einen wasserfesten Filzstift.
- Jede Unterschrift wird bei der jeweiligen politischen Gemeinde kontrolliert.
- Sammle bitte auch nach demeigenen Unterzeichnen Unterschriften bei Deiner Familie und Freunden.
- Grundsätzlich können Unterschriften für die Initiative auch zusätzlich überall im öffentlichen Raum gesammelt werden. Besonders geeignet sind Bus- und Tramhaltestellen, Fussgängerzonen und Wochenmärkte. Auf Privatgelände (Restaurants, Bahnhöfe, Einkaufszentren, Spitäler) braucht es eine Einwilligung. Beachte unbedingt die Corona-Schutzmassnahmen.
Weitere Unterschriftenbögen:
- Den leeren Unterschriftsbogen, den Du hier als Anlage findest, darfst Du vervielfältigen (mehrfach drucken, fotokopieren).
- Du kannst auch weitere Unterschriftsbögen per Mail in der Zentrale bestellen: zentrale@igm.ch
Wir würden uns auch weiter über Deine Mithilfe als Unterschriftensammler an einer Standaktion freuen. Bei Interesse melde Dich bitte unter Mailadresse dw@igm.ch. Herzlichen Dank im Voraus für Dein Engagement.
Hier der Link zum Download des Unterschriftenbogens: