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Die IGM Schweiz verlangt dringend erforderliche Anpassungen beim Abstammungsrecht.

Medienmitteilung 3.3.2022:
Die IGM Schweiz verlangt dringend erforderliche Anpassungen beim Abstammungsrecht

Roger Kaufmann, Vorstandsmitglied IGM Schweiz und Mitglied der gemeinsamen Arbeitsgruppe vom Dachverband für gemeinsame Elternschaft GeCoBi und IGM Schweiz zu diesem Themenbereich, sagt: „Dem Einsatz moderner Fortpflanzungsmedizin wird in den bisherigen gesetzlichen Grundlagen zum Abstammungsrecht des Kindes kaum Rechnung getragen. Zusätzlich haben die heutigen Ansprüche an Gleichstellung von Müttern und Vätern noch keinen Einzug in Gesetz und Rechtsprechung gefunden. Reformen im Abstammungsrecht sind daher dringend erforderlich.“

 

Seit der Revision des Kindesrechts von 1976 haben sich die Familienstrukturen stark verändert. Die Zahl der Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, ist gestiegen, und die Spannweite gelebter Familienformen hat sich erweitert. Sie reicht von alleinerziehenden Elternteilen bis hin zu Patchwork-, Mehrfacheltern- oder Regenbogenfamilien. Durch den Einsatz der modernen Medizinaltechnik im In- und Ausland stellen sich zudem laufend neue Fragen insbesondere im Zusammenhang mit dem in der Verfassung verankerten Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung.

 

Dringend erforderlich sind die folgenden Anpassungen bei der Gesetzgebung rund um das Abstammungsrecht:
 

·        Genetischen Elternschaften muss grundsätzlich Vorrang gewährt werden.
 

·        Ein Anspruch auf Kenntnis unserer Nachkommen und unserer Vorfahren (genetische Verifizierung ohne Beschränkung) muss gesetzlich verankert werden.
 

·        Die sofortige elterliche Sorge muss ohne Antrag bei Eintritt der rechtlichen Elternschaft realisiert werden (Gleichstellung).
 

·        Rechtliche Elternschaft durch Vermutung / Ehe (Ehemann, Ehe-Zweitmutter, Thema Kuckuckskinder) muss abgeschafft werden.
 

·        Rechtlich geschützte Bezugspersonen müssen konstituiert werden können.
 

·        Einträge im Zivilstandsregister müssen ohne Vorbehalte vorgenommen werden (Gleichstellung).

 

 

Die IGM Schweiz fordert Politik und Öffentlichkeit auf, die genannten IGM-Forderungen zur Kenntnis zu nehmen und appelliert für entsprechende Unterstützung zu einer entsprechenden Gesetzgebungsrevision.

 

Für mehr Detailinformationen wird auf den nachfolgenden Link zu dieser Medienmitteilung verwiesen. Zusätzlich kann eine aktuelle Zusammenfassung des Think Tanks GeCoBi / IGM Schweiz zum Abstammungsrecht bei Roger Kaufmann unter rk@igm.ch bestellt werden.

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