Beratung für Männer bei Scheidung oder Trennung, professionelle Konvention, Info-Beratungsdienst

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IGM-Angebote - so funktioniert’s:

Sie sind Mitglied

(Jahresbeitrag CHF 100.-)

Sie sind berechtigt ...

... zum Besuch der IGM Treffs.

Betroffene und IGM Berater tauschen Erfahrungen aus. Dauerthemen sind unter anderem:

  • Effizientes Verhalten gegenüber der Mutter ihrer Kinder
  • Selektion, Auftragserteilung und Briefing eines Rechtsanwaltes
  • Erfahrungsaustausch über schwierigen Umgang mit Behörden
    z.B. im frauenbesetzten Sozial- und Vormundschaftswesen.
  • Was steht dem Mann überhaupt noch zu? Exklusive Facts von Betroffenen.
  • Reden darüber, wie entsorgte Väter überleben, ohne sich oder anderen etwas anzutun.
  • zum persönlichen Engagement im Vorstand oder in Arbeitsgruppen
  • zum Besuch der GV mit Stimmrecht.

Sie sind Mitglied mit Beraterpass

(Jahresbeitrag CHF 100.- + Pass CHF 180.-)

Sie sind zusätzlich berechtigt ...

... zum Bezug von Beratungen in den Bereichen:

  • Pflichten und Rechte bei Trennung  und Scheidung nach ZGB, SchKG, Erarbeitung von Checklisten (z.B. für den Auszug bei Trennung)
  • Besuchsrechtsprobleme (Intervention, welche Behörde für was, usw.)
  • Umgang mit eigenen psychischen und finanziellen Problemen
  • Begleitung zur Gegenpartei (Verhandlungsunterstützung)
  • Schulung, Argumentationen (nehmen Sie die Sache selbst in die Hand)

... zu Berechnungen in Bereichen:

  • Berechnungen von Existenzminimum- und Frauenalimente
  • Berechnung der Kinderalimente
  • Berechnungen für den Unterhalt mündiger Kinder
  • Errungenschaft/Eigengut Verrechnung (Güterrecht)
  • Freizügigkeitsleistungen nach ZGB Art. 122 – 124

... zu Dokumenten in Bereichen:

  • Aussergerichtliche Trennungsvereinbarung nach ZGB Art. 175/176
  • Scheidungskonventionen nach ZGB Art. 111 - 112
  • Vereinbarung Mündigenunterhalt nach ZGB Art. 277
  • Je nach Bereitschaft des IGM Beraters sind auch Klage-, Klageantwort- oder Beschwerdeschriften möglich.
  • später können Sie sich zur Ausbildung zum IGM Berater bewerben.

Der IGM Beratungspass wird Ihnen vom Sekretariat nach dem Zahlungseingang ausgestellt. Die Angaben zu ihrem IGM Berater sind Inhalt des Beratungspasses. Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Ihnen zugeteilten IGM Berater. Die Leistung des IGM Beratungspasses umfasst ca. 2 Stunden Beratungsaufwand jeder Art.
Der IGM Berater und der Ratsuchende verständigen sich darüber bilateral.

Sie sind Passiv-Mitglied

(Jahresbeitrag CHF 70.-)

Sie erhalten ...

... unsere Zeitung "IGM Nachrichten", 4-mal jährlich

Mit den neusten Facts zu aktuellen Bundesgerichtsentscheiden, mit Berichten aus der Praxis und Betrachtungen aus verschiedener Fachdisziplinen.

Und ...

die IGM Berater kennen die entsprechenden Gesetze im Familienrecht, deren Auslegung, die Gerichtspraxis und die Rechte des Mannes. Sie vermitteln Ihnen das notwendige Wissen, damit Sie nicht übervorteilt werden. Nur wenn Sie die Möglichkeiten und die Interpretation der Gesetze und Ihre Rechte kennen, können Sie entsprechend entscheiden und agieren.

Nicht vergessen:

Zur Beratung gehört auch die Berechnung von Alimenten.
Bitte denken Sie daran, dass Sie nicht alles auswendig wissen! Folgende Dokumente müssen vor allem zu Beginn und im Verlauf der Beratung und des Verfahrens greifbar sein:

  • Personendaten aller Wohnpartner, Geburtsdatum, Beruf, AHV Nummer
  • Monatliches Einkommen, Lohnabrechnung, Lohnausweis, Nebenverdienst, Lehrlingslohn, allenfalls Steuererklärung
  • Kosten Krankenversicherung aller Wohnpartner
  • Nachweis über Renten und Vermögensertrag
  • Wohnungskosten, Mietvertrag, Hypothekenkosten, Nebenkosten wie Heizung, Wasser, Gebäudeversicherung, Serviceverträge Brenner, Wasserenthärter etc.
  • Nachweis über Schulden und Schuldzinsen, Eigenmietwert Haus/Eigentums-Wohnung, Grundbuchauszug
  • Vermögensnachweis der Konti, Wertschriften etc.
  • Nachweis über die Finanzierung von Wohneigentum unterteilt in Eigengut und Errungenschaft, Abzahlung der Hypothek
  • Aktuelle Gemeinde- Staats- und Bundessteuer
  • Nachweis über Fahrzeuge und für die Berufsausübung notwendigen Kilometer-Leistungen
  • Zahlungs-Nachweis für regelmässig unterstütze Personen
  • Zahlungs-Nachweis für bisher bezahlte Alimente oder erhaltene Alimente
  • Bestehende Gerichtsurteile betreffend Eheschutz oder Scheidung
  • Bestehender Ehevertrag, Gütertrennung etc.

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T 062 844 11 11

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Exklusiv für unsere Mitglieder:

+ Checkliste Trennung/Scheidung
+ Scheidungs-Vereinbarung
+ persönliche Beratung
+ Unterstützung im Schriftverkehr

Ja, ich will Mitglied werden!