KESB Frust

Und  wieder  die  KESB

KESB als Fehlkonstruktion?

Der Fall Flaach/ZH zeigt einmal mehr, dass die Schaffung des per 2013 in Kraft gesetzten Kindes- und Erwachsenenschutzrechts zu einer Fehlkonstruktion führte. Mit seiner Umsetzung sind die Kindes- und Erwachsenschutzbehörden, KESB, betraut. Sie sollten die Vormundschaftsbehörden ablösen und ersetzen, ohne sich von der damaligen Haltung und Willkür zu verabschieden. Die KESB wirken aber in ähnlich ungenügender Qualität wie damals die Vormundschaftsbehörden, welche den Ver-

dingkinder-Skandal verursacht und zugelassen haben. Während die Schweiz zur Zeit den damaligen Skandal aufzuarbeiten versucht, produzieren die KESB landesweit bereits wieder neue Opfer.

Die Wut der Bevölkerung entlädt sich nicht auf die KESB, weil diese Fehlentscheide treffen, denn diese sind meist „beschwerdefähig“ und können langfristig angefochten werden. Die Wut entlädt sich vielmehr, weil die Mitarbeitenden dieser Behörden oft keinen Anstand haben und die Benutzer/innen (zynischerweise als Kunden bezeichnet) dieser „professionellen“ Fachstellen ohne Respekt und würdelos abfertigen.

Wer ein Anliegen zu einem Mandat – meistens handelt es sich um zugewiesene Beistandschaften – vorbringt, wird angelogen, hinsichtlich Interventionen vertröstet, und Termine werden nicht eingehalten. Wichtige Angelegenheiten werden auf die lange Bank geschoben, und wenn Hilfe nötig wäre, sind die Beistände im Feierabend, in den Ferien, oder in der Weiterbildung. Wenn sie dennoch anwesend sind, lassen sie sich verleugnen, und versprochene Telefon-Rückrufe werden nicht getätigt. Die Mitarbeitenden dieser Fachstellen wahren angeblich Distanz zu ihren Fällen, in Wirklichkeit fehlt ihnen aber das Engagement.

Das ist der Grund für die teils bitterbösen Kommentare in den Sozialmedien. In ihrer Ohnmacht verspüren die Betroffenen, denen nicht beigestanden wird, nur noch Wut, die sich dann eben entlädt.

anonym

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