Reader's Opinion

Volksabstimmung am 28.11.2021 - Justiz Initiative

Leserbrief zur Justiz Initiative 2021

Die Schweiz versteht sich gerne als vorbildliche Demokratie. Dazu gehört eine saubere Gewaltenteilung mit einer unabhängigen Justiz. Aber wie unabhängig ist unsere Justiz wirklich?

Ich habe bis vor Kurzem nicht gewusst, wie Bundesrichterinnen und Bundesrichter gewählt werden und bin erst im Zusammenhang mit der Justiz-Initiative, über die wir am 28. November 2021 abstimmen, darauf aufmerksam geworden. Ich bin schockiert: Die Vereinigte Bundesversammlung wählt Bundesrichterinnen und Bundesrichter aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit. Parteilose stehen nicht zur Wahl. Nach der Wahl zahlen Bundesrichterinnen und Bundesrichter Mandatsbeiträge an ihre Parteien.

Anders gesagt: Die Parteien verkaufen die Richterämter, als ob ihnen diese gehören würden. Dabei gehören die Richterämter nicht den Parteien, sondern dem Volk. Das aktuelle System entspricht nicht meiner Vorstellung einer unabhängigen Justiz und ist meiner Meinung nach eines modernen Rechtsstaats unwürdig.

 

Die Justiz-Initiative stärkt die Unabhängigkeit der Schweizer Justiz durch folgende Massnahmen:

  • Bundesrichterinnen und Bundesrichter werden neu durch das Losverfahren bestimmt, unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit. Auch Parteilose können sich bewerben.
  • Eine Fachkommission entscheidet über die Zulassung der Kandidatinnen und Kandidaten zum Losverfahren aufgrund ihrer fachlichen und persönlichen Eignung.
  • Bundesrichterinnen und Bundesrichter müssen sich nicht mehr alle sechs Jahre einer Wiederwahl stellen. Damit sind sie alleine dem Recht verpflichtet und brauchen keiner Partei zu gefallen. Andrerseits wird die Möglichkeit geschaffen, eine Bundesrichterin oder einen Bundesrichter aufgrund einer schweren Pflichtverletzung oder aufgrund dauerhafter Amtsunfähigkeit des Amtes zu entheben.

 

Übrigens ist auf der Internetseite des Bundesgerichts die Parteizugehörigkeit der Bundesrichterinnen und Bundesrichter seit einiger Zeit nicht mehr ersichtlich; anderswo, z.B. auf Wikipedia, dagegen schon. Angeblich sei die Nichterwähnung der Parteizugehörigkeit ein Zeichen dafür, dass die Bundesrichterinnen und Bundesrichter trotz ihrer Parteizugehörigkeit unabhängig urteilen. Auf mich wirkt das eher wie ein Schuldeingeständnis des aktuellen Systems!

 

Lasst uns die Unabhängigkeit der Schweizer Justiz stärken mit einem Ja zur zur Justiz-Initiative am  am 28. November 2021!

 

Andreas Bernhard, Mitglied IGM Schweiz

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