Beratung für Männer bei Scheidung oder Trennung, professionelle Konvention, Info-Beratungsdienst

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Beratungswesen

Wer braucht eine Beratung durch IGM?

  • Männer in einer Trennungs- oder Scheidungssituation erleben - vor allem zu Beginn - meistens eine harte Situation. Oft ist die ehemalige Partnerin klar in der Offensive. Du weisst nicht, wie Du Dich wehren sollst. Du weisst nicht, welche Rechte Du hast. Du fühlst Dich in vielen Fragen ratlos, desorientiert und ausgeliefert.
  • Die Beratung hilft Dir, die Situation wieder einigermassen in den Griff zu kriegen und unterstützt Dich auf der Suche nach einer für beide ehemaligen (Ehe)partner zukunftsgerichteten Lösung.
  • Der Ratsuchende kann mit dem geschulten Berater seine Situation frei besprechen. Beide versuchen Klarheit zu schaffen (Analyse), überlegen die nächsten Schritte (Aktion) und können anschliessend die Ergebnisse (Synthese) besprechen. Dein Berater unterliegt der Schweigepflicht.

Was wird in der Beratung besprochen?

  • Alles, was Männer in Trennung oder Scheidung beschäftigt:
  • Sorgerecht und Obhut für die Kinder, Verhaltensregeln, Erarbeiten einer Trennungsvereinbarung, Erarbeitung einer Scheidungskonvention, Aufteilung der Einkommen, Aufteilung der ehelichen Güter, Häusern / Eigentumswohnungen, Möglichkeiten zur Mediation und Familienberatung, Anschluss zu finden an Elterngruppen oder Selbsthilfegruppen, Erklärung der zu erwartenden juristischen Abläufe, Vorbereitung auf Gerichtsverhandlungen, etc. etc. 

Wer sind die Berater der IGM?

  • Die Berater sind Mitglieder der IGM, welche schon einmal ein Trennungs- oder Scheidungsverfahren erlebt und verarbeitet haben; und eine Ausbildung (Seminare und Weiterbildungen der IGM Schweiz) absolviert haben. 

Das Vorgehen

  • Wer eine Beratung wünscht, muss Mitglied der IGM Schweiz werden. Der Jahresbeitrag beträgt CHF 100.00. (Einzahlungsschein liegt der Dokumentation bei) und ein Basis-Beratungshonorar von CHF 180.- zahlen, also zusammen CHF 280.-
  • Sobald die Anmeldung und Zahlung eingetroffen ist, bekommtst Du vom IGM-Sekretariat den Beratungspass und wird Dir ein geschulter Berater zugeteilt. Im Beratungspass enthalten ist das Anrecht auf 2 Stunden Einzel-Beratung.
  • Am Schluss der Beratung kann man(n) — wenn Bedarf besteht — mit dem Berater zu einem schweizweit vereinbarten Tarif von maximal Fr. 90.00 je Stunde weitere Beratungstermine vereinbaren.
  • Du bist dazu verpflichtet, Deinem Berater zu berichten, wie die weitere Entwicklung in Deinem Fall gelaufen ist.

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zum Nachlesen (PDF)
[Aug. '10]