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Medienmitteilung 13.07.2017: Höherer Steuerabzug für Kinderbetreuungskosten – Bundesrat trifft zwei Fliegen auf einen Schlag

Im Rahmen der Fachkräfteinitiative des Bundesrates (FKI) geht es darum, negative Erwerbsanreize im Steuersystem zu beseitigen. Die IGM unterstützt die vom Bundesrat vorgeschlagene Stossrichtung. Damit schafft er nicht nur wichtige Anreize für die Integration von Müttern in den Arbeitsmarkt sondern zeigt die Notwendigkeit der alternierenden Obhut als zeitgemässe Form der Kindsbetreuung auf.

Bei der vom Bundesrat vorgeschlagenen Fachkräfteinitiative (FKI) gilt es, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. So sollen künftig höhere Abzüge bei den Kinderdrittbetreuungskosten zugelassen werden. Eltern können inskünftig die Kosten für die ausserfamiliäre Betreuung ihrer Kinder auf Bundesebene bis maximal 25‘000 Franken pro Kind von den Steuern abziehen. Bei den kantonalen Steuern sollen mindestens 10‘000 Franken abzugsfähig sein.

Aufgrund der Scheidungsraten in der Schweiz kommt Familien mit getrennt lebenden Eltern eine wichtige Bedeutung zu. In vielen Fällen stellen sich die Fragen der wirtschaftlichen Selbstständigkeit beider Elternteile und der Drittbetreuung mit besonderer Dringlichkeit.


Alternierende Obhut als Basis für Vereinbarkeit von Arbeit und Familie bei getrennt lebenden Eltern ....

In Bezug auf das Kindswohl ist die alternierende Obhut die erwiesenermassen beste und punkto Elternverantwortung ausgeglichenste Betreuungsform. Beide Elternteile sorgen gleichermassen für den Unterhalt, und beide leben im gleichen Haushalt wie das Kind, weil das Kind bei dieser Betreuungsform in zwei Haushalten lebt.

Weil meist der Vater ohnehin schon im Arbeitsprozess integriert ist, stellen die steuerlichen Begünstigungen wichtige Anreize für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit von Müttern dar. Dabei bleiben sie gemäss Fachkräfteinitiative dem Arbeitsmarkt erhalten und riskieren auf diese Weise nach Jahren der Kinderbetreuung nicht, den beruflichen Anschluss zu verlieren.


.... und im Sinne der Fachkräfteinitiative und des Kindswohls

Nachdem die alternierende Obhut seit Anfang dieses Jahres gesetzlich verankert ist und auf Antrag eines Elternteils zu prüfen ist, fordert die IGM Gerichte und KESB auf, diese bei nicht zusammenlebenden Eltern – seien sie getrennt, geschieden oder unverheiratet – neu als Regelfall zu verfügen. Die Drittbetreuungszeit wird dabei selbstverständlich den Betreuungsanteilen desjenigen Elternteils zugeordnet, der die Drittbetreuung bezahlt.

Die Interessengemeinschaft getrennter und geschiedener Männer (IGM) unterstützt die vom Bundesrat gemachten Vorschläge zur steuerlichen Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten und hat ihre Forderungen und Empfehlungen im Rahmen der Vernehmlassung bei der Bundesverwaltung deponiert. Damit werden nicht nur die avisierten Ziele des Bundesrates erreicht, sondern zeitgemässe Antworten auf die solidarische Vereinbarkeit von Beruf und Familie gegeben.

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