Marginalisierte Väter fordern Gleichberechtigung
Mit grosser Enttäuschung haben wir die Forderung der Vizepräsidentin der EidgenössischenKommission für Frauenfragen (EKF), der Baselbieter Anwältin Frau Elisabeth Freivogel, füreine stärkere Belastung der Väter bei einer Trennung - ohne Rücksicht auf dasExistenzminimum - zur Kenntnis nehmen müssen. Frau Freivogel kritisiert, dass der unterhaltspflichtigen Person bei drohender Verarmung desEx-Partners nicht ins Existenzminimum eingegriffen werde. Ebenso stellt sie fest, dass dieunterhaltspflichtige Person aufgrund der traditionellen Rollenverteilung meistens derEhemann sei.
Wir erinnern, dass Väter bei einer Scheidung im Streit unter der geltenden Gesetzgebungbereits bei den Kindern enorme Einbussen hinnehmen müssen - zu Ungunsten der Kinder.Ein Besuchsrecht von vier Tagen pro Monat ist die Standardregelung. Oft reicht dieserschwache Kontakt nicht mehr, um eine tiefere Beziehung zum Kind weiterführen zu können.Scheidungswaisen und eine vaterlose Gesellschaft sind die Folge. Diese Handhabung istnicht nur ein grober Einschnitt ins Vatersein, sondern vor allem ein Verstoss gegen dieInteressen des Kindes und eine Verletzung der UNO-Kinderrechtskonvention, dieregelmässige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte des Kindes zu beidenElternteilen vorsieht.
Ein Vater, der sich während der Ehe trotz beruflichem Engagement in der Kinderbetreuungengagiert hat, wird bei einer Trennung der „traditionellen Rollenverteilung“ beschuldigt. Erbezahlt weiterhin den Unterhalt für die Familie, der er nicht mehr angehören darf.
Die geltenden Gesetze sowie Gerichtspraxis bevorteilen Frauen enorm. Dies zeigt auch dieZahl der von Frauen in die Wege geleiteten Scheidungen, die bei zirka 80 % liegt. Frauenhaben kaum etwas zu verlieren, bekommen sie doch in den häufigsten Fällen die Kinderzugesprochen und für sich Alimenten. Es darf nicht sein, dass Männer und Väter weiterhin ineine noch schlechtere Position getrieben werden. Von einer staatlichen Stelle wie der mit Steuergeldern finanzierten ‚eidgenössischenKommission für Frauenfragen’ dürften konstruktivere Vorschläge zur Beseitigung derdrohenden Armut von geschiedenen Müttern erwartet werden.
Was Frau Freivogel fordert, ist eine Scheuklappenpolitik aus dem Lager rosinenpickenderFrauenrechtlerinnen. Junge Mütter haben heutzutage eine bessere Berufsausbildung wieMütter früherer Generationen. Es darf von ihnen entgegen der bestehenden Rechtspraxiserwartet werden, dass sie selbst einen Beitrag an ihren Lebensbedarf erwirtschaften. Für dieBetreuung der Kinder stehen Mutter, Vater und je länger je mehr Krippenplätze zuVerfügung. Schulen haben Blockzeiten eingeführt.
Vor allem aber fordern geschiedene Väter endlich die Gleichstellung zwischen denGeschlechtern und als eines der letzten Länder Europa’s die gemeinsame elterliche Sorgeals Regelfall. Eine Gleichberechtigung zwischen Mutter und Vater würde eine paritätischeBetreuung der Kinder als Ausgangslage bei einer Trennung und die gemeinsame elterlicheSorge nach der Trennung/Scheidung beinhalten im Interesse der Kinder. Nur so ist esmöglich, dass Kinder den Kontakt zu beiden Elternteilen sinnvoll aufrecht erhalten könnenund die vaterlose Gesellschaft nicht zur Vollendung kommt.
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