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Medienmitteilung 8.2.2022: Väterrechte verletzt – Verurteilung der Schweiz am EGMR in zwei Fällen am selben Tag

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg verurteilte die Schweiz am 8. Februar 2022 in zwei Fällen, die Schweizer Väter betreffen, wegen der Verletzung von Menschenrechten durch die Schweiz. Beide Fälle sind identisch: Es geht um den Wegzug von Müttern mitsamt Kindern ins Ausland. Das ist kein Zufall. In der Schweiz existiert eine systematische Diskriminierung von Vätern aufgrund ihres Geschlechts. Die IGM Schweiz betreut einen der beiden Fälle und verfügt diesbezüglich über sämtliche Hintergrundinformationen.

Verstösse gegen die Menschenrechte durch die Schweiz 

Konkret wurden in beiden Fällen durch den EGMR eine Verletzungen von Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) durch die Schweiz festgestellt. Artikel 6 beinhaltet das Menschenrecht auf ein faires (Gerichts-)Verfahren. Beide Fälle sind gleichartig und zeugen von systematischer Diskriminierung von Vätern in der Schweiz. Der von der IGM Schweiz betreute Fall lief wie folgt ab:

  • Der Antrag des Vaters auf alternierende Obhut wurde von der KESB Bern im September 2015 auf Grundlage eines sachlich eindeutig falschen Gutachtens der Universitären Psychiatrischen Dienste Bern (UPD Bern) und entgegen der Empfehlung der damaligen Beiständin des damals siebenjährigen Kindes abgelehnt.
  • Im Dezember 2015 beantragte die Mutter bei der KESB Bern den Wegzug mitsamt der gemeinsamen Tochter an eine unbekannte Adresse in Deutschland. Dieser Antrag wurde im Januar 2016 von der KESB gegen den Widerstand des Vaters und der Beiständin genehmigt, und die Mutter verschwand wenige Tage später bereits mitsamt der Tochter, die so innert weniger Tage rücksichtslos aus ihrem gewohnten sozialen und schulischen Umfeld entfernt wurde.
  • Im Februar 2016 reichte der Vater gemäss der Rechtsmittelbelehrung der KESB Bern Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern ein. Im Juni 2016 – sage und schreibe vier Monate später – teilte das Obergericht des Kantons Bern dem Vater mit, dass es auf seine Beschwerde nicht eintrete, da der Aufenthaltsort des Kindes im Ausland liege.
  • Auch die Beschwerde des Vaters beim Schweizerischen Bundesgericht wurde im März 2017 abgewiesen, worauf dieser den Fall an den EGMR weiterzog.

 

IGM Prozesskostenbeteiligung  

Da Väter und Männer in der Schweiz in Familiensachen systematisch diskriminiert werden, hat die IGM Schweiz einen Prozesskostenbeteiligungsfonds eingerichtet und bezahlt den Instanzenweg ausgewählter Fälle. Im Winter 2020/2021 konnten so bereits wichtige Bundesgerichtsentscheide, z.B. zugunsten der alternierenden Obhut, in Fällen mit IGM-Mitgliedern bewirkt werden.   Auch der heutige EGMR-Entscheid wird nicht der letzte seiner Art bleiben, da in Zukunft dank dem Fonds der IGM Schweiz Männer nicht mehr wie bisher durch Behörden und Gerichte durch künstliche, ökonomische Hürden vom Weg durch die Instanzen ferngehalten werden können. Die IGM Schweiz hat gegenwärtig weitere laufende Fälle in der Schweiz, und auch in Zukunft werden solche dazukommen, ohne dass es den jeweiligen Gerichten und Behörden bekannt ist, dass die IGM Schweiz die entsprechenden Männer betreut. Neben den bekannten Diskriminierungen von Männern im Familienrecht existieren auch solche (damit zusammenhängende) im Steuerrecht und weitere mehr.    

 

Der Sollzustand  

Es ist offensichtlich, dass im vorliegenden Fall von der KESB Bern das Wohl der Mutter über das Kindeswohl gestellt wurde. Die elterliche Verantwortung der Mutter, dass jedes Kind beide Elternteile verdient hat, wurde von der KESB Bern nicht ansatzweise eingefordert, und das Kind wurde von einem Tag auf den andern wegen nichtiger Gründe der Mutter aus seinem vertrauten Umfeld gerissen. Auch die emotionale Belastung des Vaters wurde von der KESB Bern völlig ignoriert. Immerhin hätte die KESB Bern auch ein Suizid des Vaters verursachen können. Richtigerweise hätte eine Abwägung zugunsten des Kindeswohls vorgenommen werden müssen. Diese hätte zweifellos als Resultat erbracht, dass das Kind in seinem vertrauten sozialen und schulischen Umfeld hätte verbleiben müssen. Wäre die Mutter auch in diesem Fall so verantwortungslos gewesen, die Schweiz zu verlassen, hätte die Obhut über das Kind dem in der Schweiz verbliebenen Vater zugewiesen werden müssen.  

 

Weitere Informationen  

Der hier beschriebene EGMR-Fall 69444/17 "Roth contre Suisse" wurde von der IGM Schweiz betreut. Die IGM Schweiz verfügt über sämtliche Unterlagen zu diesem Fall und stellt sich gerne für weitere Informationen zur Verfügung und verschafft Medienvertretern auch gerne den Kontakt mit dem betroffenen Vater.                  

 

Über die IGM Schweiz  

Die IGM Schweiz ist eine 1976 gegründete Männerorganisation, die ihre Mitglieder unterstützt, welche durch Trennungs- und Scheidungsprobleme betroffen sind. Sie leistet Hilfe in menschlicher, sozialer und juristischer Hinsicht. Ausserdem will sie die Gleichstellung von Mann und Frau in der Schweiz vorantreiben, die beiden Elternteilen erlaubt, sich in Unterhalt und Betreuung der Kinder engagieren zu können. Dazu unterstützt sie ihre Mitglieder und setzt sich in der Öffentlichkeit für eine zeitgemässe und emanzipierte Familienpolitik ein.

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