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GeCoBi Medienmitteilung 29.09.2023 Sessionsrückschau: Nationalrat sagt Ja zur alternierenden Obhut für Kinder

In der Herbstsession hat der Nationalrat einen wegweisenden Entscheid für die Rechte von Kindern getrenntlebender Eltern gefällt. Entgegen der Empfehlung des Bundesrates hat er die Motion vom Tessiner Mitte-Nationalrat Marco Romano angenommen, der die alternierende Obhut als Regelfall einführen möchte. Der Dachverband für Gemeinsame Elternschaft GeCoBi (zusammen mit IGM Schweiz) begrüsst diesen Entscheid.

Die von Marco Romano in der Herbstsession 2022 eingereichte Motion «Grundsätzliches Recht der Kinder auf alternierende Obhut nach der Trennung oder Scheidung ihrer Eltern» wurde am 25. September von der Mehrheit des Nationalrats angenommen. Die Motion verlangt die Einführung der alternierenden Obhut als Regelfall für Kinder von getrenntlebenden Eltern. Damit würden beide Elternteile vor dem Gesetz gleichgestellt und sollten die Kinder in gleichem Masse erziehen und betreuen können.

In der Umsetzung bedeutete dies, dass das Gericht in Zukunft zum Wohl des Kinds in den von den Eltern eingeleiteten Trennungs- oder Scheidungsprozess eingreifen und die alternierende Obhut durchsetzen und genehmigen soll.

Bereits heute ist die zuständige Behörde (das Gericht oder die KESB) in einem Trennungsverfahren gesetzlich verpflichtet, die Möglichkeit einer alternierenden Obhut prüfen, sofern ein Elternteil oder das Kind dies verlangt.

Die Motion geht aber einen Schritt weiter und verlangt, dass sie zum Regelfall wird und nur bei triftigen, objektiven Gründen ausgesetzt werden soll.

 

Eltern-Kind-Entfremdung – ein ernstzunehmendes Problem

Der Dachverband für Gemeinsame Elternschaft (GeCoBi) begrüsst diesen Entscheid und sieht sich in seinem Engagement für die Rechte von Kindern, deren Eltern nicht zusammenleben, bestärkt. GeCoBi Präsident Oliver Hunziker sagt dazu: «Noch immer kommt es vor, dass Kinder nach der Trennung der Eltern den Kontakt zu einem Elternteil verlieren – ohne, dass dies vom Kind oder von diesem Elternteil gewünscht ist.» Grund dafür ist nicht selten die Einflussnahme des anderen Elternteils, welcher im Kind einen Loyalitätskonflikt auslöst und es so implizit oder explizit auffordert, den Kontakt abzubrechen. Diese Entfremdung der Kinder von einem Elternteil («Eltern-Kind-Entfremdung») kann schwerwiegende psychische Folgen für die Kinder haben. Um dies zu verhindern, sollen Zugang und Kontakt von Kindern zu beiden Elternteilen gestärkt werden.

 

Nach Annahme durch den Nationalrat geht die Motion nun in den Ständerat, welcher das Anliegen voraussichtlich in der Frühlingsession behandeln wird. Sollte auch der Ständerat das Geschäft gutheissen, steht der Ausarbeitung der entsprechenden Gesetzesänderung nichts mehr im Wege.

 

Verschiedene Vorstösse zur Stärkung der Rechte der Kinder hängig

Die Motion von Mitte-Nationalrat Romano ist der jüngste Vorstoss in einer Reihe von parlamentarischen Vorstössen der letzten Jahre, welche alle zum Ziel haben, die Rechte von Kindern getrenntlebender Eltern zu stärken. Zwar wurde 2015 die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall eingeführt. Allerdings brachte diese Gesetzesänderung allein noch keine umfassende Verbesserung der Rechte der betroffenen Kinder. Deshalb verlagerte sich die politische Debatte in den letzten Jahren verstärkt auf die alternierende Obhut. Aktuell wird in den Kommissionen unter anderem die parlamentarische Initiative Kamerzin behandelt, welche verlangt, dass die alternierende Obhut vom Gericht nicht nur geprüft, sondern auch gefördert werden muss, wenn ein Kind oder ein Elternteil dies verlangt. Die Prüfung und Förderung der alternierenden Obhut müsse auch dann erfolgen, wenn ein Elternteil diese explizit ablehnt. GeCoBi-Präsident Oliver Hunziker begrüsst diese Bemühungen, welche dafür sorgen, dass Kinder einen regelmässigen und ausgewogenen Kontakt zu beiden Eltern pflegen können.

 

Am internationalen Tag der Kinderrechte und zum Jahrestag der Kampagne «Genug Tränen» veranstaltet GeCoBi am 20. November 2023 einen Anlass zum Thema «Alternierende Obhut als Prävention zu Entfremdung». Weitere Informationen dazu unter www.gecobi.ch sowie unter www.genug-traenen.ch.

 

Auskünfte

GeCoBi Dachverband für Gemeinsame Elternschaft: www.gecobi.ch, 3000 Bern, Oliver Hunziker, info@gecobi.ch T. +41 31 552 05 51 M. +41 76 340 85 90

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