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28.04.2008

Sehr geehrter Bundesrat

Ich wurde im Jahr 1998 von meiner damaligen Frau geschieden und von meiner Tochter auch gleich. Ich hatte nach der Scheidung erhebliche Probleme mit dem Besuchsrecht und konnte bald keinen Kontakt mehr zu meiner Tochter Linda pflegen. Meine Interventionen bei der Gemeinde und bei Fachstellen wurden nicht ernst genommen. Aus meiner Sicht haben sich die Behörden an den Behinderungs- und Entfremdungsmassnahmen beteiligt, ja sie sogar erst möglich gemacht. 

Nichts tun bedeutet verstrichene, nicht zusammen gelebte Zeit - und solche Zeit macht die Entfremdung. Bei mir sind das bald 10 Jahre und meine Tochter lebt bei mir nur in der Erinnerung. Ich dachte immer Kindesentführungen, so wie das im letzten Jahrhundert mit gewissen Menschen (Zigeunern z.B.) praktiziert wurde, sei ein Relikt der Vergangenheit. Ich bin erschüttert über die Kaltblütigkeit gegenüber Vätern und deren Entmenschlichung.  

Wahrscheinlich glauben Sie meiner Darstellung nicht? Aber ich bin gerne bereit Ihnen alles zu dokumentieren.  

Mein folgender Wunschzettel mit 3 Punkten ist eine Folge meiner Geschichte:  

  1. Eine Scheidung zwischen Kindern und Elterteilen soll nicht möglich sein. Diese Beziehungen stehen unter dem besonderen Schutz des Staates.  
  2. Menschen und Ämtern, die solche Entmenschlichungen initiieren, sollen sanktioniert werden. Aenderung im StGB.  
  3. Das "Gemeinsame Sorgerecht" für den Schutz der Väter und deren Kindern soll das Minimum sein. Änderung ZGB.  

Mit freundlichen Grüssen
Roger Kaufmann
k@prx.ch

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