Die wachsende Anzahl unterhaltsberechtigter und unterhaltspflichtiger Personen in der Schweiz ist beunruhigend und wirft bei der IGM Schweiz die Frage auf, wie dieses Wachstum verhindert werden kann. Die IGM Schweiz ist eine Organisation, die ihre Mitglieder unterstützt, welche von Trennung und Scheidungsproblemen betroffen sind. Sie leistet Hilfe und Beratung in menschlicher, sozialer und juristischer Hinsicht. Ausserdem will sie die Gleichberechtigung von Mann und Frau in der Schweiz vorantreiben, die beiden Elternteilen erlaubt, sich in Unterhalt und Betreuung der Kinder engagieren zu können. Die IGM Schweiz setzt sich für eine zeitgemässe und emanzipierte Familienpolitik ein.
Alternierende Obhut als Regelfall
nach Trennung
Immer noch werden viele Väter von
Gerichten und Behörden an der Kinderbetreuung gehindert. Anträge
auf alternierende Obhut werden oft ohne Angabe stichhaltiger Gründe
abgelehnt. Beide getrennten Elternteile haben aber ein natürliches
Recht und eine Pflicht zur Kinderbetreuung, wie auch beide ein Recht
und eine Pflicht zur Erwerbstätigkeit und Eigenverantwortung haben.
Die alternierende Obhut ist in der Schweiz als Regelfall nach
Trennungen einzuführen, weil sie bei einer Trennung oder Scheidung
die für das Kindswohl beste Betreuungsform darstellt und viele
Probleme, welche die geplante Inkassohilfeverordnung regeln möchte,
gar nicht entstehen lässt. Gut ausgebildete Mütter bleiben so dem
Arbeitsmarkt erhalten, und modern denkende Väter fühlen sich in
ihrer Vaterrolle ernst genommen, wenn sie Verantwortung in der
Kinderbetreuung übernehmen können.
Rechtsungleichheit bei der
Berechnung der Kinderalimente
Es darf nicht sein, dass fast jeder
Kanton in der Schweiz eine andere Art hat, Kinderalimente zu
berechnen. Nur zusammen mit einer schweizweiten Harmonisierung der
Gerichtsurteile macht die Harmonisierung der Inkassohilfe Sinn. Das
Analoge gilt für die Berechnung des Betreuungsunterhalts, die im
neuen Unterhaltsrecht nicht geregelt ist und gegenwärtig eine grosse
Rechtsunsicherheit verursacht. Die Berechnung der Kinderalimente ist
auf einfache Weise gesetzlich und einheitlich zu regeln.
Die Scheidung: Eine Armutsfalle
für Männer
Die Scheidung ist, entgegen der
vorherrschenden Meinung, in deren Fokus üblicherweise die
alleinstehenden Mütter stehen, in erster Linie eine Armutsfalle für
die Männer. In fast allen Städten der Schweiz ist die
Sozialhilfequote geschiedener Männer höher als diejenigen
geschiedener Frauen. Dies
geht aus einer Studie der Berner Fachhochschule für Soziale Arbeit
auf Grundlage öffentlicher Statistiken hervor ("Kennzahlenvergleich
zur Sozialhilfe in Schweizer Städten, 14 Städte im Vergleich",
Seite 69). Die neue Inkassohilfeverordnung wird hohe Kosten fürs
Gemeinweisen verursachen und kaum Einnahmen erzielen, denn wo nichts
ist, ist nichts zu holen.
Position der IGM Schweiz
Aus den weiter oben erwähnten Gründen
lehnt die IGM Schweiz die neue Inkassohilfeverordnung ab. Auf
Transferzahlungen beruhende Lösungen sind generell problematisch.
Solche, die auf Eigenverantwortung basieren, sind vorzuziehen. Wir
fordern Folgendes:
- Die alternierende Obhut ist als Regelfall nach Trennungen einzuführen. Neu soll sie nicht mehr beantragt und begründet werden müssen, sondern es ist neu zu beantragen und zu begründen, weshalb sie im Ausnahmefall nicht verfügt werden soll. Beide Elternteile haben ein Recht auf Kinderbetreuung, und beide Elternteile werden von ihren Kindern gebraucht.
- Die Rahmenbedingungen (Elternzeit, Steuerrecht etc.) für die Kinderbetreuung durch Väter sind zu verbessern, wenn wir eine zeitgemässe Familienpolitik betreiben wollen.
- Die Berechnung der Kinderalimente auf einfache Weise ist gesetzlich und einheitlich zu regeln. Die Rechtsungleichheit in diesem Bereich ist zu beseitigen.