Beratung für Männer bei Scheidung oder Trennung, professionelle Konvention, Info-Beratungsdienst

 suchen 
 sitemap 
 impressum
 Seite drucken

Was die Evangelischen Frauen zur Gemeinsamen Elterlichen Sorge meinen

zum Originalartikel

Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision des ZGB (Gemeinsame Elterliche Sorge)

Die "Evangelischen Frauen der Schweiz" wurden ebenfalls eingeladen, bis Ende April 2009 Stellung zu nehmen zur geplanten Gesetzesänderung über die Elterliche Sorge. Eher negative Reaktionen aus Frauenkreisen haben wir erwartet. Erwartet haben wir auch das Postulat, die Väter sollen ruhig häufiger die Kinder betreuen. Nirgendwo sehen wir aber die Bereitschaft, dafür deren finanzielle Belastung (Alimente) etwas zu verringern. Die durchwegs frauenfreundliche Haltung der "Evangelischen Frauen der Schweiz" haben wir erwartet. Mit väterverachtenden Gedanken haben wir gerechnet. Aber die absolut kinderfeindliche Stellungnahme der Evangelischen Frauen hat uns dennoch überrascht. 

Diese Frauen meinen, die Revision sei "verfrüht". Anstelle des Gemeinsamen Sorgerechts als Regelfall solle eine Regelung treten, die jedem einzelnen Elternteil erlaubt, "Antrag FÜR ein gemeinsames Sorgerecht" und "Antrag GEGEN ein Gemeinsames Sorgerecht" zu stellen.
Mann stelle sich nun vor, die Eltern sind in Scheidung, und:

  • Der Vater stellt Antrag FÜR ein Gemeinsames Sorgerecht.
  • Die Mutter stellt Antrag GEGEN ein Gemeinsames Sorgerecht.

Quizfrage: Wie wird der Richter entscheiden??
Genauso wie heute: Kinder zur Mutter, Vater zahlt für Kinder und Mutter und wird von ihr schleichend und straflos entsorgt.

Für Verheiratete und Unverheiratete soll dem Richter eine Betreuungsvereinbarung vorgelegt werden. Wenn das nicht erzielt werden kann, soll eine Mediation "verordnet" werden. Wenn auch das nicht fruchtet bleibt der Gang zum Richter unausweichlich. Damit können wir uns einverstanden erklären. Die Evangelischen Frauen stossen aber flugs ein Hintertürchen auf, indem sie verlangen, Konkubinatspaare seien der selben Regelung zu unterstellen. Mann merkt sich: Die Schutzfunktion soll auch für Unverheiratete im Gesetz verankert werden. Einen Zahler braucht jede Frau. Der Staat soll's richten.
Unverheiratete sollen immer (kostenlos) einen Beistand anfordern können: Damit wird das Territorium der Alleinerziehenden Mütter gesichert und zementiert.

Eine Bestrafung bei "Verletzung des Besuchsrechts": Wird - logischerweise - vehement abgelehnt. Die Mutter soll nach wie vor ungestraft tun und lassen können, was ihr gerade einfällt . Dazu wird - wie nicht anders zu erwarten - schlicht behauptet, diese Regelung "trage nichts zum Kindswohl" bei ?? Hier dient der Begriff "Kindswohl" wiederum dazu, eine glatte Behauptung in die Welt zu setzen. Die selben Frauen unterstellen dem Bundesrat in ihrer Stellungnahme aber, er arbeite ohne wissenschaftlichen Hintergrund?

Klar und deutlich wird uns kommuniziert: Unter Gleichstellung der Geschlechter verstehen Frauen Frauenförderung und Väterentsorgung.
Damit sind verantwortungsvolle Väter und jahrzehntelange Alimentenzahler nicht einverstanden.
Alleinerziehende Mütter müssen endlich lernen, die Verantwortung für Ihr Verhalten selbst zu übernehmen.

-check-

Schrift zu klein?

Mit der Tastenkombination [Ctrl][+] können Sie die Bildschrimdarstellung schrittweise vergrössern - und mit [Ctrl][-] wieder verkleinern.

T 062 844 11 11

gratis Rechtsauskunft
klick aufs Bild > mehr Info

Exklusiv für unsere Mitglieder:

+ Checkliste Trennung/Scheidung
+ Scheidungs-Vereinbarung
+ persönliche Beratung
+ Unterstützung im Schriftverkehr

Ja, ich will Mitglied werden!