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Medienmitteilung, 12.02.2021: IGM unterstützt Mitglieder erfolgreich bei den jüngsten Bundesgerichts-urteilen zur alternierenden Obhut

Medienmitteilung, 12.02.2021: IGM unterstützt Mitglieder erfolgreich bei den jüngsten Bundesgerichtsurteilen zur alternierenden Obhut Fast ungehört von der Öffentlichkeit hat sich in der Schweiz beim Familienrecht in den vergangenen Monaten einiges faktisch verändert: Nach der jüngsten Veröffentlichung bestätigen nun bereits drei Urteile des Bundesgerichtes* die alternierende Obhut bei Vorliegen eines entsprechenden Antrags als erste Wahl bei Familien mit minderjährigen Kindern, die von Trennung und Scheidung betroffen sind. Seit Jahren setzt sich die IGM Schweiz für die alternierende Obhut ein. Die alternierende Obhut kommt dem Kindswohl am nächsten und liefert eine gerechte Lastenverteilung bei von Trennung und Scheidung betroffenen Eltern.

Thomas Jakaitis, Präsident von IGM Schweiz, fühlt sich in der Strategie und Vorgehensweise der IGM Schweiz zum Thema alternierende Obhut bestätigt: «Viele unserer Mitglieder sind Opfer haarsträubender Familiendramen, bei denen die Lobby von Behörden und der Scheidungsindustrie trotz anderslautender gesetzlicher Grundlagen unendliches Leid bei den Scheidungskindern und ihren diskrimi-nierten Vätern erzeugen. Eine Gerechtigkeit für Väter, die ihre Kinder nach der Trennung weiter betreuen wollen, muss meist über den langen und steinigen Weg bei den Familien-gerichten erkämpft werden.»


Seit Jahren unterstützt IGM Schweiz die Mitglieder auch in der Prozessführung, zum Teil auch mit finanziellen Mitteln. Thomas Jakaitis sagt weiter: «Wir sind unendlich froh, dass diese Bemühungen bei den nun aktuellen Bundesgerichtsurteilen Früchte tragen. Das nährt die Hoffnung, dass sich jetzt endlich auch die kantonalen und Bezirksgerichte in den vorge-schalteten Instanzen dieser Rechtsmeinung anschliessen.»


Das ist nicht automatisch der Fall, denn die „Scheidungsindustrie“ – mittlerweile ein florie-render Wirtschaftszweig – verdient an den lang andauernden strittigen Familienrechtsfällen ein Vermögen. «Wegen der finanziellen Interessen gibt es eine starke Lobby, die an Verände-rungen in diesem gesellschaftlich hoch-relevanten Thema – eine von zwei Ehen werden heutzutage geschieden – überhaupt nicht interessiert ist.», sagt Thomas Jakaitis.


Trennung und Scheidung sind häufig kompliziert und hochemotional. Was nach einer

Trennungsentscheidung alles geschehen kann, erfahren die Berater der IGM Schweiz bei den

schweizweiten, monatlichen IGM-Treffs von betroffenen Männern hautnah. Thomas Jakaitis

berichtet: «Alles beginnt häufig beim Faktenschaffen rund um die Kinder, wenn sich meist die Mutter eigenmächtig die Obhut der Kinder sichert und den Vater erst einmal von Betreu-ung und Besuchen fernhält. Daraus ergeben sich automatisch eine Menge Konsequenzen zu Besuchsmöglichkeiten, Entfremdungsszenarien, reduzierter gemeinsamer Vater-Kind-Zeit und horrenden Unterhaltszahlungen. Aus diesem Grunde ist der IGM Schweiz so wichtig, dass eine Gleichberechtigung beider Elternteile über die alternierende Obhut bereits zu diesem Zeitpunkt von den Behörden angeordnet wird.»


Beim Betreuungsmodell der «Alternierenden Obhut» nehmen generell weiterhin beide Elternteile die Verantwortung für Betreuung und Erziehung im Rahmen von zeitlichen und finanziellen Aufwendungen nahezu in gleichen Teilen wahr. Dies im Gegensatz zum «Residenzmodell», bei dem die Kinder einen Lebensmittelpunkt beim einen Elternteil haben und der andere Elternteil die Kinder lediglich besuchen darf, auf der anderen Seite aber für deren Unterhalt über finanzielle Ausgleichszahlungen verpflichtet wird.


Über die IGM Schweiz

Die IGM Schweiz ist ein Verein, der seine Mitglieder unterstützt, welche durch Trennungs- und Scheidungsprobleme betroffen sind. Sie leistet Hilfe in menschlicher, sozialer und juristischer Hinsicht. Ausserdem will sie die Gleichstellung von Mann und Frau in der Schweiz vorantreiben, die beiden Elternteilen erlaubt, sich in Unterhalt und Betreuung der Kinder engagieren zu können. Dazu unterstützt sie ihre Mitglieder und setzt sich in der Öffentlichkeit für eine zeitgemässe und emanzipierte Familienpolitik ein.


Weiterführenden Informationen unter www.igm.ch und:

*) Die folgenden drei Bundesgerichtsurteile sind in der Tabelle zusammengefasst (Abb. 1).

- 5A_629/2019 vom 12.11.2019

- 5A_367/2020 vom 19.10.2020

- 5A_139/2020 vom 26.11.2020


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3 BGE 2020/21 in welchen sich der Antrag des Vaters nach alternierender Obhut durchsetzte

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