KESB Frust

Kritik an der KESB Kreuzlingen

Unverhältnismässigkeit des Entzugs des Aufenthaltsbestimmungsrechts

Ab dem Schuljahr 2015/2016 musste eine Tochter eines IGM Mitglieds aus gesundheitlichen Gründen ins Schloss Kefikon im Kanton Thurgau ins Internat. Mit der Aufnahme des Kindes im Internat wurde den Eltern die Sorge um das Kind entzogen. Der im Herbst 2015 geäusserte Wille, das Kind auf eine mögliche Wohnsituation im Sommer 2016 beim Vater vorzubereiten, wurde durchs Internat aktiv bekämpft, und diesen Umtrieben wurde durch den Beistand und die KESB kaum konstruktiv begegnet. Dass sowohl der Beistand als auch die KESB aktiv versucht haben, die zwölfjährige Tochter an der Rückkehr nach Hause in die Familie zu hindern, halte ich für rücksichtslos, anmassend, und es entspricht nicht dem Kindeswohl.

Im Mai 2016 begleitete ich den Ratsuchenden nach Kefikon zu einem Gespräch mit allen Beteiligten. Ich musste feststellen, dass dort Kinder von Betreuern, Lehrern und der Heimleitung instrumentalisiert, manipuliert und belästigt werden. Seit der Zeit der Administrativ-Versorgten der ehemaligen Vormundschaftsbehörden sind die Verhältnisse in solchen Internaten noch nicht viel besser geworden. Anscheinend müssen solche Internate rentieren, und man versucht, Schüler so lange wie möglich dort zu behalten. Die KESB unterstützt solches Vorgehen. Ein(e) Schüler(in) im Internat kostet den Steuerzahler ca. CHF 300 / Tag.

Der Beistand und die KESB hatten ein starkes Kontrollbedürfnis und waren sehr darauf bedacht, wer was in welcher Form sagt. Sie haben nie offen kommuniziert und waren nicht transparent. Anfragen der Eltern wurden nicht umgehend beantwortet.

Die getrennt lebenden Eltern sind unterdessen wieder zusammen gekommen und haben ihren Wohnort in den Kanton Bern verlegt. Durch den Wohnortswechsel war die KESB des Kantons Thurgau nicht mehr zuständig. Es wurde aber nach Bekanntwerden des Wohnortwechsel von der KESB Kreuzlingen versucht, zum Nachteil der Betroffenen mit überspitztem Formalismus das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die elterliche Sorge zurückzuhalten. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde faktisch erst am 19. 12. 2016 schriftlich zurückgegeben. Die umständlichen Abklärungen durch die KESB haben keinen nennenswerten Nutzen gebracht. Die KESB ist zudem ihrer Pflicht nicht nachgekommen, die Rückgabe des Aufenthaltsbestimmungsrechts in halbjährlichen Abständen aktiv zu prüfen.

Der Beistand hat mehrfach psychologisiert, d.h. bewertende Äusserungen über den Vater gemacht oder weitergegeben, die teilweise einseitig bis gar falsch waren. Dafür kam der klare Auftrag, meinen Ratsuchenden als Vater mit Rat und Tat zu unterstützen, bei ihm zu kurz.

Fazit

KESB Abklärungen dauern unverhältnismässig lange. Die KESB ist nicht daran interessiert, Massnahmen nur solange wie wirklich nötig durchzuführen, sondern sie versucht sie noch künstlich in die Länge zu ziehen. Die Meinung des Beistands, der in der Beurteilung des Aufenthaltsbestimmungsrechts keine wegweisende Stellung innehatte, wurde überbewertet. Das Wort des Beistands wurde dem Sorgerecht der Eltern und ihrem Anliegen sowie ihren Aussagen gleichgestellt. Zum Dank wurde der Ratsuchende von der KESB auch noch angehalten, einen Teil der Kosten des Internats zu übernehmen.

Es wäre wünschenswert, wenn die KESB in Zukunft mal ihr eigenes Vorgehen ähnlich umfassend überprüfen würde, wie sie es mit ihren Abklärungen üblicherweise bei Eltern tut.

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