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Gehörnter Genfer gewinnt vor Gericht

von Deborah Sutter, 20Minuten, 29. Dezember 2010

Ein gehörnter Vater hat Recht bekommen: Er muss für sein Kuckuckskind nicht mehr aufkommen. Männerorganisationen werten das Urteil als Fortschritt.

Ein Bundesgerichtsentscheid lässt Schweizer Männer- und Väterorganisationen jubeln: Ein Mann, der 1994 seinen vermeintlichen Sohn anerkannte, konnte 14 Jahre später seine Vaterschaft aberkennen. Normalerweise ist dies nur innerhalb von fünf Jahren nach Anerkennung der Vaterschaft möglich. Nach der Scheidung des Ehepaars liess der Mann einen Vaterschaftstest durchführen. Erst 2008 erfuhr er also, dass er ein Kuckuckskind grossgezogen hatte. Der Entscheid des Bundesgerichts bedeutet nun, dass der Mann nicht mehr für seinen vermeintlichen Sohn Alimente bezahlen muss. >>weiter auf 20minuten

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