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Medienmitteilung 20.12.2017: Mit der alternierenden Obhut als Regelfall nach Trennung braucht es die geplante Inkassohilfeverordnung nicht.

Im internationalen Vergleich legt die Schweiz die höchsten und die am längsten dauernden Unterhaltsverpflichtungen fest. Die von den Gerichten zum Teil immer noch verordnete, nicht zeitgemässe 10/16 Regel (unzumutbare Erwerbstätigkeit der Mütter bis zum zehnten Altersjahr des jüngsten Kindes) steht im Widerspruch zu den analogen Regelungen der Sozialhilfe, die den Sozialhilfebeziehenden eine Aufnahme der Erwerbstätigkeit nach Vollendung des dritten, neuerdings sogar des ersten Lebensjahres der Kinder vorschreiben. Alleinige Kinderbetreuung und Fernbleiben von der Erwerbstätigkeit, meistens der Frauen, wird so vom Staat gefördert und widerspricht einer modernen und gleichberechtigten Gesellschaft.

Die wachsende Anzahl unterhaltsberechtigter und unterhaltspflichtiger Personen in der Schweiz ist beunruhigend und wirft bei der IGM Schweiz die Frage auf, wie dieses Wachstum verhindert werden kann. Die IGM Schweiz ist eine Organisation, die ihre Mitglieder unterstützt, welche von Trennung und Scheidungsproblemen betroffen sind. Sie leistet Hilfe und Beratung in menschlicher, sozialer und juristischer Hinsicht. Ausserdem will sie die Gleichberechtigung von Mann und Frau in der Schweiz vorantreiben, die beiden Elternteilen erlaubt, sich in Unterhalt und Betreuung der Kinder engagieren zu können. Die IGM Schweiz setzt sich für eine zeitgemässe und emanzipierte Familienpolitik ein.


Alternierende Obhut als Regelfall nach Trennung

Immer noch werden viele Väter von Gerichten und Behörden an der Kinderbetreuung gehindert. Anträge auf alternierende Obhut werden oft ohne Angabe stichhaltiger Gründe abgelehnt. Beide getrennten Elternteile haben aber ein natürliches Recht und eine Pflicht zur Kinderbetreuung, wie auch beide ein Recht und eine Pflicht zur Erwerbstätigkeit und Eigenverantwortung haben. Die alternierende Obhut ist in der Schweiz als Regelfall nach Trennungen einzuführen, weil sie bei einer Trennung oder Scheidung die für das Kindswohl beste Betreuungsform darstellt und viele Probleme, welche die geplante Inkassohilfeverordnung regeln möchte, gar nicht entstehen lässt. Gut ausgebildete Mütter bleiben so dem Arbeitsmarkt erhalten, und modern denkende Väter fühlen sich in ihrer Vaterrolle ernst genommen, wenn sie Verantwortung in der Kinderbetreuung übernehmen können.


Rechtsungleichheit bei der Berechnung der Kinderalimente

Es darf nicht sein, dass fast jeder Kanton in der Schweiz eine andere Art hat, Kinderalimente zu berechnen. Nur zusammen mit einer schweizweiten Harmonisierung der Gerichtsurteile macht die Harmonisierung der Inkassohilfe Sinn. Das Analoge gilt für die Berechnung des Betreuungsunterhalts, die im neuen Unterhaltsrecht nicht geregelt ist und gegenwärtig eine grosse Rechtsunsicherheit verursacht. Die Berechnung der Kinderalimente ist auf einfache Weise gesetzlich und einheitlich zu regeln.


Die Scheidung: Eine Armutsfalle für Männer

Die Scheidung ist, entgegen der vorherrschenden Meinung, in deren Fokus üblicherweise die alleinstehenden Mütter stehen, in erster Linie eine Armutsfalle für die Männer. In fast allen Städten der Schweiz ist die Sozialhilfequote geschiedener Männer höher als diejenigen geschiedener Frauen. Dies geht aus einer Studie der Berner Fachhochschule für Soziale Arbeit auf Grundlage öffentlicher Statistiken hervor ("Kennzahlenvergleich zur Sozialhilfe in Schweizer Städten, 14 Städte im Vergleich", Seite 69). Die neue Inkassohilfeverordnung wird hohe Kosten fürs Gemeinweisen verursachen und kaum Einnahmen erzielen, denn wo nichts ist, ist nichts zu holen.


Position der IGM Schweiz

Aus den weiter oben erwähnten Gründen lehnt die IGM Schweiz die neue Inkassohilfeverordnung ab. Auf Transferzahlungen beruhende Lösungen sind generell problematisch. Solche, die auf Eigenverantwortung basieren, sind vorzuziehen. Wir fordern Folgendes:

  • Die alternierende Obhut ist als Regelfall nach Trennungen einzuführen. Neu soll sie nicht mehr beantragt und begründet werden müssen, sondern es ist neu zu beantragen und zu begründen, weshalb sie im Ausnahmefall nicht verfügt werden soll. Beide Elternteile haben ein Recht auf Kinderbetreuung, und beide Elternteile werden von ihren Kindern gebraucht.
  • Die Rahmenbedingungen (Elternzeit, Steuerrecht etc.) für die Kinderbetreuung durch Väter sind zu verbessern, wenn wir eine zeitgemässe Familienpolitik betreiben wollen.
  • Die Berechnung der Kinderalimente auf einfache Weise ist gesetzlich und einheitlich zu regeln. Die Rechtsungleichheit in diesem Bereich ist zu beseitigen.


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